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Aktuelle Seite: Startseite / Weltanschauung allgemein / Bundesverfassungsgericht: Keine Befreiung von Sexualkunde und Karneval aus Glaubensgründen

Bundesverfassungsgericht: Keine Befreiung von Sexualkunde und Karneval aus Glaubensgründen

8. August 2009 by Thomas Schneider

sexualkunde(AG WELT) Das Bundesverfassungsgericht
[Aktenzeichen 1 BvR 1358/09] hat die Verfassungsbeschwerde baptistischer Eltern zurückgewiesen, die ihre Kinder wegen eines Theaterprojekts zum Thema „sexueller Missbrauch“ sowie einer Karnevalsveranstaltung vom Unterricht an der Grundschule zu Hause behalten hatten. Die bekennenden Christen haben 80 Euro Bußgeld zu zahlen.

Die Eltern beklagten, dass das teilnahmepflichtige Sexualkundeprojekt „Mein Körper gehört mir“ auf einer „absolut einseitigen emanzipatorischen Sexualerziehung“ beruhe und den Kindern vermittelt werde, dass sie allein über ihre Sexualität bestimmen könnten. Damit würden, so die Eltern, Gottes Gebote aufgehoben. Fastnacht sei aus ihrer Sicht ein rein katholisches Fest.

In einem am 21. Juli 2009 in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss heißt es, dass Schüler im Regelfall nicht unter Berufung auf Glaubensüberzeugungen vom Sexualkundeunterricht fernbleiben dürfen, solange die Schule Neutralität und Toleranz gegenüber den erzieherischen Vorstellungen der Eltern wahrt. Den Vorwurf der Eltern, das Theaterprojekt erziehe zu freier Sexualität oder Pädophilie, wies das Gericht als haltlos zurück. Auch die Konfrontation mit Traditionen der Mehrheitsgesellschaft wie Fastnacht sei religiösen Minderheiten zumutbar. Zudem sei Fastnacht kein katholisches Kirchenfest, so die Karlsruher Richter. Religionsfreiheit und Erziehungsrecht gäben Eltern keine Handhabe, ihren Kindern die Auseinandersetzung mit diesen Dingen zu ersparen. In der gerichtlichen Entscheidung heißt es: „Denn solche mit dem Schulbesuch verbundenen Spannungen zwischen der religiösen Überzeugung einer Minderheit und einer damit in Widerspruch stehenden Tradition einer anders geprägten Mehrheit sind grundsätzlich zumutbar.“

Die Kammer des Ersten Senats wies zugleich darauf hin, dass sich schulischer Unterricht nicht mit einem bestimmten Glauben oder einer Weltanschauung identifizieren und dadurch den „religiösen Frieden“ in der Gesellschaft gefährden dürfe. Die Schule habe die Pflicht, keine gezielte Beeinflussung in einer politischen, ideologischen oder weltanschaulichen Richtung vorzunehmen.

Das Urteil des Karlsruher Bundesverfassungsgerichts hat die Befreiung von Schülern vom Unterricht aus Glaubensgründen stark eingeengt. Demnach hat die Schulpflicht gegenüber dem christlichen Glauben und der daraus resultierenden Verantwortung vor Gott Vorrang.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes ist, so ist in der Niederschrift abschließend zu lesen, unanfechtbar. [BVerfG, 1 BvR 1358/09 vom 21.7.2009, Absatz-Nr. (1 – 24)]

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