
von AG WELT
Die Meldung, daß die kirchliche Einrichtung „mission:lebenshaus gGmbH“ in Bremen ihre langjährig beschäftigte Mitarbeiterin Martina Müller wegen ihrer AfD-Kandidatur für den Kreistag fristlos kündigte, war in den letzten Tagen Thema in vielen alternativen Medien.
Wir gehen davon aus, daß Frau Müller – die mit diesem Unternehmen einen unbefristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen hatte und sich in der betrieblichen Mitarbeitervertretung engagierte – inzwischen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht hat.
Wie die Innere Mission (IM) Bremen als Teil der evangelischen Kirche in einer Stellungnahme mitteilt, sei die mission:lebenshaus gGmbH eine 100%-ige Tochter der bremischen IM und unterhalte sechs stationäre Hospize in Norddeutschland. Als kirchlich-diakonische Einrichtung trage man, so heißt es, „eine besondere Verantwortung dafür, daß unser Auftrag glaubwürdig wahrgenommen werden kann.“ Grundlage sei das „christliche Menschenbild“.
Würde das christliche Menschenbild eine Rolle spielen, dann hätte dieses „christliche“ Unternehmen zuerst die Bibel zur Hand nehmen müssen. Denn Gottes Wort verbietet das heimliche Überwachen und Nachspionieren, um Menschen zu schaden und sie öffentlich bloßzustellen.
- „Du sollst nicht als Verleumder in deiner Sippe umhergehen. Trete nicht gegen das Leben deines Nächsten auf. Ich bin Jahwe!“ (3. Mose 19,16)
- „Kümmere dich nicht um alles, was die Leute reden, damit du nicht hörst, wie dein Sklave dich verflucht.“ (Prediger 7,21)
- „Trage deinen Streit mit deinem Nächsten aus, gib aber nicht das Geheimnis eines anderen preis…“ (Sprüche 25,9
- „Wer seinen Nächsten heimlich verleumdet, den mache ich stumm. Wer stolz und überheblich auf andere blickt, den dulde ich nicht.“ (Psalm 101,5)
Das Verhalten der mission:lebenshaus gGmbH gleicht dem negativen Vorbild von Pharisäern und Feinden des HERRN Jesus. Im Neuen Testament wird das Bespitzeln als eine typische Methode von böswilligen Menschen und Feinden Gottes beschrieben, um Gläubige in die Falle zu locken.
- „Doch ließen sie ihn nicht mehr aus den Augen und schickten Spitzel zu ihm, die sich den Anschein geben sollten, als meinten sie es ehrlich. Sie hofften, ihn mit seinen eigenen Worten zu fangen, damit sie ihn der Gerichtsbarkeit des römischen Statthalters ausliefern könnten.“ (Lukas 20,20)
- „Wegen dieser Sache hatten sich nämlich falsche Brüder eingeschlichen. Sie waren eingedrungen, um die Freiheit auszuspionieren, die wir in Verbindung mit Christus Jesus haben, und uns wieder zu versklaven.“ (Galater 2,4)
Summa summarum verstößt das Bespitzeln gegen Gottes Gebot: „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten.“ (2. Mose 20,16; 5, Mose 5,20) Martin Luther erklärt das achte Gebot mit den Worten: „Wir sollen Gott fürchten und lieben, daß wir unseren Nächsten nicht belügen, verraten, verleumden oder seinen Ruf verderben, sondern sollen ihn entschuldigen, Gutes von ihm reden und alles zum Besten kehren.“
Der gesamte Vorgang erinnert an dunkle Zeiten. Jeder weiß, für welche Ideologie die evangelische Kirche (bis auf wenige Ausnahmen) einst parteipolitische Propaganda betrieb und für welche Ideologie heute. Deshalb kann der folgende Satz in der Stellungnahme der Inneren Mission nur als pure Heuchelei und Verzerrung der Wirklichkeit verstanden werden: „Um an dieser Stelle noch einmal deutlich unsere Haltung zu betonen: Die mission:lebenshaus gGmbH verhält sich parteipolitisch neutral – aber wir ergreifen Partei, wenn es um genau die Menschen geht, die bei uns entscheidende Unterstützungsleistungen suchen.“ (Fettdruck redaktionell)
Heuchelei ist schwere Sünde gegen Gott und den Nächsten. „Wehe euch, ihr Schriftgelehrten und Pharisäer, ihr Heuchler…“ (Matthäus 23) Es handelt sich im Fall Müller nach Matthäus 7, 3-5 um nichts anderes als um ein Splitter-Richten. Heuchelei trennt von Gott und führt ins Gericht. Deshalb mahnt Gottes Wort in 1. Petrus 2,1: „Legt also alle Bosheit von euch ab, alle Falschheit und Heuchelei, allen Neid und alle Verleumdungen!“
Wollen die mission:lebenshaus gGmbH, die Innere Mission und die evangelische Kirche vor Gott und den Menschen das biblisch Richtige tun, um (wie es in der Stellungnahme der IM heißt) „aus der Verantwortung heraus, die Glaubwürdigkeit unseres kirchlich-diakonischen Auftrags zu wahren“, dann wird die Kündigung der Hospizangestellten zurückgezogen. Wenn nicht, bleibt zu beten und zu hoffen, daß Frau Müller den arbeitsrechtlichen Prozeß gewinnt und eine anschließende Schadenersatzklage wegen übler Nachrede und Verleumdung Erfolg hat.
Neben der unhaltbaren Stellungnahme der IM Bremen steht auf deren Internetseite ein großer Button mit der Aufschrift: „JETZT SPENDEN!“ Das nennt man neben Hypokrisie auch kognitive Dissonanz.
