
von AG WELT
Am kommenden Wochenende (4. bis 5. Juli) findet in den Hallen der Messe Erfurt (Thüringen) der Bundesparteitag der Alternative für Deutschland (AfD) statt. Auf der Tagesordnung steht u.a. die Wahl eines neuen Bundesvorstandes.
Im Vorfeld dieses Parteitages führte das Antifa-Bündnis „Widersetzen“ am 10. Juni in der Erfurter Kaufmannskirche (eine von den großen evangelischen Kirchen in der Erfurter Innenstadt) ein sog. „Aktionstraining“ durch. AG WELT berichtete darüber. Diese Kirche ließ Rechtsbruch zu, da es sich bei dieser Antifa-Aktion um einen Verstoß gegen die behördliche Allgemeinverfügung und gegen das Versammlungsrecht handelte.
Seit Jahren schüren insbesondere die Führer in den Volkskirchen (denen die Schafe scharenweise davonlaufen) Haß und Hetze gegen eine demokratisch gewählte Partei. Nun wundern sie sich darüber, daß sie den geschürten Flächenbrand nicht mehr in den Griff bekommen. So rief die ev. Regionalbischöfin Friederike Spengler (Propstsprengel Erfurt-Nordhausen) nach einer Pressemeldung von evangelisch.de „zur uneingeschränkten Gewaltfreiheit“ auf. Erst zündeln und dann den Notruf absetzen! Wer solches tut, sollte hart bestraft werden. Einen oben drauf setzt der ev. Landesbischof Friedrich Kramer (EKM), der – wie ebefalls evangelisch.de berichtet – „die friedlichen kirchlichen Gegenproteste“ gegen den AfD-Parteitag unterstützen will. Nach Aussagen des Ev. Kirchenkreises Erfurt halten alle Innenstadtgemeinden „ihre Türen für Protestierende offen und veranstalten ein 24-stündiges Gebet sowie Lichterketten“. – Ein sträflicher Mißbrauch des Gedankens der Friedlichen Revolution in der DDR.
Wer den Bundesparteitag einer Partei zu verhindern versucht, verstößt nicht nur gegen das Parteiengesetz, sondern auch gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (Art. 21). Es gilt eine Verpflichtung für jede politische Partei, mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal einen ordentlichen Parteitag abzuhalten. Wer eine solche Versammlung vorsätzlich vereitelt, sprengt oder deren Ablauf u.a. durch Blockaden terrorisiert, begeht eine Straftat (§ 21 Versammlungsgesetz – VersG). Wie tagesschau.de berichtet, hat das Thüringer Landesverwaltungsamt „eine spezifische Allgemeinverfügung erlassen. Diese untersagt jegliche Demonstrationen und Blockadeaktionen auf den zentralen Zufahrtsstraßen (wie der Eisenacher und Gothaer Straße) sowie bestimmten Autobahnabschnitten rund um die Messe Erfurt. Mißachtungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und führen zur sofortigen Auflösung durch die Polizei.“ – Ob die Polizei diese Verfügung dann auch umsetzt, bleibt abzuwarten.
Bei Verstößen gegen das Strafgesetzbuch (StGB) bei Blockaden und Gewalt greift § 240 bei Nötigung, § 125 bei Landfriedensbruch, §§ 113 und 114 bei Widerstand gegen und Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, § 224 bei gefährlicher Körperverletzung und § 303 bei Sachbeschädigung. – Strafrechtlich relevante Vergehen von Antifa-Gruppen und deren Akteuren „wird von den deutschen Sicherheitsbehörden statistisch nicht separat erfaßt“, heißt es in einem Bericht vom Deutschlandfunk.
Bis Redaktionsschluß zu diesem Beitrag haben weder Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier (SPD) noch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) oder Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zu den angekündigten Protesten gegen den AfD-Parteitag am kommenden Wochenende Stellung bezogen.
Steinmeier war während seines Studiums Ende der 1970-er / Anfang der 1980-er Jahre Redaktionsmitglied der linksextremistischen und der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) nahestehenden Zeitschrift „Demokratie und Recht (DuR)“, die vom Bundesamt Verfassungsschutz beobachtet wurde. Bis heute ist wohl Steinmeier seiner politischen Gesinnung treu geblieben, sonst würde er die Chance der Stunde nutzen, um sich von den Aktivitäten der Antifa zu distanzieren.
Von Merz ist bekannt, daß er seinem Stellvertreter Lars Klingbeil (SPD) zu Füßen liegt, der nach eigenen Angaben selbst im Antifa-Milieu aktiv war. Dobrinth positioniert sich zwar regelmäßig gegen die Antifa und das gesamte linksextreme Spektrum, doch in Wirklichkeit bleiben seine Worte – auch im Hinblick auf die geplanten Randale gegen den Bundesparteitag der AfD – leeres Geschwätz.
Mehr als 100 Organisationen, Parteien und Gewerkschaften haben zur Verhinderung der Versammlung in der Erfurter Messehalle aufgerufen, darunter der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Bündnis 90/Die Grünen, Ökumenische Initiativen der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und katholische Verbände sowie das Aktionsbündnis „Widersetzen“, das maßgeblich gewaltbereite Antifa-Gruppen koordiniert und von der Partei „Die Linke“ unterstützt wird.
Das linksextreme, gewaltbereite Aktionsbündnis „Widersetzen“ schreibt auf seiner Internetseite: „Der Bundesparteitag der AfD am 4. & 5. Juli in Erfurt darf nicht stattfinden! … Auf den Staat und die regierenden Parteien können wir uns nicht verlassen. … Wir sind viele, die gegen den Faschismus und für eine solidarische Gesellschaft mit gleichen Rechten für alle kämpfen. Das werden wir am 4. Juli zeigen, wenn wir mit Zehntausenden die Zufahrten zum AfD-Parteitag blockieren.“ – Dieser Aufruf ist ein eklatanter Verstoß gegen Recht und Ordnung.
Für bibeltreue, bekennende Christen bleibt nur eines: beten. Beten wir dafür, daß
- der Bundesparteitag der AfD ungestört stattfinden kann,
- Gewalttätige von der Polizei dingfest gemacht werden,
- die Erfurter Bürger bewahrt bleiben,
- Polizisten nicht Opfer von Gewalt werden,
- Christen dem mißbräuchlichen Aufruf der Kirchen nicht folgen,
- Regierende und Volk Buße tun, teuflische Wege verlassen und Christus finden.
