
von AG WELT
Auf die Frage: „Die BRD – ein Unrechtsstaat?“, gibt es keine pauschale Antwort. Es muss nachgefragt werden: Um welche Sache geht es im Speziellen?
Im Speziellen geht es um die weiterführende Frage: Ist es rechtsstaatlich und grundgesetzkonform, wenn Politiker von Wahlen – ohne Gerichtsbeschluss – ausgeschlossen werden?
Diese Frage muss mit einem klaren NEIN beantwortet werden. Der Ausschluss von Politikern oder Kandidaten von Wahlen ohne einen richterlichen Beschluss ist nach dem deutschen Grundgesetz nicht zulässig und verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip.
Sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) gehören zu den am stärksten geschützten demokratischen Grundrechten. Ein Entzug dieser Rechte „durch die Hintertür“ oder auf rein administrativem bzw. politischem Weg ist verfassungswidrig.
Internationale Menschenrechtsorganisationen (wie Human Rights Watch, Amnesty International oder die Venedig-Kommission des Europarates) sowie die Vereinten Nationen (OHCHR) äußern sich zu Ausschlüssen ohne unabhängige Gerichtsverfahren wie folgt (Quellen sind hinterlegt):
Einstufung als Willkür: Das Recht, bei freien und fairen Wahlen anzutreten, ist in Art. 25 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) verankert. Organisationen wie Human Rights Watch kritisieren den willkürlichen Ausschluss von Kandidaten durch Regierungen oder Wahlbehörden weltweit als schweren Angriff auf die Demokratie.
Gefahr des Machtmissbrauchs: Wenn Regierungen oder Behörden politische Konkurrenten ohne ein rechtsstaatliches, richterliches Verfahren von Wahlen ausschließen dürfen, wird dies von Menschenrechtlern als Instrument zur Ausschaltung der Opposition und zur Manipulation des politischen Wettbewerbs gewertet.
Forderung nach fairen Verfahren: Menschenrechtsgremien betonen, dass jede Einschränkung des Wahlrechts verhältnismäßig sein muss und zwingend einer unabhängigen, unparteiischen gerichtlichen Überprüfung (Due Process) bedarf.
In der BRD werden Politiker oder Kandidaten von Wahlen aus politischen Gründen ausgeschlossen, weil sie der Regierung nicht genehm sind bzw. deren Politik kritisieren. Das ist – wie oben erläutert – Unrecht! Wenn ein solches Unrecht Schule macht, ist der Weg zu einer Diktatur nicht weit. Eines Tages kann es nicht nur regierungskritische Politiker im Allgemeinen treffen, sondern auch politisch aktive bibeltreue, bekennende Christen. Deshalb der Aufruf: Deutschland, wach auf!
