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Aktuelle Seite: Start / Weltanschauung allgemein / Wenn Ärzte keine Ärzte mehr sein dürfen

Wenn Ärzte keine Ärzte mehr sein dürfen

Geschrieben von Thomas Schneider am 14. November 2025

Foto: AG WELT

von Thomas Schneider

Sie wurden in Untersuchungshaft gehalten oder bereits zu Freiheitsstrafen verurteilt und in ein Zuchthaus gesteckt: Ärzte, denen ihr Gewissen vor Gott (wissentlich oder unwissentlich) und den Menschen höhere Priorität hatte als staatliche Verordnungen und Maßnahmen, die in ihrer Befolgung vielen Menschen gesundheitliche Schäden zugefügt und vielleicht sogar das Leben gekostet hätte.

Namentlich seien hier stellvertretend für viele andere Ärzte genannt: Dr. Bianca Witzschel – verurteilt am 17.06.2024 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten – und Dr. Heinrich Habig – verurteilt am 29. Juni 2023 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Ihre Verbrechen? Sie haben während der Corona-Plandemie Menschen, die sich nicht impfen lassen oder keine Maske tragen wollten, Atteste ausgestellt.

Schwimmen gegen den Strom

Mit einer wahrhaftigen Aufarbeitung der Corona-Plandemie müssten ganz andere Verantwortungsträger hinter Schloß und Riegel gebracht werden; aber nicht jene, die aus heheren Gründen Menschen helfen wollten, den ganzen ideologisch motivierten Nonsens mit Impfzwang und Maskenterror nicht mitmachen zu müssen. Doch die Aufarbeitung der Corona-Plandemie erschöpft sich in Strafverfahren gegen jene Ärzte, die ihrem Gewissen folgend gegen den Strom geschwommen sind – für den Schutz des Lebens und Menschlichkeit.

Das Gewissen spielt bei einem Arzt die herausragende, zentrale Rolle. Es hilft ihm, in schwierigen Situationen das ethisch Richtige zu tun. Er muss zwischen medizinischer Pflicht und dem Patientenwohl abwägen. Nichts anderes haben die inhaftierten Ärzte getan, sie haben sich für das Wohl des Menschen entschieden.

Beten für inhaftierte Ärzte

Somit verfügt ein Arzt über Macht über das Leben anderer Menschen. Das Gewissen mahnt ihn, diese Macht verantwortungsvoll zu nutzen und das Wohl des Menschen über eigene und staatliche Interessen zu stellen. Um ein gutes Gewissen zu haben, braucht es ein festes Fundament. Der Apostel Paulus schreibt in seinem Brief an die Hebräer (13,8): „Betet für uns; denn wir sind überzeugt, dass wir ein gutes Gewissen haben, da wir in allem ehrbar zu wandeln begehren.“

Entscheidend für ein festes Fundament ist, welchen Maßstab ein Arzt für „Gut“ und „Böse“ anlegt. Der Prophet Jesaja mahnt (5,20): „Wehe denen, die das Böse gut nennen und das Gute böse.“ Im Fall der strafrechtlich verfolgten Ärzte ist jedem vernunftbegabten Menschen klar geworden, welchen Maßstab sie für ihr Handeln angelegt haben. Die Gerichtsbarkeit jedenfalls, die das Urteil über die Ärzte gesprochen hat, kann mit einem törichten Seemann verglichen werden, der seinen Kompass über Bord geworfen hat.

Die Corona-Plandemie war eine bewusst herbeigeführte Ausnahmesituation, in der es notwendig war, das Gewissen als Kompass für das Gute zu gebrauchen, damit Menschen an Spritze und Maske keinen gesundheitlichen Schiffbruch erleiden. Den Ärzten, die ihrem Gewissen gefolgt sind und die deshalb keine Ärzte mehr sein dürfen, hat man Mast, Bug und Heck – ihre Lebensgrundlage – weggeschossen. Doch den Kiel, das Rückgrat wird man ihnen hinter Gittern hoffentlich nicht brechen können. Dafür beten viele Menschen – auch meine Frau und ich.

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