
von AG WELT
Wie inzwischen jeder wissen kann, war die Corona-Impfkampagne eine der größten pharmakologisch angelegten weltweiten Menschenversuche. Größtenteils sind die Menschen, auch in unserem Land, dem Versprechen von Politikern „Impfung hilft“ und der kirchlichen Irreführung „Impfen ist Nächstenliebe“ zum Opfer gefallen. Viele haben bis heute mit Risiken und Nebenwirkungen der Impfung zu kämpfen oder sind gar zu Tode gekommen.
Die Nutznießer solcher „medizinischen Kreuzzüge“ sind immer diejenigen, die Milliarden daran verdienen: Pharmakonzerne, Großbanken, Aktionäre und globalistische Eliten. Es geht um Macht und Geld. Um beides zu erhalten und gewinnträchtig weiter zügig auszubauen, werden Menschen – wie in den Corona-Jahren geschehen – politisch-medial manipuliert, ideologisch indoktriniert und auf die nächste Plandemie eingeschient.
So kann – nach Unterzeichnung des Pandemievertrages durch Deutschland (was bereits geschehen ist!) – die von Milliardären finanzierte und gelenkte Weltgesundheitsorganisation (WHO) in die gesundheitlichen Belange des Nationalstaates eingreifen. Wie mit allen Arzneimitteln und Impfstoffen, so hat die Pharmaindustrie – vermutlich in politischer Verflechtung mit dem Gemeinsamen Bundesausschuß (G-BA) – enormen Einfluß auf Krankenkassen, Kliniken und Arztpraxen.
Einverständniserklärung unbedingt prüfen!
Wenn einem Patienten eine Einverständniserklärung zur Verabreichung von Impfstoffen vorgelegt wird, die nicht mehr den Begriff Impfstoffe, sondern die medizinischen Fachbegriffe Biologika (engl. Biologics) oder Biosimilars ausweisen, dann ist Vorsicht geboten!
Die meisten Biologika sind zwar eine breite Medikamentenklasse, doch zählen auch Impfstoffe zur vorbeugenden Immunisierung gegen Infektionskrankheiten dazu. Biologika ist also ein auf Formularen erscheinender Oberbegriff für Arzneimittel, zu denen auch Impfstoffe gehören.
Vom Patienten sollte unbedingt geprüft werden, was er mit seiner Einverständniserklärung unterzeichnet und welche Zustimmung er dem medizinischen Personal zur Verabreichung welcher medizinischen Produkte erteilt.
Jeder Patient hat vor jedem medizinischen Eingriff das Recht und das medizinische Personal die Pflicht zur Aufklärung bzgl. Diagnose, Behandlungsverfahren, Risiken und Nebenwirkungen. Wer ungeprüft eine Einverständnisklärung zur Verabreichung von Biologika unterschreibt, überreicht den Medizinern gewissermaßen einen Freibrief zur Applizierung aller auf dem unterzeichneten Formular aufgeführten Medikamente/Impfstoffe (Biologika).
Regulierte Gesundheitspolitik
Ob es sich bei Formularen, auf denen statt der Begriff Impfstoffe der Begriff Biologika aufgedruckt ist, um einen Täuschungsversuch gegenüber Patienten handelt, wird von offizieller Seite bestritten, da es sich bei Biologika – so heißt es – um einen Sammelbegriff für eine Gruppe von Arzneimitteln handelt, die erst seit etwa 40 Jahren in zunehmendem Maße hergestellt und eingesetzt werden. Sie werden biotechnologisch aus lebenden Zellen gewonnen und umfassen komplexe Eiweißverbindungen. So heißt es beispielsweise bei barmer.de: „Auch zahlreiche Impfstoffe, etwa die Impfung gegen das Sars-Cov2-Virus oder gegen Influenza, sind Biologika.“
Erstaunlich: Das Wort Biologika aber ist in keinem Bundesgesetz, weder im Arzneimittelgesetz (AMG) noch in Sozialgesetzbüchern zu finden. Doch der bereits oben erwähnte Gemeinsame Bundesausschuß (G-BA), die höchstinstanzliche Entscheidungsebene im Gesundheitswesen, greift in seinem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) und in seiner Zusammenfassenden Dokumentation den Begriff Biologika auf.
Das zeigt: Biologika sind Teil regulierter Gesundheitspolitik. Von der Ebene G-BA (höchstwahrscheinlich stark beeinflußt von der Pharmaindustrie) werden somit auch die Dokumentationsleitlinien festgelegt. Die G-BA-Richtlinien sind für Ärzte und Apotheken verbindlich. Alle Entscheidungen des G-BA als Fachgremium auf Bundesebene haben gesetzliche Wirkung, weil sie im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verbindlich sind; Grundlage ist das Sozialgesetzbuch V (SGB V).
Täuschung – ein Werkzeug Satans
Sollten Patienten mit Hilfe von ihnen unbekannter Begriffe – wie Biologika – getäuscht werden, so wäre dies nach der Bibel Sünde gegen Gott und Menschen. Gott verabscheut falsches Zeugnis und List (Sprüche 6,16-19). Täuschung wird oft in Beziehung zu Gerechtigkeit, Ehrlichkeit und Treue genannt. Täuschung ist ein Werkzeug Satans. Deshalb gilt es wachsam zu sein und eine Einverständniserklärung niemals ungeprüft zu unterschreiben! Allen Verantwortungsträgern im Gesundheitswesen sollte in ihrem Handeln bewusst sein, daß sie ihre Entscheidungen vor dem obersten Richter, Arzt und Heiland erklären müssen.
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