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Aktuelle Seite: Start / Weltanschauung allgemein / „Unterstützt die Christen in Plauen!“ Linksjugend will gottesdienstliche Veranstaltung stören

„Unterstützt die Christen in Plauen!“ Linksjugend will gottesdienstliche Veranstaltung stören

Geschrieben von Thomas Schneider am 24. September 2025

von Thomas Schneider

Auf Instagram hat die Linksjugend [’solid] Vogtland während der für kommenden Sonntag geplanten gottesdienstlichen Veranstaltung mit Peter Hahne in Plauen eine „Gegendemo“ angekündigt.

In deren Post heißt es: „Am 28. September will der rechtsextreme Ex-TV-Pfarrer Peter Hahne auf dem Plauener Altmarkt auftreten – mit altbekannter Hetze, ausgrenzendem Nationalismus und menschenfeindlicher Rhetorik. Doch wir sagen: Nicht mit uns!“ – Deren „Gegendemo“ soll in der Nähe des Plauener Altmarktes stattfinden.

Wer keine Argumente hat, muss mit Lügen hantieren! Und wer ist der Vater der Lüge? Wer Lügen in die Welt setzt, wie dieser (nach Angaben der Partei Die Linke) „sozialistische Jugendverband … als Teil antifaschistischer Bewegungen“, der hat den „Teufel zum Vater“ (Johannes 8,44).

Die Linksjugend Vogtland ist Mitglied im staatlich geförderten Bündnis für Demokratie, Toleranz und Zivilcourage Vogtland. Linksjugend und Antifa-Akteure arbeiten wohl gemeinsam und kooperativ in übergeordneten Bündnissen „gegen Rechts“. So gibt es u.a. den Hoelzl-Blog / linke Aktivisten Vogtland, der als Vernetzungsort für Linksextreme und Antifaschistische Aktionen (Antifa) dient. Für diese Akteure ist die Bewahrung biblischer Werte – wie der Schutz ungeborenen Lebens, die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau und die Wahrung gottgewollter Identität – antidemokratisch, freiheitsberaubend und rechtsextremistisch. Die Argumente dafür bleiben sie jedoch – wie immer – schuldig.

Gesetz und Polizei

Wer eine religiöse Handlung oder einen Gottesdienst stört oder behindert, kann nach § 167 StGB bestraft werden. Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Voraussetzung: Vorsätzliche Handlung gegen die Religionsausübung. Zudem greifen die § 240 und § 185 StGB, wenn die Störung darin besteht, Personen einzuschüchtern, zu bedrohen oder zu beleidigen. Doch dieses Recht scheint in Deutschland nur noch für diejenigen zu gelten, die auf der Seite derer stehen, die Recht und Demokratie für ihre politische Agenda in Anspruch nehmen.

Die Polizei kann – wenn sie will – in enger Zusammenarbeit mit der kommunalen Polizeibehörde den Organisatoren der „Gegendemo“ Auflagen erteilen, um einen störungsfreien Ablauf der gottesdienstlichen Veranstaltung am 28. September um 14 Uhr in Plauen zu gewährleisten. Selbst für den Besucher, der im letzten Winkel des Plauener Altmarktes steht, muss jedes Wort, das von der Bühne gesprochen wird, uneingeschränkt zu verstehen sein. Es bleibt also abzuwarten, wie die Polizeikräfte vorbereitet sind, um einen störungsfreien Ablauf der gottesdienstlichen Veranstaltung zu gewährleisten. Denn die Gegendemonstranten haben bereits in ihrer Instagram-Anzeige angekündigt, dass sie „mit Redebeiträgen, Musik und lautstarker Präsenz“ auftreten werden.

Aufruf des Veranstalters

Der Veranstalter der gottesdienstlichen Veranstaltung, der Unternehmer Gernot Kuhn aus Plauen-Jößnitz, ruft dazu auf:

„Unterstützt die Christen in Plauen! Kommt massenhaft! Antidemokratische Kräfte nehmen unsere Veranstaltung mit Peter Hahne zum Anlass herauszufinden, ob Gott mächtiger und stärker ist als ihre ideologischen Waffen. Es ist ein geistlicher Kampf mit „Mächtigen und Gewaltigen, mit den Herren der Welt, die über diese Finsternis herrschen, mit den bösen Geistern unter dem Himmel.“ (Epheser 6,12)

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