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Islamunterricht an allen deutschen Schulen?

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von AG WELT

Das deutsche Meinungsforschungsunternehmen Civey fragt: „Wie bewerten Sie die Forderung des Verbands ‚Bildung und Erziehung‘ nach einem bundesweiten islamischen Religionsunterricht an allen Schulen in Deutschland?“

Die repräsentative Umfrage ergab, dass von 5.000 Portalnutzern (Stand 09.08.2025, 11:45 Uhr) 49,4 Prozent mit „Eindeutig falsch“ und nur 12,2 Prozent mit „Eindeutig richtig“ antworteten. Für „Eher richtig“ stimmten 7,1 Prozent, für „Eher falsch“ 5,2 Prozent; 6,1 Prozent wählten bei der Abstimmung „Unentschieden“. Noch gibt es kein deutsches Bundesland, in dem islamischer Religionsunterricht an allen Schulen Pflicht oder Standard ist.

Bundesländer mit (teilweise) regulärem Islamunterricht in staatlicher Verantwortung sind Bayern und Schleswig-Holstein. Bundesländer mit Religionsunterricht in Kooperation mit islamischen Verbänden (oft modellhaft) sind Hessen, Niedersachsen, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Baden-Württemberg. Die Stadtstaaten Hamburg und Bremen haben konfessionsübergreifenden Unterricht oder alternativen Formen.

Die fünf östlichen Länder – Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – bieten gar keinen Islamunterricht an (alternativ stehen ethische oder philosophische Angebote zur Verfügung).

Der Islam ist seit seiner Entstehung ein System, das eine Trennung von „religiös“ und „politisch“ nicht zulässt. Eine Trennung von beidem ist eine moderne, westliche Denkweise. Mohammed (622–632) war religiöser Prophet und politischer Führer in Medina zugleich. Der Koran enthält nicht nur spirituelle und moralische Gebote, sondern auch Strafgesetze, Erb- und Familienrecht und Vorschriften zu Krieg und Frieden. Die Aussprüche und Handlungen Mohammeds (Hadithe) regeln ebenfalls politische und rechtliche Angelegenheiten. Alle Texte des Koran und der Hadithe gelten in der Rechtslehre als zeitlos gültig und nicht nur als historische Momentaufnahmen.

Das islamische Recht (Scharia/Schariʿa) ist ein komplexes System aus Koran, Sunna, Konsens der Gelehrten und Analogieschluss. Die Scharia bildet die Grundlage für jede staatliche Ordnung und umfasst sämtliche Lebensbereiche: Glauben, Moral, Familienrecht, Wirtschaft, Strafrecht, Politik. Die Umma (weltweite Gemeinschaft aller Muslime) versteht sich nicht nur als Glaubensgemeinschaft, sondern auch als politische Einheit, die unter einer gemeinsamen Führung stehen soll.

Es bleibt – insbesondere auch über eine stärkere Einflussnahme auf die Schulbildung – oberstes Ziel im Islam: Die vollständige, uneingeschränkte Unterwerfung (islām) aller Menschen unter den Willen des Gottes ‚Allah‘ und das Leben nach seinen Geboten, um sein Wohlgefallen zu erlangen und ins (islamische) Paradies zu kommen. Die Koran-Sure 3:19 belegt die Aufforderung zur Unterwerfung unter Allah: „Wahrlich, der Islam ist bei Allah die einzig anerkannte Religion.“

Für den Islam gibt es keine einheitliche, staatlich anerkannte Religionsvertretung – die islamische Landschaft ist stark plural (Sunniten, Schiiten, Aleviten, Ahmadiyya etc.). Somit gäbe es keine verbindlichen Lehrinhalte. Fest steht: Mit Einführung eines Islamunterrichts an allen deutschen Schulen würden Bildung und Erziehung politisch instrumentalisiert, da der Islam keine Religion im Sinne des Grundgesetzes ist.

Ein islamischer Schulunterricht muss zwingend auch die Bestimmungen der Scharia lehren, da der Islam eine Religion unter dem Gesetz ist. Ein Problem ist dann die Herkunft der Schüler, da die fünf islamischen Rechtsschulen in bestimmten Regionen der Erde beheimatet sind. Es gibt zwar einen großen Grundkonsens, aber auch große Unterschiede zwischen den Rechtsschulen. Was soll im Unterricht gelten?

Abschließend einige ausgewählte für uns in Deutschland total fremde Scharia-Festlegungen:

Vielen Menschen in Deutschland scheint überhaupt nicht bewusst zu sein, was sich unser Land mit dem Islam eingehandelt hat. Und alle, die ein mulmiges Gefühl bzgl. des Islam haben, brauchen konkrete Argumente – wie die oben genannten.

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