
von Thomas Dietz
SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf verteidigt sich nach dem gescheiterten Anlauf auf das Bundesverfassungsgericht mit altbekannten linken Reflexen: Opferhaltung, medienkritische Floskeln und die Mär von aus dem Zusammenhang gerissenen Zitaten. Doch wer sich die Mühe macht, ihre Aussagen in Originalform zu lesen, erkennt: Diese Frau steht nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung – sie steht auf dem Boden einer ideologischen Umdeutung des Grundgesetzes.
Frau Brosius-Gersdorf behauptet, ihre Aussagen seien „unsachlich dargestellt“ oder „verkürzt wiedergegeben“ worden. Doch in Wahrheit liegt das Problem nicht in der Darstellung, sondern im Inhalt. Ihre Thesen sind nicht entstellt, sie sind entlarvend.
Wer sprach sich denn während der Corona-Zeit offen für eine Impfpflicht aus – und ging sogar noch weiter, dass eine solche Pflicht verfassungsrechtlich geboten sei?!
Wer sprach sich in einem Aufsatz dafür aus, dass es „gute Gründe“ dafür gebe, dass die Menschenwürde nicht für ungeborene Menschen gelte und was damit impliziert, zukünftig Abtreibung bis zur Geburt zu legalisieren?
Wer plädierte denn öffentlich dafür, ein Verbot der AfD – einer demokratisch gewählten (und vom Volk geliebten) Oppositionspartei – ernsthaft zu prüfen? Wer bezeichnete ein solches Verbot sogar als „starkes Signal“ der wehrhaften Demokratie?
Wer forderte denn, Parteien sollten gezwungen werden, in Wahlkreisen nur noch Mann-Frau-Tandems aufzustellen? Eine faktische Aushöhlung des demokratischen Wahlrechts, wie sie bereits von mehreren Landesverfassungsgerichten abgelehnt wurde!
All das sind keine akademischen Gedankenspiele – das sind hochpolitische Positionen, die offen zeigen, welches Rechtsverständnis sie mitbringt: staatlich verordnete Gleichmacherei, Zwang statt Freiheit, Ausschluss statt Pluralismus.
Und nach all dem versucht Brosius-Gersdorf, sich als Vertreterin der „demokratischen Mitte“ zu inszenieren. Doch mit ihren Aussagen zur Corona-Politik, zur Abtreibung, zur Meinungsfreiheit und zum Parteienrecht steht sie nicht in der Mitte der Gesellschaft, sondern am autoritär-linken Rand.
Mit pseudojuristischen Taschenspielertricks will sie ihre politischen Überzeugungen als „wissenschaftlich“ verkaufen. Doch das ist nichts weiter als ein intellektuelles Feigenblatt für eine Agenda, die das Grundgesetz uminterpretieren und politisch missbrauchen will.
Ihre wiederholten Versuche, sich reinzuwaschen, sind durchschaubar:
Es handelt sich nicht um falsch verstandene Aussagen – sondern um klare, dokumentierte Positionierungen, die jeder selbst nachlesen kann. Was sie nun als „Verzerrung“ bezeichnet, ist in Wirklichkeit der Versuch, die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen.
Eine Richterin am Bundesverfassungsgericht muss neutral, grundgesetztreu und unabhängig sein. Frau Brosius-Gersdorf hingegen hat sich als politische Aktivistin im Gewand einer Juristin entlarvt – mit klaren Feindbildern (allen voran die AfD), einer fragwürdigen Auffassung von Meinungsfreiheit und einem gefährlich autoritären Staatsverständnis.
Wer für ein Parteiverbot argumentiert, das Wahlrecht manipulieren will und Grundrechte zur Disposition stellt, ist nicht geeignet für das höchste Gericht unseres Landes. Punkt.
Der Versuch der SPD, eine derart parteiische und ideologisch gefärbte Figur in das Bundesverfassungsgericht zu hieven, zeigt nur eines: Linke Politik will die letzte Bastion unserer Demokratie nicht mehr nur beeinflussen – sie will sie übernehmen.
Dass diese Kandidatur vorerst gescheitert ist, ist kein Skandal, sondern ein Sieg der Vernunft. Und wenn Frau Brosius-Gersdorf und ihre Unterstützer jetzt mit dem Finger auf die Kritiker zeigen, zeigt das nur, wie wenig demokratische Kritik- und Fehlertoleranz in diesen Kreisen existiert.
Kaum weht ihnen ein Hauch von Gegenwind entgegen, wird aus der vermeintlichen Verfassungshüterin eine jammernde Parteisoldatin.
Aber so sollte ein Rechtsstaat eben funktionieren – auch wenn er in Teilen nur noch eine Hülle dessen ist, was er einmal war. Und gerade deshalb müssen wir genau hinsehen, wer sich in seinem Namen in höchste Ämter setzt.
Frauke Brosius-Gersdorf ist nicht die neutrale Richterin, die unser Land braucht. Sie ist ein Risiko für die Glaubwürdigkeit des Verfassungsgerichts. Und vor solchen Risiken muss der Souverän – also das Volk – geschützt werden.
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Thomas Dietz ist Abgeordneter für die AfD im Deutschen Bundestag, bekennender Christ, geboren am 12. März 1967 in Karl-Marx-Stadt (jetzt Chemnitz); aufgewachsen im Erzgebirge, verheiratet, drei erwachsene Kinder.