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Aktuelle Seite: Start / Religionen / Fall Latzel: Geistliches Verbrechertum nimmt zu

Fall Latzel: Geistliches Verbrechertum nimmt zu

Geschrieben von Thomas Schneider am 21. Mai 2025

Foto: AG WELT

von Thomas Schneider

Es kann mit Verstandeskraft nicht gefasst werden! Der evangelische Klerus kürzt dem Pastor der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) die Bezüge. Das berichten mehrere Mainstream-Medien, deren Häme leicht abzuspüren ist.

Als „disziplinarische Maßnahme“ soll Latzel für die Dauer von vier Jahren der Kirchen-Mammon um fünf Prozent gekürzt werden. Diese Kürzung wird Latzel kaum weh tun. Denn im Allgemeinen liegt das Gehalt für Pastoren in Deutschland im Bereich von etwa 3.500 bis 5.500 Euro brutto pro Monat.

Was dem Pastor aber weh tun sollte: Er ist einem geistlichen Verbrechertum zum Opfer gefallen, einer religiösen Bande, die mit gottfeindlichen Kräften im Bunde ist. Denn die Gehaltskürzung bei Latzel soll, so habe die Kirchenleitung der BEK entschieden, queeren Truppen zur Verfügung gestellt werden, also jenen, die mit ihrer Ideologie Gott lästern und ihn als Lügner hinstellen (siehe Foto).

Latzel musste bereits wegen vermeintlicher „Volksverhetzung“ vor Gericht, weil er in einem Seminar u.a. von „Genderdreck“, von einer „teuflischen Homo-Lobby“ und von „Verbrechern“ auf dem Christopher-Street-Day gesprochen habe.

In der Stellungnahme vom Kirchenausschuss der BEK soll zum Fall Latzel folgender Satz stehen: „Diese Maßnahme trägt der Schwere des Verstoßes durch seine Äußerungen Rechnung und soll ihm über vier Jahre hinweg als Erinnerung und Mahnung für sein Fehlverhalten dienen.“

Diesem geistlichen Verbrechertum kann nur ein Ende gesetzt werden, wenn Gläubige erkennen, dass diese Kirche nicht Christus, sondern den Teufel beherbergt. Einer solchen Kirche kann nur mit einem Kirchenaustritt die rote Karte gezeigt werden!

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Der Austritt aus der evangelischen Kirche kann in Bremen bei den folgenden Stellen erklärt werden:

  • Bremische Evangelische Kirche:
    • Haus der Kirche
      Franziuseck 2-4
      28199 Bremen
      Tel: +49 421 5597 0
      Sie können einen Termin einfach und bequem online vereinbaren.

Alternativ kann die Unterschrift auf einer Austrittserklärung von den folgenden Stellen beglaubigt werden:

  • bei allen Notarinnen und Notaren,
  • beim Standesamt Bremen-Mitte, wenn Ihre Postleitzahl mit den Ziffern 281, 282 oder 283 anfängt und
  • beim Standesamt Bremen-Nord, wenn Ihre Postleitzahl mit den Ziffern 287 anfängt  

Die Austrittserklärung wird Ihnen ausgehändigt. Bitte senden sie diese an die zuständige Kirche.

Als Unterlagen benötigen Sie Personalausweis oder Reisepass.

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