
von Thomas Schneider
Vertreter der „68er“, einer antidemokratischen Bewegung, die ihre Wurzeln im Neomarxismus, in der Frankfurter Schule und im Linksextremismus hat, sitzen überall in Regierungsämtern und in vom Staat geförderten Werken, Institutionen und Nichtregierungsorganisationen. Auf Kosten des deutschen Steuerzahlers werden ihnen hochdotierte Gehälter bzw. riesige Fördersummen zugeschoben.
Im Namen der sog. „sexuellen Befreiung“ wird nicht nur der LSBTTIQ1-Ideologie ein Erstarken verschafft, sondern auch der mit ihr im Zusammenhang stehenden Pädosexualität2, wie sie beispielsweise von dem deutschen Psychologen, Sexualwissenschaftler und Professor für Sozialpädagogik Helmut Kentler3 propagiert wurde. Seine Lehre, die nichts anderes ist als die Aufforderung zum Kindesmissbrauch, hat sich in den Köpfen der 68er und deren Nachfahren manifestiert.
Doch auch in politisch linksgerichteten und geistlich verirrten Kirchen haben Kentlers sexuell-geistige Umtriebe bis heute ihre Spuren hinterlassen. Der Missbrauch an Kindern wurde von Kirchen und Staat immer wieder vertuscht und nie juristisch sauber aufgearbeitet.
Im Jahr 1974 erschien erstmals ein Buch mit dem Titel „Zeig Mal!“, das heute noch über AMAZON zum Kauf angeboten wird. Der pädosexuelle Kentler hat zu diesem sog. „Bilderbuch für Kinder und Eltern“ das Vorwort geschrieben. Darin sind zahlreiche Nacktbilder vorpubertärer Kinder zu sehen. Was aber wohl den wenigsten bekannt sein dürfte: Das Buch wurde von der evangelischen Kirche als Beispiel fortschrittlicher Aufklärung empfohlen und von dem der Kirche nahestehenden „Jugenddienst-Verlag“ herausgegeben. Gründer dieses Verlages war der CDU-Politiker und Kirchenjurist Hermann Ehlers4, der den damals 22-jährigen Verlagsbuchhändler und späteren Bundespräsidenten Johannes Rau5 als Geschäftsführer im Verlag einstellte.
Dieses kinderpornografische Buch, das immer wieder auch von der Organisation „Pro Familia“ empfohlen wurde, soll nun aktuell von der Helen-Keller-Schule, einer Förderschule für behinderte Kinder in Wiehl-Oberbantenberg (NRW), als Unterrichtsempfehlung in das Konzept zur „Sexualerziehung“ eingebunden werden. Das Lehrpersonal soll – so heißt es in einem Bericht von APOLLO NEWS – dazu angewiesen werden, die Sexualerziehung „jedes Schuljahr“ und bei Kindern in allen Stufen (auch der Vorstufe) durchzuführen. … Bei den Vorgaben zum Unterricht in der Vorstufe heißt es dann in einer „Anmerkung zu ‚Doktorspielen‘/ Entdecken des eigenen Körpers“: „Das Entdecken des eigenen Körpers gehört zur normalen Entwicklung eines Kindes. Das Spiel wird zugelassen und soll an einem dafür bestimmten, geschützten Ort stattfinden.“
Die Aufklärung der Kinder über Sexualität im Vor- und Grundschulalter ist Aufgabe der Eltern und nicht von Erziehern und Pädagogen in Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen. Die Zulassung und Förderung von sog. „Doktorspielen“ ebnet den Weg zu Pädosexualität und Kindesmissbrauch und macht es Pädophilen leicht, ihre kriminellen und kranken Absichten zu organisieren und umzusetzen.
Bereits Anfang vergangenen Jahres sorgte die Nachricht über das Vorhaben einer katholischen Kindertagesstätte in Kerpen-Türnich (NRW), sog. „Masturbations-Räume“ einzurichten, für scharfe Kritik. Durch beherzte politische Einflussnahme, insbesondere von Vertretern der Alternative für Deutschland (AfD), wurde das geplante Programm zur Sexualisierung der Heranwachsenden gestoppt. Auch in einer Kindereinrichtung der Arbeiterwohlfahrt in Hannover gab es im Jahr 2023 Bestrebungen, sog. „Körpererkundungsräume“ zu schaffen. Damals hatte sich noch – auf Druck von Eltern – das Landesjugendamt eingeschaltet.
Bereits das Publizieren von Lehrempfehlungen, die das Kindeswohl gefährden, ist ein Frontalangriff auf Eltern, um das ihnen zustehende alleinige Recht zur Erziehung der Kinder zu beschneiden. Auch in den Reihen der neu gebildeten Regierung wird es viele Politiker geben, die nicht davon ablassen werden, nach dem „Vorbild“ der „68er“ für die „sexuelle Befreiung“ der nachwachsenden Generation zu kämpfen.
Deshalb haben heute Eltern besonders darauf zu achten und zu prüfen, was mit ihren Kindern gemacht wird, wenn sie zeitweise der Obhut von fremden Menschen in staatlichen und/oder privaten Einrichtungen überlassen werden.
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1LSBTTIQ ist eine Abkürzung für Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie queere Menschen, die nicht in der von Gott festgelegten Norm von männlich oder weiblich leben wollen und damit gegen ihren Schöpfer aufbegehren. / 2sexuelle Handlungen von Erwachsenen an Kindern / 3*1928, †2008 / 4*1904, †1954 / 5*1931, †2006