(AG WELT) Wer die Bekennende Evangelische Gemeinde (BEG) Hannover-Mellendorf vor Ort oder online regelmäßig besucht, wird festgestellt haben, dass die Gemeinde ihre Gottesdienste seit dem 4. Advent nicht mehr im Zelt feiern muss.
Das Gemeindezentrum, das von der Bauaufsicht der Stadt am 15. November dieses Jahres gesperrt worden war, kann vorerst wieder genutzt werden. Der entscheidende Schritt dazu sei die Schlussabnahme durch die Baubehörde gewesen, die – wie Pastor Wolfgang Nestvogel öffentlich bekannt gab – „mit Brief und Siegel bescheinigen musste, dass diese Räume sicher sind und genutzt werden können“. Man habe sehr viel für den Brandschutz investiert.
Wie Nestvogel klarstellt, habe man diese Schlussabnahme „schon seit längerem beantragt“. Aber erst, nachdem man den Fall der ungerechtfertigten Versiegelung des Gebäudes vor das Verwaltungsgericht Hannover gebracht habe, „sah sich die Kommune gezwungen, mit uns jetzt diesen Schritt zu gehen und diese Schlussabnahme endlich durchzuführen“. Damit hätten sich, so Nestvogel, „die ganzen Mühen der letzten Wochen gelohnt“. Ohne Gottes Hilfe hätte man das nicht geschafft.
Das Verwaltungegericht habe es allerdings vor Weihnachten nicht mehr geschafft, eine endgültige Entscheidung in einem Eilverfahren herbeizuführen. Das eigentliche Urteil stehe noch aus. Es gehe dabei um Fragen wie: Darf eine Kommune die niedersächsische Versammlungsstättenverordnung auf gottesdienstliche Räume anwenden? Nach eigener Aussage dürfe sie das nicht.
Im Paragraf 1 dieser Versammlungsstättenverordnung heißt es in Absatz 3: „Die Vorschriften dieser Verordnung gelten nicht für Räume, die dem Gottesdienst gewidmet sind“. Dabei gehe es nicht, so Nestvogel, um Formfragen, sondern um wichtige Punkte, wie, „ob eine christliche Gemeinde gezwungen werden kann, aber einer bestimmten Besucheranzahl Besucher abzuweisen, wenn diese bestimmte Zahl überschritten worden ist“. Dies sei „unmöglich für eine Gemeinde“.
Deswegen führe kein Weg daran vorbei, man müsse diesen Weg bis zu Ende gehen und die Grundfrage des Grundrechts auf ungestörte Religionsausübung klären. Der Fall BEG Hannover sei auch für viele andere Gemeinden relevant oder könne es werden.
In seinem Statement appelliert Nestvogel abschließend, dass die Gemeinde auch weiterhin auf Gebete und Beistand angewiesen sei, wünscht gesegnete Weihnachten „und die echte Freude, die nur Jesus Christus uns schenken kann“.