(AG WELT) Seit heute gilt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), kurz: Selbstbestimmungsgesetz, das der Deutsche Bundestag bereits am 12. April dieses Jahres beschlossen hatte. Damals stimmten 372 Abgeordnete für das SBGG, 251 dagegen, 11 enthielten sich der Stimme und 100 Parlamentarier hatten ihre Stimme gar nicht erst abgegeben.
Das SBGG löst das sog. Transsexuellengesetz (Gesetz über die Änderung von Vornamen und die Feststellung der Geschlechtszugehörigkeit in besonderen Fällen) vom 10. September 1980 ab.
Nach Angaben des Mitteldeutschen Rundfunks (MDR) am heutigen Tag hätten sich seit August dieses Jahres in Leipzig 676 Personen (0,11 Prozent von der Gesamtbevölkerung), in Dresden 290 Personen (0,05 Prozent von der Gesamtbevölkerung) und in Halle 122 Personen (ebenfalls 0,05 Prozent von der Gesamtbevölkerung) für Änderungseinträge zu Namen und Geschlecht angemeldet. In Thüringen und Sachsen-Anhalt lägen die Zahlen (die Grundlage bilden Vergleiche zwischen großen Städten) weitaus niedriger.
Damit wird deutlich, dass die Obrigkeit Deutschlands ihre Politik nicht nach dem Willen Gottes (dem sie, ob sie es will oder nicht, zu einhundert Prozent verpflichtet ist) ausrichtet, sondern nach egozentrischen Verfehlungen einer Minderheit von unter einem Prozent, die durch Indoktrination dem gesamten Volk eine dem Schöpfungswillen Gottes zutiefst widersprechende Ideologie überstülpt. Und das Volk, das doch nach weltlich-demokratischen Grundsätzen der Souverän – der Inhaber der umfassenden Hoheitsgewalt im Staat – sein sollte, lässt es sich gefallen.
Wie aus der Mitteilung des MDR weiter hervorgeht, verliere die Anmeldung beim Standesamt ihre Gültigkeit, wenn Betreffende die vorgeschriebene Frist von sechs Monaten verstreichen ließen. Demnach dürfte die Euphorie – insbesondere seitens der Lesben- und Schwulenverbände und der ihnen nahestehenden Medien – nach tatsächlicher Feststellung der Faktenlage wohl schnell wieder verflogen sein.
Menschen, die sich Gott nicht unterordnen (wollen), sollten ihre sexuellen Fantasien in ihren vier Wänden ausleben, aber sie nicht – unterstützt von einer gottlosen Regierung – zur ethisch-moralischen Agenda eines ganzen Landes erheben. Nach der Schöpfungsordnung Gottes gibt es weder trans- noch intersexuelle Menschen, sondern ausschließlich Mann und Frau. Für bibeltreue Christen kann es zur Schöpfungsordnung Gottes keine Kompromisse geben!
Ja, die Hoffnung bleibt, dass sich entweder die Obrigkeit unseres Landes auf das besinnt, was Gott will, oder bald schon ihren Hut nehmen muss. Und die Geschichte, die umfänglich Gottes Geschichte ist, bestätigt immer wieder das, was Theo Lehmann und Jörg Swoboda in einem ihrer Lieder geschrieben haben: „Die Mächtigen kommen und gehen, und auch jedes Denkmal mal fällt. Bleiben wird nur, wer auf Gottes Wort steht, dem sichersten Standpunkt der Welt.“
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