AG Welt e.V.

Bußgeld und Strafanzeige wegen „Ein feste Burg ist unser Gott“

Thomas Schneider, Referent und Pressesprecher AG WELT, Foto: lichtzeichen-medien.com

von Thomas Schneider

Es wird immer verrückter in diesem Land!

Mit dem Vorwand, „Sie haben weder einen Mund-Nase-Schutz getragen, noch den Mindestabstand eingehalten“ hatte die Stadt Herford vier Musiker, mit Posaune, Flügelhorn, Gitarre und Gesang, Martin Luthers „Ein feste Burg ist unser Gott“ mit einem Bußgeld in Höhe von insgesamt fast 1200 Euro belegt. Zudem habe man damit – so die Staatsgewalt – „unrechtmäßigen Lärm“ erzeugt. Die Polizei setzte einen weiteren Irrsinn obendrauf und beanstandete, dass die Aktion auf einer öffentlichen Fläche nicht angemeldet war und stellte – so das Westfalen-Blatt – Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz.

Bereits am 20. November vergangenen Jahres hatte die Musikergruppe gegen den öffentlichen Muezzin-Ruf ihre Stimmen erhoben und mit ihrer Aktion zum Ausdruck bringen wollen, dass der Islam nicht zu Deutschland gehört. Der Bürgermeister von Herford, Tim Kähler, hatte im Sommer 2020 der Ditib-Moschee an der Bielefelder Straße den öffentlichen Muezzin-Ruf zum Freitags-Gebet der Moslems genehmigt.

Knien aber hunderte Moslems ohne Maulkorb dicht an dicht auf Teppichen zusammen, da kräht kein Hahn. Stadtoberhäupter und Polizei wollen sich wohl die Hände nicht schmutzig machen und gehen selbst vor dem Islam auf ihre Knie. Sie zeigen lieber denen wo es lang geht, die sich für den Erhalt der christlichen Kultur in Deutschland engagieren.

Bleibt zu wünschen, dass es auch weiterhin Musiker in diesem Lande gibt, die mit Martin Luthers „Ein feste Burg ist unser Gott“ und anderen christlichen Liedern an den wahren Gott erinnern und zu ihm einladen. Noch eins: Wer so ein Lied als „Lärm“ bezeichnet, ist ein Gotteslästerer, der mit einer Strafanzeige belegt werden müsste. Aber dafür fehlt wohl die gesetzliche Handhabe. Jedenfalls noch!

Die mobile Version verlassen