Stellungnahme des Vorstandes der St. Martini Kirchengemeinde zu der Entscheidung des Kirchenausschusses der Bremischen Evangelischen Kirche, ein Disziplinarverfahren gegen Pastor Olaf Latzel einzuleiten
In seiner Sitzung am 14.05.2020 hat der Kirchenausschuss der Bremischen Evangelischen Kirche (BEK) auf Vorschlag seiner Präsidentin, Frau Edda Bosse, des Schriftführers, Pastor Dr. Bernd Kuschnerus, und des Leiters der Kirchenkanzlei, Dr. Johann Daniel Noltenius, beschlossen, ein Disziplinarverfahren gegen den Pastor der St. Martini Gemeinde, Olaf Latzel, einzuleiten. Begründet wird die Einleitung des Disziplinarverfahrens mit Äußerungen von Pastor Latzel zur biblischen Beurteilung über gelebte Homosexualität im Rahmen eines Eheseminars im Oktober 2019.
Der Kirchenvorstand der St. Martini Gemeinde gibt zu diesem Vorgang folgende Stellungnahme ab:
1 Der biblische Befund zur gelebten Homosexualität
– Es geht um Gottes Schöpfungsordnung –
Die Ablehnung gelebter Homosexualität im Alten wie im Neuen Testament wird mit einer Eindeutigkeit vorgetragen, die eigentlich jede Diskussion darüber überflüssig erscheinen lässt. Die Bibeltexte dazu sind bekannt und müssen an dieser Stelle nicht noch einmal wiederholt werden. Hierzu sei auf die Erklärung Pastor Latzels vom 26.04.2020 verwiesen. Homosexualität wird als Gräuel und schwere Sünde vor Gott bezeichnet. Warum ist die Bibel so radikal in der Ablehnung der Homosexualität? Antwort: Es geht um Gottes Schöpfungsordnung. Und wer die Schöpfungsordnung Gottes infrage stellt, der greift den Schöpfer, den dreieinigen Gott, selbst an.
Über tausende von Jahren wurde die biblische Beurteilung der Homosexualität nicht infrage gestellt, weder vom alttestamentlichen Gottesvolk, noch von der neutestamentlichen Gemeinde. Auch in der
Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) herrschte in dieser Frage bis vor wenigen Jahren Konsens. In der Orientierungshilfe „Mit Spannungen leben“, die 1996 von der EKD veröffentlicht wurde, stellt die EKD in großer Klarheit fest, dass die Ehe heterosexuellen Paaren vorbehalten bleiben müsse und dass praktizierte Homosexualität gegen den Willen Gottes sei.
Es sollte auch bekannt sein, dass nach wie vor die überwiegende Mehrheit der christlichen Kirchen aller Konfessionen weltweit an der Schöpfungsordnung Gottes als unverrückbare Glaubensgrundlage festhalten und praktizierte Homosexualität als gegen den Willen Gottes gerichtet ablehnen. Die von der St. Martini Gemeinde vertretene Lehre zur biblischen Sexualethik ist mit Blick auf die weltweite Christenheit keine Minderheitsposition! Lediglich große Teile der saturierten Kirchen Westeuropas – und hier allen voran die EKD – haben sich in einem Prozess geistlicher Auflösung von den noch vor zwanzig Jahren geltenden Glaubensgrundlagen abgewandt.
Wenn nun Pastor Latzel in einem Eheseminar die biblische Beurteilung zur Homosexualität darstellt und mit seinen Worten die relevanten Bibeltexte wiedergibt, dann hat dies nichts mit Herabwürdigung von homosexuell empfindenden Menschen oder gar Hetze gegen sie zu tun, wie vom Kirchenausschuss in seiner Begründung behauptet wird. Pastor Latzel hat lediglich die relevanten biblischen Aussagen zur Homosexualität des Alten und des Neuen Testamentes vorgetragen. Dies sollte einem Pastor einer christlichen Kirche wohl noch gestattet sein. Im Übrigen hat Pastor Latzel in seiner Erklärung vom 26.04. dargelegt, dass homosexuell empfindende Glaubensgeschwister selbstverständlich Teil unserer Gemeinschaft in St. Martini sind und sich für Schärfe und Missverständlichkeit seiner Ausführungen entschuldigt.
2 Der Sünder zwischen Verdammnis und Errettung
– Gegen die Verkündigung der billigen Gnade –
Der Kirchenausschuss wirft Pastor Latzel vor, Menschen herabgesetzt, beleidigt und in ihrer Würde verletzt zu haben. Bezug genommen wir dabei auf Aussagen des Pastors, dass Gott Sünde verdammt und der unerlöste Sünder nach Gottes Urteil den ewigen Tod erleiden wird.
Die Bibel lehrt uns aber genau dies: Der Mensch, zum Ebenbild Gottes geschaffen, hat sich gegen seinen Schöpfer erhoben, hat gegen Gott rebelliert, denn er wollte sein wie Gott. Die Bibel nennt dies den Sündenfall. Der Mensch hat dadurch seinen Anfang, seinen Ursprung in Gott verloren. Er lebt nun im Hass und in Feindschaft gegen diesen Ursprung, gegen Gott. Eine Versöhnung und Erlösung kann der Mensch selbst nicht bewirken. Er bleibt unter dem Gericht Gottes und damit verloren für Zeit und Ewigkeit. Die Predigt von der Verdammnis des unerlösten Sünders ist keine Verächtlichmachung von Menschen, sondern biblischer Realismus.
Dem strafenden und den sündigen Menschen vernichtenden Gesetz Gottes aber steht das Evangelium, die „Gute Nachricht“, von der Erlösung des Sünders gegenüber. Gott selbst ist in Jesus Christus in diese Welt gekommen, um stellvertretend für uns Menschen die Strafe Gottes, den Tod, zu erleiden aus Liebe zu uns Menschen. So sehr hat Christus uns geliebt, dass er gehorsam war und für uns am Kreuz in den Tod gegangen ist. Aber Christus ist auferstanden und hat damit Tod, Teufel und Hölle überwunden. Er, Christus, errettet vom ewigen Tod und schenkt ewiges Leben mit dem Vater in der Herrlichkeit, wenn wir unsere Sünden bekennen und an ihn glauben. So lehrt es die Heilige Schrift und so haben es die Reformatoren selbst erfahren und neu ans Licht gebracht.
Die biblische Lehre von der Verdammnis des unerlösten Sünders und seiner Errettung allein durch Gnade wird in weiten Teilen der evangelischen Kirche abgelehnt. Man möchte den modernen Menschen ja nicht verschrecken oder gar den Eindruck erwecken, man stelle ihn infrage. Die Menschen könnten sich herabgesetzt und beleidigt fühlen, so die Sorge wohl auch des Kirchenausschusses. Zum Ersatz spendet man „billige Gnade“, wie es Dietrich Bonhoeffer in seinem Buch „Nachfolge“ schon vor über 75 Jahren klar erkannte. Er schreibt: „Billige Gnade ist Predigt der Vergebung ohne Buße, ist Taufe ohne Gemeindezucht, ist Abendmahl ohne Bekenntnis der Sünde, ist Absolution ohne persönliche Beichte. Billige Gnade ist Gnade ohne Nachfolge, Gnade ohne Kreuz, Gnade ohne den lebendigen Mensch gewordenen Jesus Christus…“ Und seine Abrechnung mit der Gesetzesverlorenheit der volkskirchlichen Praxis schließt er mit der Erkenntnis: „Billige Gnade ist der Todfeind unserer Kirche.“
Was wir heute in der evangelischen Kirche brauchen, und zwar mehr denn je, ist die Predigt vom richtenden Gesetz Gottes, der totalen Verlorenheit des Sünders und von der gnädigen Errettung des Sünders allein durch Christus und allein aus Gnade. Wir in St. Martini jedenfalls halten fest an der Verkündigung von Gesetz und Evangelium, auch wenn wir dafür durch die eigene Kirche geschmäht werden.
3 Kirchliche Einheit und Gemeinschaft der Gemeinden?
– Nicht Einheit, sondern Wahrheit –
Der Kirchenausschuss wirft dem Pastor vor, er hätte mit seinen Aussagen „… der Gemeinschaft der Gemeinden und allen kirchlichen Einrichtungen geschadet.“ Der Kirchenausschuss suggeriert mit dieser Aussage, es gäbe in der BEK eine Verpflichtung zur Einheit unter den Gemeinden und mit den kirchlichen Einrichtungen. Die Verfassungswirklichkeit und die über Jahrhunderte gelebte kirchliche Praxis in der BEK stehen aber in komplettem Widerspruch zu dieser Auffassung.
Zu Erinnerung sei noch einmal festgehalten: Die Bremische Evangelische Kirche ist nach Ihrer Verfassung lediglich ein Zusammenschluss selbstständiger Gemeinden unterschiedlichen Bekenntnisses. Die Selbstständigkeit und Selbstverwaltung der Gemeinden ist umfassend und erstreckt sich grundsätzlich auf das ganze innere und äußere kirchliche Leben der Gemeinde. Die Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit der Gemeinden ist unbeschränkt, also der Aufsicht der kirchlichen Verwaltungsorgane in keiner Weise unterstellt! Die BEK ist niemals eine organisatorische Gemeinschaft zur unmittelbaren Erfüllung kirchlicher Aufgaben und Pflege kirchlichen Lebens. Die Selbstständigkeit der Gemeinden ist in Bremen das Primäre.
Aus der Kirchenverfassung kann keine besondere Verantwortung eines Pastors für die Einheit der Kirche hergeleitet werden. Die Schaffung von kirchlicher Einheit ist weder Ziel noch Auftrag der Kirchenverfassung. Der Kirchenausschuss erhebt hier Anklage gegen unseren Pastor, der es an jeglicher Grundlage mangelt.
Der Kirchenausschuss wird in seiner Auffassung sodann auch durch die gelebte Praxis in den Gemeinden widerlegt. Die BEK lebt in der Vielfalt ihrer Gemeinden mit unterschiedlicher theologischer Profilierung. Da gibt es Gemeinden innerhalb der BEK, die bereits vor Jahrzehnten das Glaubensbekenntnis aus dem Gottesdienst verbannt haben und auf ihr „undogmatisches Christentum“ stolz sind. Andere veranstalten Theatervorführungen im Kirchenraum mit einem halben Dutzend nackter Frauen, die um und auf dem Altar herumtanzen, wo Intimszenen gezeigt werden und dies alles begleitet wird durch den Gesang eines Kinder(!)-Chores. Und dann gibt es eben auch solche Gemeinden, für die nach wie vor die Bibel die einzig gültige Autorität für Lehre, Leben und Verkündigung ist.
Auch mit Blick auf die gesamtkirchlichen Einrichtungen fällt es schwer, eine kirchliche Einheit zu erkennen. Es gibt in der BEK Einrichtungen, die sich nicht scheuen, die Genderideologie zum Maßstab ihres Handelns zu erheben. Da wird dann öffentlich gefordert, das in den Köpfen noch fest verankerte Bild, „… dass es Mann und Frau gibt und nichts dazwischen…“, auszulöschen. Kirchliche Gemeinschaft unter dem Diktat einer gottlosen Genderideologie ist für St. Martini undenkbar.
Kirchliche Einheit ist kein Wert an sich, es geht um Wahrheit, biblische Wahrheit. Wie kann der Kirchenausschuss bei dieser Verschiedenartigkeit der Gemeinden nun plötzlich eine Pflicht zur Gemeinschaft und damit zur kirchlichen Einheit untereinander und mit den kirchlichen Einrichtungen einfordern und eine Verletzung derselbigen durch unseren Pastor ausmachen?
4 Votum des Vorstands zum eingeleiteten Disziplinarverfahren
– Es geht um Bibel und Bekenntnis –
Der Kirchenausschuss begründet die Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen Pastor Latzel mit Anschuldigungen, Pastor Latzel hätte mit seinen Aussagen auf dem Eheseminar im Oktober 2019 „Menschen herabgesetzt, beleidigt und in ihrer Würde verletzt…“. Mit seinen Aussagen schade er der Gemeinschaft der einzelnen Gemeinden und allen gesamtkirchlichen Einrichtungen. Eine Grenze sei jetzt überschritten worden.
Die hier vom Kirchenausschuss ins Feld geführten Vorwürfe gegen Pastor Latzel sind die üblichen und immer wieder verwendeten Stereotypen, um bibeltreue Standpunkte zu diskreditieren. In unserem Fall müssen sie erneut herhalten für den Versuch, die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen Pastor Latzel zu rechtfertigen.
Weite Teile der verfassten Kirche in Deutschland haben sich vom Anspruch der Bibel als geoffenbartes Wort Gottes und damit als einzig gültige Autorität weit entfernt. Pastoren und Gemeinden, die sich in Leben, Lehre und Verkündigung an die Heilige Schrift als dem unfehlbaren Gotteswort gebunden fühlen, dürfen nicht mehr vorkommen, werden deshalb ausgegrenzt, verleumdet und angegriffen. Das haben wir über Jahre erfahren, wobei die Gewalt gegen Pastor Latzel und die St. Martini Gemeinde in den letzten Monaten eskaliert ist. Bei der massiven Störung des Gottesdienstes am 8. März gaben sich die Störer offen als Anhänger der Schwulen- und Lesbenszene zu erkennen. Diesen Vorfall, wie auch alle anderen Angriffe gegen uns, haben wir umgehend dem Kirchenausschuss zur Kenntnis gebracht. Der Kirchenausschuss hat es nicht für nötig gehalten, öffentlich gegen die Gewaltakte Stellung zu beziehen. In all diesen Jahren und trotz genauer Kenntnis der Angriffe gegen den Pastor und St. Martini haben wir als Vorstand vergeblich auf ein Zeichen der Solidarität des Kirchenausschusses gewartet. Sowohl öffentlich als auch in Richtung der Gemeinde hat der Kirchenausschuss eisern geschwiegen.
Das vom Kirchenausschuss jetzt eröffnete Disziplinarverfahren gegen Pastor Latzel folgt dieser Linie. Angriffe aus der Schwulen- und Lesbenszene gegen uns lässt man unkommentiert. Pastor Latzel aber, der eine theologisch unliebsame Position vertritt, soll eingeschüchtert und mundtot gemacht werden.
Der Kirchenausschuss ist nach der Verfassung der BEK nicht berechtigt, sich zu Fragen des Glaubens und der Lehre zu äußern. Die Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen Pastor Latzel ist daher auch ein unverhohlener Angriff auf die in der Kirchenverfassung der BEK den Gemeinden garantierte unbeschränkte Glaubens-, Gewissens- und Lehrfreiheit. Mit der Einleitung des Disziplinarverfahrens verletzt der Kirchenausschuss in diesem Fall seine Amtsbefugnisse und steht außerhalb der Kirchenverfassung. Der Vorstand der St. Martini Kirchengemeinde bestreitet die Rechtmäßigkeit des Beschlusses des Kirchenausschusses, ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Der Vorstand der St. Martini Kirchengemeinde wird daher Sanktionen gegen Pastor Latzel, die im Zuge dieses Disziplinarverfahrens möglicherweise ausgesprochen werden, nicht akzeptieren.
Liebe Martini Gemeinde, liebe Schwestern und Brüder im Herrn,
wir sind überwältigt von den vielen unterstützenden Zuschriften, die wir von Glaubensgeschwistern aus Deutschland und aus vielen europäischen Nachbarländern in den letzten Wochen erhalten haben. Tausende Menschen haben sich hinter Olaf Latzel und hinter St. Martini gestellt. Tausende Menschen falten für uns die Hände. Für diese unfassbar gewaltig große Unterstützung danken wir Euch von ganzem Herzen. Betet weiter für uns.
Betet aber auch für die vielen anderen Pastoren, Vorstände und Gemeinden in Deutschland, die sich gegen den Zeitgeist stellen und nur Christus verkündigen und folgen wollen und dafür von ihren Kirchenleitungen angegriffen werden. Der Widerstand gegen bibeltreue Christen in unserem Land und in den anderen Landeskirchen wächst, der Gegenwind wird schärfer.
Beten Sie aber auch für die Kirchenleitungen, dass Gott, der Herr, ihnen Erkenntnis und
Umkehr schenken möge. Gerade von ihnen wird der allmächtige Gott einmal Rechenschaft verlangen darüber, wie sie ihr Amt als Verkündiger und Bewahrer seines heiligen Wortes geführt haben.
Und beten Sie für Erweckung in unserem Land. Wir sind ein heidnisches Land geworden, ein Volk, das weithin ohne Gott lebt. Beten Sie, dass Gott, der Herr, Missionare und Evangelisten in unser Land schickt, die uns das Evangelium, die „Gute Nachricht“, von Jesus Christus, unserem Herrn und Heiland, neu zurufen, damit Menschen zum Glauben kommen, Heilung und Errettung erfahren.
Liebe Schwestern und Brüder, auf dem Schild draußen vor unserer Kirche steht geschrieben: Christus ist auferstanden. Ja, Christus ist wahrhaftig auferstanden. Er regiert, er sitzt im Regiment. Es sieht auf seine Gemeinde, und wir haben seine Zusage, dass er bei uns ist alle Tage, bis an der Welt Ende.
Im Gehorsam gegenüber diesem wunderbaren Herrn und Heiland, der alles für unsere Errettung getan hat und für unsere Sünden ans Kreuz gegangen ist, werden wir als Kirchengemeinde den auf Bibel und Bekenntnis gegründeten Weg in Lehre und Leben mit unserem Pastor Olaf Latzel fortsetzen.
Jesus Christus gestern und heute und derselbe auch in Ewigkeit. (Hebr. 13,8)
Für den Vorstand der St. Martini Gemeinde
Dr. Jürgen Fischer
verwaltender Bauherr
Bremen, den 17. Mai 2020
Mp3-Download: https://st-martini.net/audio/2020/2020_0517fi_Stellungnahme.mp3
PDF-Download: https://st-martini.net/audio/2020/2020_0517fi_Stellungnahme.pdf