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Ramadan in der Corona-Zeit

Eberhard Kleina, Pfr. i.R., Vorstand und theologischer Berater AG WELT e.V. Foto: privat

von Eberhard Kleina

Seit Wochen läuft in Deutschland – auf Anweisung der Bundesregierung – das öffentliche Leben auf Sparflamme. Der Grund ist, wie man sagt, die Corona-Pandemie. Viele Betriebe und Geschäfte sind geschlossen.  Alle Sportveranstaltungen wurden abgesagt. Kein Theater, kein Kino, keine gewerblichen Messen, Gaststätten und Restaurants mussten schließen. Alle Schüler wurden in die Zwangsferien geschickt. Kurzum: Alle Ansammlungen, wo viele Menschen zusammenkommen, sind jetzt durch den Staat verboten. Das gilt auch für die Grillparty im Garten und für Familienbesuche.

Corona hat nicht nur das öffentliche Leben, sondern auch das Familienleben größtenteils lahmgelegt. Die Enkelkinder müssen auf Oma und Opa verzichten, wenn diese nicht im selben Haus wohnen. Alle sollen, wenn eben möglich, daheim bleiben. Wer an Corona erkrankt ist, muss in die Quarantäne. Kontaktsperre ist das Schlüsselwort. Niemand soll andere mit Corona-Viren infizieren. Bei den unvermeidlichen Einkäufen im Lebensmittelmarkt ist unbedingt ein Zwei-Meter-Abstand einzuhalten. Aus Hygienegründen muss ein Mundschutz getragen werden. Polizei und Ordnungsamt überwachen Geschäftsleute und Bürger, ob alle Maßnahmen eingehalten werden. Bei Zuwiderhandlung drohen Strafen. Zwar dürfen seit dem 20. April einige Geschäfte wieder öffnen, aber von einer Normalität sind wir weit entfernt.

Die Bundesregierung hat auch schon vorsorglich darauf hingewiesen, dass Kontaktsperren, Abstandsgebote und verschärfte Hygieneregeln noch für weitere Monate gelten sollen. Eine wirtschaftliche Rezession (biblisch: Teuerung) dürfte die Folge sein. Dass man berechtigte Zweifel an all diesen Maßnahmen haben kann – überhaupt an einer Corona-Pandemie – sei nur am Rande vermerkt.

Gilt für Moslems eine Sonderregelung?

Auch die christlichen Kirchen und die jüdischen Synagogen sind betroffen. Gottesdienste finden momentan nicht oder nur mit eng begrenzter Besucherzahl statt. Lediglich am Radio kann man Gottesdienste mitverfolgen oder online am PC, am Telefon usw., wo ein Pfarrer vor leeren Kirchenbänken predigt. Auch Online-Abendmahlsfeiern werden angeboten. Selbst an Karfreitag und Ostern, den höchsten christlichen Feiertagen, gab es wegen der Kontaktsperre und des Versammlungsverbotes keine Gottesdienste.

Doch nun wird es spannend. Am 23. April beginnt in diesem Jahr für Moslems der Fastenmonat Ramadan, eine für sie wichtige und im Glauben begründete Zeit, wo man in der Moschee zusammenkommt und Tag für Tag nach Sonnenuntergang in geselliger Runde beisammen ist. Der Ramadan endet nach 30 Tagen mit dem „Fest des Fastenbrechens“, dem zweithöchsten islamischen Feiertag nach dem „Opferfest“.

Die Frage ist: Gilt für Moslems in Deutschland und für ihre religiösen Feste auch die Kontaktsperre wie für Christen und Juden? Wir haben ja Corona-Zeit! Gleiche Regeln für alle?

Der Ramadan: Bedeutung und Hintergründe

Zunächst soll der islamische Fastenmonat Ramadan erläutert werden. Er gehört zu den sog. „Fünf Säulen des Islam“, den fünf Grundgeboten (neben dem Glaubensbekenntnis zu Allah, dem fünfmaligen  Gebet am Tag, der Armenabgabe und der Wallfahrt nach Mekka). Der Fastenmonat gilt als besondere Gnadenzeit, als Zeit der Umkehr und Hinwendung zu Allah. Er ist der neunte Monat des islamischen Jahres, das sich am Mond orientiert und nur 354 Tage hat. Da unser Jahr nach dem bei uns gültigen Gregorianischen Kalender 365 Tage hat, wandert der islamische Ramadan-Monat Jahr um Jahr 11 Tage rückwärts, beginnt also in jedem Jahr 11 Tage früher als im abgelaufenen Jahr. Der Ramadan beginnt für Moslems, wenn die islamischen Würdenträger den Neumond gesichtet und den Fastenmonat ausgerufen haben.

Drei Aspekte sind kennzeichnend für den Ramadan:

Fällt der Fastenmonat in die Sommerzeit, wird es wegen der langen Tageshelle schwierig. In heißen Ländern kann der Verzicht auf das Trinken tagsüber durchaus gesundheitliche Schäden zur Folge haben, besonders Nierenerkrankungen. Oft steigt auch die Gereiztheit der Menschen, insbesondere,  wenn es auf den Abend zugeht. Gesundheitlich unbedenklich ist sicher auch nicht, vier Wochen lang den Magen nachts zu überladen und damit dann schlafen zu gehen.

Für Nicht-Moslems kann der Ramadan Probleme bringen, besonders in den islamischen Ländern. Da Moslems im Ramadan den Koran besonders beachten, erinnert man sich, dass die anderen ja „Ungläubige“ sind, die Allah in mehr als 20 Kampfbefehlen angeordnet hat zu verfolgen und umzubringen. Die erwähnte Gereiztheit – aufgrund des Nahrungsausfalls tagsüber – tut ein Übriges. Der Ramadan gilt daher für Christen, Juden und Anhänger aller nicht-islamischen Religionen als Verfolgungszeit, auf die sie mit Sorge Jahr um Jahr blicken.

Das dreitägige „Fest des Fastenbrechens“ (Fitr) beendet den Ramadan, türkische Moslems nennen es Zuckerfest. Jetzt werden noch einmal richtig Ausgaben getätigt. Man kauft ein, um besondere Speisen zuzubereiten, Kinder erhalten Geschenke, neue Kleider werden gekauft. Die Armen erhalten großzügige Almosen. Das Fastenbrechen gilt als günstiger Zeitpunkt, alte Streitereien zu beenden. Man empfängt zahlreichen Besuch und erwidert Besuche. Die Teilnahme am Gemeinschaftsgebet in der Moschee ist obligatorisch. Man besucht die Gräber verstorbener Verwandter, mancherorts gießt man Wasser auf die Gräber, zitiert Koranverse und betet für die Verstorbenen – wenn man vermutet, dass sie in der Hölle sein könnten – um ihre Qualen abzukürzen.

Der Ramadan – islamisches Grundgebot

Wir greifen die oben gestellte Frage auf, ob Moslems in diesem Jahr darauf verzichten werden, sich in dem für sie wichtigen Ramadan-Monat wie gewohnt zahlreich in der Moschee zu versammeln und nach Sonnenuntergang in geselliger Runde beisammen zu sein,  wie ja auch die Christen wegen der Kontaktsperre in diesem Jahr zu den wichtigsten Feiertagen Karfreitag und Ostern auf gemeinsame Gottesdienste verzichtet haben?  Oder werden Moslems bereit sein, sich beispielsweise mit nur 15 Leuten in der Moschee zu versammeln, wie es für Christen seit dem 20. April zunächst nur in Sachsen wieder möglich ist? Und werden Moslems bereit sein, beim dreitägigen Fastenbrechen Besuche zu unterlassen, um Corona-Viren nicht zu verbreiten?

Der Vorsitzende des Zentralrates der Muslime, Aiman Mazyek, hat angekündigt, die staatlich angeordneten Maßnahmen zur Eindämmung von Corona einzuhalten. Allerdings vertritt der Zentralrat weniger als 1 Prozent der Moslems in Deutschland. Was werden die anderen machen?

Als am 3. April erstmals von der Dar-as-Salam-Moschee in Berlin-Neukölln der öffentliche Muezzinruf zu hören war, versammelten sich trotz Corona-Kontakt-Verbot etwa 300 Moslems. Die Polizei konnte nur  mit Mühe die Versammlung auflösen. Der Berliner rot-rot-grüne Senat verbot daraufhin wenige Tage später den öffentlichen Gebetsruf. Am 18. April erlaubte derselbe Senat religiöse Veranstaltungen für alle Religionsgemeinschaften in einem gewissen Rahmen (Zugangsbeschränkungen, Mindestabstand). Zufall oder ein vorauseilendes Zugeständnis an die Moslems in Hinsicht auf den Ramadan? Wie aber will der Staat tausende Moscheen in unserem Land im Ramadan überwachen? Wie will man kontrollieren, ob sich die Leute nicht auch in Privaträumen illegal versammeln? Schließlich gehört der Ramadan zu den islamischen Grundgeboten. Für Moslems stehen Allahs Gebote grundsätzlich über allen von Menschen gemachten Gesetzen. Weicht der Staat hier zurück? Wir werden sehen!

Der Islam und die deutsche Rechtsordnung

Bedenklich ist, dass unser Staat schon längst Sitten und Verhaltensweisen der Moslems toleriert, die mit unserer Rechtsordnung kollidieren. Das islamische Schächten von Tieren ist erlaubt, wenn auch unter Auflagen. Ein deutscher Metzger würde schwer bestraft. Auch beim islamischen Antisemitismus drückt unser Staat beide Augen zu. Als im Juli 2014 anlässlich eines Israel-Gaza-Krieges hunderte Moslems durch deutsche Städte zogen und antisemitische Parolen brüllten, griff der Staat nicht ein, Anzeigen wurden fallengelassen. War man sich bewusst, dass der Judenhass im Koran und in den Hadithen fest verankert ist? Wollte man nur schlafende Hunde nicht wecken? Auch die islamisch erlaubte Polygamie (Vielweiberei) toleriert man stillschweigend.

Unser Staat hat es versäumt, frühzeitig den moslemischen Einwanderern klarzumachen, dass bestimmte – gegen unsere Rechtsordnung verstoßende – Haltungen und Handlungen, nicht geduldet werden. Man kann also durchaus Zweifel haben, ob die Moslems, denen der Ramadan so wichtig ist, sich an die Kontaktsperren halten. Zumindest aber könnten sie versuchen, sie geschickt zu umgehen. Im schlechtesten Fall ist Aufruhr zu befürchten. Ich wäre ich froh, wenn ich mich diesbezüglich irren würde.

 

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