(AG WELT) In einer Pressemitteilung vom 26. Februar 2020 teilt das Diakonische Werk der Ev.-Luth. Landeskirche Sachsens e.V. mit, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) „ein wichtiges Signal zur Selbstvorsorge!“ sei.
Das BVG entschied heute, dass das 2015 in Deutschland eingeführte Verbot geschäftsmäßiger Sterbehilfe verfassungswidrig sei. Nach Ansicht der Richter gebe es ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben, das die Freiheit einschließe, sich selbst das Leben zu nehmen und dabei Angebote Dritter in Anspruch zu nehmen.
Die in der evangelischen Kirche verankerte Diakonie begrüßte es, dass die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung, die bislang nach Paragraf 217 unter Strafe stand, nunmehr erlaubt sei. In deren Pressemitteilung heißt es:
Für viele todkranke Menschen und ihr ärztliches Fachpersonal ist das eine gute Nachricht. Denn selbstbestimmt zu leben und zuletzt auch zu sterben, ist ein mehr als verständlicher Wunsch. Am Lebensende darauf zu bestehen, das Leiden als gottgegeben zu akzeptieren, ist anmaßend und unbarmherzig.
Damit verspotten die diakonisch Verantwortlichen Gottes Führung und Fügung. Menschliches Leben ist unverfügbar. Allein Gott hat das Recht, Leben zu schenken und zu nehmen.
Nationalsozialistische Tötungen „unwerten Lebens“ in Vergessenheit geraten?
Die Tötungen „unwerten Lebens“ während des Nationalsozialismus sind scheinbar auch bei der Diakonie völlig in Vergessenheit geraten. Mit ihrer Beihilfe zum Selbstmord stellt die Diakonie nicht nur ihre Gottlosigkeit selbst an den Pranger, sondern auch ihre Geschäftsmacherei mit dem Tod.
Das Leben ist eine Leihgabe Gottes an den Menschen. Das Recht, über den Umgang mit dieser Leihgabe zu entscheiden, steht einzig und allein dem Schöpfer zu. Leiden gehört zum Leben. Es gibt absolut keinen Grund, die Existenz des eigenen Lebens oder das Leben eines anderen Menschen zu beenden.
Die Diakonie sollte Diener Gottes sein und nicht Handlanger des Teufels. Ihre Verantwortlichen sollten die Bibel lesen, damit sie den Willen Gottes erkennen: 1Mo 1,26f; 1Mo 3,19; 1Mo 9,5f; 2Mo 20,13; 2Mo 20,13; Ps 90; Hi 6,8f; 38,1ff; Mt 6,27; Mt 10,25-37; 1Joh 3,16f.
Im Buch Hiob 14,5 steht:
Du bestimmst die Lebensdauer eines Menschen. Du legst fest, wie viele Tage und Monate er hat, und schenkst ihm nicht eine Minute mehr.