(AG WELT) Mit dem sogenannten UN-Migrationspakt, einem völkerrechtlichen Vertrag, wird die Bundesrepublik Deutschland, de facto der Deutsche Bundestag, Regelungen, Gesetze und Verordnungen schaffen müssen, um die im Pakt vereinbarten Ziele über nationales Recht umzusetzen. In letzter Konsequenz wird die Paraphierung des Paktes insbesondere mit seinem Paragraf 17 zur Beschädigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung in Deutschland führen.
Denn der Zeichner des Vertrages verpflichtet sich zur Schaffung von Gesetzesregelwerken, die Intoleranz unter Strafe stellen. Bisher steht nach geltendem Strafrecht Intoleranz, also das Nichttolerieren einer anderen Auffassung oder Position, nicht unter Strafe. Der Begriff Intoleranz ist bis dato juristisch nicht definiert. Das soll sich mit dem UN-Migrationspakt ändern. Es geht also weniger um die Steuerung von Zuwanderung oder um geregelte Migration, sondern mehr um die Beschneidung der freien Meinungsäußerung.
Eingreifen in die persönliche Freiheit des Bürgers
Somit ist der UN-Migrationspakt eine gefährliche Mogelpackung, die in die persönliche Freiheit des Bürgers eines Nationalstaates eingreift, um ihm beispielsweise zu verbieten, öffentlich eine andere als die staatliche Position zu vertreten. So könnte es beispielsweise dem Bürger verboten werden, eine staatskonträre Auffassung zur Einwanderungspolitik zu vertreten, vor der Einflussnahme des Islam auf die freiheitliche Grundordnung zu warnen oder mehr Bürgerbeteiligung und Basisdemokratie bei der Mitgestaltung des Landes einzufordern.
Dahinter steht die Absicht, für den Staat unliebsame Haltungen und Meinungen von Personen, Parteien und Organisationen unter Strafe zu stellen. Nicht umsonst aber haben die Väter des Deutschen Grundgesetzes einen sehr streng geregelten Rahmen zu Verboten gesetzt, um die freie Entfaltung der Bürgermeinung zu fördern. Nun aber soll diese Freiheit über den UN-Migrationspakt – vorbei am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland – eingeschränkt werden. Dieses Vorgehen führt zu einer Verschärfung des Strafrechts gegen Andersdenkende, so wie es die Gesetzgebung der DDR beispielgebend vorgezeichnet hat. Die Meinungsfreiheit soll in erheblichen Maße beschnitten werden.
Auch bekennende Christen in Gefahr
Auch bekennende bibeltreue Christen, die sich beispielsweise für den Schutz ungeborenen Lebens und gegen Abtreibung einsetzen, für die Bewahrung des Deutschen Grundgesetzes in jetziger Form und gegen die fortschreitende Islamisierung des Landes oder für die freie Meinungsäußerung ihrer Kinder an Schulen und gegen deren Indoktrinierung und Sexualisierung, werden die von der UN gesteuerten Eingriffe in ihre persönliche Freiheit zu spüren bekommen. Deshalb warnt die Arbeitsgemeinschaft Weltanschauungsfragen vor dem UN-Migrationspakt und seiner Paraphierung.