AG Welt

OVG Münster: Muslimverbände keine Religionsgemeinschaft

Oberverwaltungsgericht Münster, Foto: ovg.nrw.de

(AG WELT) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat am 9. November entschieden, dass sowohl der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) als auch der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland (IR) keine Religionsgemeinschaften im Sinne des deutschen Grundgesetzes sind.

Mit dieser Entscheidung haben beide Verbände keinen Anspruch gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) auf allgemeine Einführung islamischen Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen. Die Verbände erfüllten, so der Vorsitzende Richter des 19. Senats, Bernd Kampmann, nicht die Kriterien einer Religionsgemeinschaft.

Bereits 2005 hatte das Bundesverwal­tungsgericht die Kriterien für die Einordnung eines auf mehreren Ebenen organisierten Dachver­bandes als Teil einer Religionsgemeinschaft vorgegeben. Die Frage, ob die Voraussetzung bestehe, dass der jeweilige Dachverband „in seiner Satzung mit Sachautorität und ‑kompetenz für identitätsstiftende religiöse Aufgaben ausgestattet ist und die von ihm in Anspruch genommene religiöse Autorität in der gesamten Gemeinschaft bis hinun­ter zu den Moscheegemeinden reale Geltung habe“, hatte der Senat verneint.

1998 hatten beide Islamverbände Klage gegen das Land NRW eingereicht. Diese wurde nun abgewiesen. Damit wurde auch klargestellt, dass der organisierte Islam die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen nicht erfüllt. Das OVG hat die Revision gegen das Urteil nicht zugelassen. Da­gegen können die Kläger Nichtzulassungsbeschwerde erheben, über die das Bun­desverwaltungsgericht entscheidet.

Die mobile Version verlassen