von Herbert H. Nowitzky
1. Der Muezzin-Ruf
In arabischer Sprache ruft der Muezzin (=Rufer) fünfmal alle Menschen (!) zum Islam (=Unterwerfung unter Allah) und zum „Gebet“, d.h. zur Rezitation bestimmter Suren. Der Wortlaut des Muezzin-Ruf:
– Allah ist der Allergrößte! (1x)
– Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allah gibt! (2x)
– Ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist! (2x)
– Kommt her zum Gebet! (2x)
– Kommt her zum Heil! (2x)
– Allah ist der Allergrößte! (2x)
– Es gibt keinen Gott außer Allah! (1x)
Der Ruf des Muezzin ist ein Aufruf an die „Ungläubigen“, sich zu unterwerfen und an den Ort der Niederwerfung (= Moschee) vor Allah zu kommen. Die Muslime kennen ja die fünf Gebetszeiten, sodass sich ein Ruf erübrigen würde! Von den acht Sätzen des sogenannten „Adhan“ (=Gebetsruf), teilweise mehrfach wiederholt, fordert übrigens nur der fünfte Satz zum „Gebet“, zur Rezitation von Suren auf. Der Ruf des Muezzin ist somit ein Bekenntnis, dass Allah die größte und einzige Gottheit sei. Der Muezzinruf wird damit Aufruf zum Kampf gegen alle „Ungläubigen“ und lehnt auch vom Wortlaut her, gemäß dem Koran, jede Toleranz gegenüber Juden und Christen ab. Dort, wo der Gebetsruf der Muslime öffentlich proklamiert wird, herrscht nach muslimischer Lehre Allah. Der Adhan kann somit auch nicht etwa mit dem Läuten von Kirchenglocken verglichen werden, da das Glockengeläut keine aggressive Verkündigung oder gar die Niedermachung eines anderen Bekenntnisses enthält.
Der Muezzin-Ruf widerspricht dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, weil der Islam sich als „Religion“ versteht, die über allen anderen Religionen steht und solche auch nicht anerkennt. In Sure 48:28 heißt es: „Er (Allah) ist es, Der Seinen Gesandten mit der Rechtfertigung und der Religion der Wahrheit gesandt hat, um ihr die Oberhand über alle Religionen zu geben. Und Allah genügt als Zeuge.“ – Der Islam ist auch deshalb grundgesetzwidrig, weil gemäß Koran alle „Ungläubigen“ (= Nichtmuslime) bekämpft werden müssen, „bis alles an Allah glaubt“ (Sure 8:39). Das haben unsere Politiker und Kirchenfunktionäre noch immer nicht begriffen oder sie wollen es nicht begreifen! Die Staatsverträge, die Hamburg (2012) und Bremen (2014) mit islamischen Organisationen (Schura) in Gleichstellung mit den Kirchen geschlossen haben, obwohl alle unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, belegen dies deutlich.
2. Das muslimische „Gebet“
Im Laufe der fünf täglichen Gebetszeiten mit ihren 17 Ritualen wirft sich ein Muslim – wenn er alle rituellen Vorschriften einhält – 34 Mal vor Allah zu Boden. Dabei spricht er:
– Gepriesen sei mein Herr, der Höchste (102mal)
– Allah ist größer … (68mal)
– Gepriesen sei mein gewaltiger Herr (51mal)
– Allah hört den, der ihn lobt (17mal)
– die „Al-Fatiha“, die einleitende Sure oder eine andere kurze Sure (17mal)
– das Glaubensbekenntnis des Islam (5mal)
– den Friedensgruß an alle Muslime! (5mal)
Nur das rituell einwandfrei ausgeführte „Gebet“ hat vor dem unendlich fernen Allah volle Gültigkeit und lässt auf einen späteren Eingang ins Paradies hoffen. Es ist damit verdienstvolles Ritual!
Das muslimische „Gebet“ unterscheidet sich deshalb grundsätzlich vom Gebet eines Gotteskindes im jüdischen und christlichen Sinne, das vor seinen „Vater im Himmel“ kommt und mit IHM redet oder auch nur hörend schweigt. Frauen im Islam können niemals das mögliche Soll an Gebeten erfüllen, weil sie vom „Freitagsgebet“ der Männer ausgeschlossen sind und während ihrer „Tage der Unreinheit“ weder den Koran berühren noch „beten“ dürfen. An den übrigen Tagen sind sie ebenfalls von den Männern getrennt und „beten“ in einem Nebenraum, der oft nur über einen Nebeneingang der Moschee erreichbar ist. Die Diskriminierung der Frauen und auch alle anderen diskriminierenden Vorschriften werden allerdings von Dialogfreunden und Gutmenschen unterschlagen. Die meisten islamischen Frauen akzeptieren diese Demütigungen, denn nur der strikte Gehorsam und die vollständige Unterwerfung unter die Männer eröffnet ihnen den Eingang in Allahs Paradies!
3. Die „Gebete“ im Islam haben an verschiedenen Orten verschiedene „Werte“:
– in Mekka: 2000 fach
– in Medina (Grabstätte des „Propheten“): 1000fach
– in Jerusalem (obwohl im Koran nicht erwähnt): 500fach
– eine Nachtwache im „Heiligen Krieg“ hat den Wert von 100 Jahren Gebet!
(Nach dem Hadith von al-Bukhari und Ibn Madja).
Mit diesen „Werten“ kann rituelles Fehlverhalten bei anderen Gelegenheiten ausgeglichen werden! Wenn eine Nachtwache im „Heiligen Krieg“ allerdings einen so hohen Wert hat, wird bestätigt, dass die oft verschwiegene 6. Säule der „Religion des Friedens“ tatsächlich die Wichtigste ist: Mehr als 200 Suren-Verse fordern zum Kampf gegen die „Ungläubigen“ (= alle Nichtmuslime) auf, „bis alles an Allah glaubt“ (Sure 8:39). Das Gebet eines Muslim ist ungültig, wenn der „Schatten eines Hundes, eines Esels oder einer Frau auf den Betenden fällt“ (nach dem Hadith von al-Bukhari).
4. Wie kam es zu den fünf täglichen Gebetsrunden?
Als Muhammad auf seiner „himmlischen Reise“ (621) von Mekka über Jerusalem (!) in den siebten Himmel von Allah dort 50 tägliche Gebetszeiten auferlegt bekommen haben soll, gab ihm bei der Rückkehr sein „Bruder“ Moses den Rat, noch einmal mit Allah wegen der hohen Zahl der Gebete zu verhandeln. Das war erfolgreich, denn Allah erließ 45 Gebete, aber die verbliebenen fünf Gebetsrunden sollten getreu eingehalten werden und dann den Wert von 50 „Gebeten“ haben (aus dem Hadith nach al-Bukhari). Gemäß dieser Quelle bestätigte übrigens Muhammads Lieblingsfrau A´ischa (damals noch ein Kind von 11 Jahren), dass ihr 52jähriger Herr in jener Nacht wohl nur im Traume Jerusalem besucht und das gemeinsame Bett nicht verlassen habe. – Muhammad ist mit Sicherheit niemals in Jerusalem gewesen. Dennoch wird den Besuchern bis heute ein Loch in einer Mauer gezeigt, an der der Prophet sein Reittier Buraq angebunden habe. Jerusalem, heilige Stadt der Juden, ist deshalb auch im Koran nicht erwähnt – in der Bibel dagegen mehr als 800mal!
5. Der Wortlaut der „Fatiha“ (Sure 1, die „Öffnende“):
1. Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen.
2. (Alles) Lob gehört Allah, dem Herrn der Welten (1),
3. dem Allerbarmer, dem Barmherzigen,
4. dem Herrscher am Tag des Gerichts.
5. Dir allein dienen wir, und zu Dir allein flehen wir um Hilfe.
6. Leite uns den geraden Weg,
7. den Weg derjenigen, denen du Gunst erwiesen hast
(= Muslime), nicht derjenigen, die Zorn erregt haben
(= Juden), und nicht den Irregehenden! (= Christen).
(1) Auch: aller Weltenbewohner
Die „Fatiha“ wurde schon des Öfteren in Arabisch von muslimischen Vorbetern in Kirchen (!) mit volltönender Stimme vorgetragen – ohne jedoch von den wohl davon „beeindruckten Hörern“ verstanden worden zu sein.
[Literatur: Abd-al-Masih: „Wer ist Allah im Islam?“, A 9503 Villach, o.J.; Moussa Afschar: „Der Heilige Krieg – Die Belagerung Europas von innen“, Stuttgart 2004]
6. Multireligiöse Gebete
In einigen Kirchengemeinden haben Pfarrer die merkwürdige Idee, gemeinsame Gebetsveranstaltungen mit Muslimen zu veranstalten – nach dem Vorbild von Assisi, wohin Papst Johannes Paul II. zu multireligiösen Gebeten eingeladen hatte. Solche Dialogveranstaltungen finden aber bezeichnenderweise nur in Kirchen statt – niemals jedoch in Moscheen! In einem „evangelischen Gottesdienst“ am 23. August 2015 in der Gemeinde Timmendorfer Strand (Schleswig-Holstein) erlebten wir sogar, dass der „Geistliche“ statt des gewohnten Psalm-Gebets die 93. Sure singend vortrug! Für Muslime sind solche gemeinsamen Gebetsveranstaltungen ein Gräuel, weil sie den Lehren des Koran widersprechen. Und für gläubige Christen ist das Erste Gebot der Maßstab: „Ich bin der HERR, dein Gott, der ich dich aus Ägyptenland, aus der Knechtschaft, geführt habe. Du sollst keine anderen Götter haben neben mir.“ (2Mo 20,2).
Seit dem II. Vatikanischen Konzil betrachtet die katholische Kirche „mit Hochachtung auch die Muslime, die den alleinigen Gott anbeten, den lebendigen und in sich Seienden, barmherzigen und allmächtigen, den Schöpfer Himmels und der Erde, der zu den Menschen gesprochen hat“ (aus der Erklärung über das Verhältnis der Kirche zu den nichtchristlichen Religionen „Nostra Aetate“). Die evangelische Kirche übernahm im Laufe der Zeit diese Sicht. Frühere Ratsvorsitzende der EKD, wie auch Heinrich Bedford- Strohm, nennen (so, wie auch Papst Franziskus) Muslime ihre „Glaubensgeschwister“, ganz im Widerspruch zum hoheitlichen Anspruch von Jesus in Johannes 14,6: „ICH bin der WEG und die WAHRHEIT und das LEBEN; niemand kommt zum VATER denn durch MICH!“
Was die Unterscheidung GOTTES (JHWH) und des Namens „Allah“ betrifft, den arabische Christen zwar auch mancherorts aussprechen (allerdings mit dem Zusatz „der VATER unseres HERRN JESUS“!) wurde in dem streng islamischen Malaysia im Februar 2015 eine höchstrichterliche Entscheidung gefällt: Die malaysische Regierung habe zu Recht angeordnet, „der Gebrauch von ´Allah´ solle Muslimen vorbehalten sein“ (Ev. Kirchenzeitung vom 01.02.2015).
Der Koran, das ewig gültige „heilige“ Buch der Muslime, beschreibt die unüberbrückbaren Unterschiede zwischen christlichem und islamischem Glauben. Schließlich verflucht Allah Juden und Christen (Sure 9:29f; Sure 33:64-66+68) und kündigt ihnen viele Male schlimmste Höllenstrafen an (u.a. Sure 54:48; 88:1ff). Dass sich manche Muslime dennoch an gemeinsamen Gebetsveranstaltungen beteiligen, ist auf deren taktische Überlegungen zurückzuführen. Der Koran erlaubt es Muslimen zu heucheln („taqiyya“), wenn es der Ausbreitung des Islam dient. Deshalb brauchen sie keine Skrupel zu haben, wenn sie sich an den ausschließlich von bestimmten kirchlichen Gruppen angeregten Veranstaltungen beteiligen. Sie sehen in der von liberalen Theologen vertretenen Absicht, durch die Verbrüderung von Christentum und Islam zum Weltfrieden beizutragen, einen begrüßenswerten Schritt zur absoluten Weltherrschaft des Islam (Sure 8:39).
Um sich unmissverständlich von dem biblischen Gott abzugrenzen, benutzen Muslime das arabische Wort „Allah“, selbst wenn sie deutsch oder englisch sprechen. Umgekehrt fügen arabische Christen dem Begriff „Allah“ stets die Erklärung „Vater Jesu Christi“ zu, wenn sie von GOTT sprechen. Während Christen vertrauensvoll und freiwillig mit ihrem himmlischen VATER reden (=beten), betrachtet der Islam das Gebet als religiöse Pflicht, als Ritual, das man korrekt nur auf Arabisch erfüllen kann. Das entspricht ja auch dem Muezzin-Ruf in arabischer Sprache. Das Verstehen ist dabei nicht gefragt, denn zwei Drittel der rund 1,2 Milliarden Muslime können weder Arabisch sprechen noch verstehen.
Moscheen, Minarette und Muezzin-Rufe sind Symbole, die für das Streben nach weltweiter Herrschaft des Islam stehen: Anspruch als „Religion der Wahrheit“ über allen anderen Religionen zu stehen und den Islam „über jeden andern Glauben siegreich zu machen“ (Sure 48:28; 61:9). Juden und Christen sind als „Schriftbesitzer“, neben den übrigen „Ungläubigen“, besonders „verflucht“ (Sure 9:29f; 33:64-66+68), weil sie die Schrift verfälschten, nicht an Allah glauben und ihm einen Sohn (Jesus) beifügen.
Der Autor, Herbert H. Nowitzky (Eutin), ist Lehrer und Islam-Experte.
[Erstveröffentlichung im Brennpunkt Weltanschauung 3/2016]