Quelle: bibelundbekenntnis.de
Wie schon in vier anderen Landeskirchen soll jetzt auch in der Nordkirche die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare in öffentlichen Gottesdiensten offiziell beschlossen werden. Die Mitglieder der Fortsetzungsgruppe unseres Netzwerkes, Pastor Ulrich Rüß und Pastor Johannes Holmer, haben mit vielen anderen seit Jahren dagegen Widerspruch eingelegt. Pastor Ulrich Rüß schrieb mir jetzt, dass die Nordelbische Kirche seit 20 Jahren in dieser Sache Vorreiterin gewesen sei. „Unsere Bemühungen dagegen haben bei der Synodenmehrheit keine Chance auf Verwirklichung. Wir werden ständig majorisiert. Wir werden als Kirchliche Sammlung der Nordkirche zur Synode einen offenen Brief an die Synodalen schreiben, auf die Schrift- und Bekenntniswidrigkeit der Beschlussvorlage hinweisen und an das gegebene Versprechen auf Schrift und Bekenntnis verweisen.“
Wir veröffentlichen nachstehend eine aktuelle Stellungnahme des Gemeindehilfsbundes, mit dem wir eng verbunden sind. Mag sein, dass die Synode nicht hören will. Wir dürfen trotzdem nicht schweigen. Viele Gemeindeglieder und nicht wenige Pastoren stehen treu zum Wort Gottes und werden sich auch Synodenbeschlüssen, die gegen Schrift und Bekenntnis sind, nicht beugen. Beten wir besonders für sie!
Ulrich Parzany, Vorsitzender des NBB
Stellungnahme des Gemeindehilfsbundes zur Beschlussvorlage der Synode der Nordkirche: „Segnung von Menschen in eingetragenen Partnerschaften“
Worum geht es?
Auf der bevorstehenden Landessynode der Nordkirche, die vom 29.9. bis zum 1.10.2016 in Lübeck-Travemünde tagen wird, soll die Segnung von Menschen in eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in öffentlichen Gottesdiensten für den gesamten Raum der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) beschlossen werden. Die bisherige Übergangsregelung, die seit 2014 in Kraft ist, sieht die Segnung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften in einer persönlichen und seelsorgerlichen Situation vor. Nur in Ausnahmefällen sollte eine Segnung im öffentlichen Gottesdienst vorgenommen werden. In der Praxis wurde diese Regelung vermutlich als diskriminierend empfunden, so dass schon bisher in den meisten Fällen die Ausnahmeregel angewandt wurde.
Die Beschlussvorlage sieht vor, dass in Zukunft Segnungen von Menschen in eingetragenen Partnerschaften grundsätzlich in öffentlichen Gottesdiensten vorgenommen werden. Diese sind als kirchliche Amtshandlungen zu verstehen und zusammen mit den Trauungen von Mann und Frau in die Kirchenbücher einzutragen. Pastoren, die eine solche Segnung nicht vornehmen möchten, sollen ihren Probst informieren, der dann für die Durchführung der Segnung sorgt. Der Beschlussvorlage ist eine „Liturgische Handreichung für die Segnung von Menschen in Eingetragenen Lebenspartnerschaften“ beigefügt, die sich an der offiziellen Trauagende orientiert. Eine offizielle Einbindung solcher Segnungsgottesdienste in die Trauagende ist in den nächsten Jahren zu erwarten.
Der Gemeindehilfsbund fordert die Synode auf, am Wortlaut der Heiligen Schrift festzuhalten
In der „Erklärung zur Neuordnung der Segnung Eingetragener Lebenspartnerschaften in der Nordkirche“, die der Beschlussvorlage ebenfalls beigefügt ist, wird festgestellt: „In der hebräischen Bibel wird Homosexualität an zwei Stellen im sogenannten ‚Heiligkeitsgesetz‘ (3 Mose 17-26) erwähnt und eindeutig negativ bewertet.“ Auch im Neuen Testament, so die Erklärung, gebe es in Römer 1,26f eine „ausdrückliche Kritik an homosexuellen Handlungen“. Nichts Anderes hatte auch die Orientierungshilfe der EKD „Mit Spannungen leben“ (1996) bereits festgestellt: „Blickt man von hier aus auf die biblischen Aussagen zur Homosexualität zurück, so muß man konstatieren, daß nach diesen Aussagen homosexuelle Praxis dem Willen Gottes widerspricht.“ Der Gemeindehilfsbund fordert die Synode der Nordkirche auf, am Wortlaut der Heiligen Schrift festzuhalten und ihn nicht durch exegetische Kunstgriffe außer Kraft zu setzen und damit das Zeugnis des Wortes Gottes vor der Welt zu verdunkeln.
Der Gemeindehilfsbund fordert die Synode auf, Gottes Liebe zu verkünden
Die Verfasser der Beschlussvorlage berufen sich unberechtigter Weise auf das Liebesgebot als das „eine Wort, in dem das ganze Gesetz erfüllt ist“ (Gal 5,14). Demgegenüber halten wir daran fest, dass die Liebe das Gesetz erfüllt und nicht bricht. So heißt es in 1 Joh 5,3: „Denn das ist die Liebe zu Gott, dass wir seine Gebote halten; und seine Gebote sind nicht schwer“. Nach dem Zeugnis der Heiligen Schrift ist neben vielen anderen sündigen Verhaltensweisen auch praktizierte Homosexualität sündhaft (3 Mose 17-26; Röm 1,26; 1 Kor 6,9; 1 Tim 1,10). Es ist ein Gebot christlicher Nächstenliebe, jedem Menschen, der in sündhaftem Verhalten lebt, den Weg aus der Sünde zu zeigen. Jesus Christus ist für unsere Sünden gestorben. Wenn wir unsere Sünden bekennen, so empfangen wir Vergebung der Sünden und die Gabe des Heiligen Geistes, der uns hilft, unser Leben an den Geboten Gottes auszurichten. Er kann homophilen Menschen helfen, auf homosexuelle Praxis zu verzichten oder auch eine Veränderung der sexuellen Orientierung zu erleben. Wir fordern die Synode auf, dafür Sorge zu tragen, dass Schwulen und Lesben dieser Weg durch entsprechende Seelsorgeangebote in der Nordkirche eröffnet wird. Homophil empfindende Menschen, die bereit sind, diesen oftmals schweren Weg der Umkehr und der Veränderung zu gehen, sollten von der Kirche alle erdenkliche Hilfe, Unterstützung und den Segen Gottes empfangen.
Gemeindehilfsbund, Walsrode im September 2016
www.gemeindehilfsbund.de
Pastor Dr. Joachim Cochlovius, Walsorde (1. Vors.)
Wolfhart Neumann, Brandis (stellv. Vors.)
Helmut Brüggemeyer, Melle
Pfarrer Ulrich Hauck, Barbelroth
Uwe Jürgens, Itzehoe
Dr. Jörg Michel, Biebertal
Gerd Werner, Driedorf
Wolfgang Wilke, Köln
Prediger Johann Hesse, Verden (Geschäftsführer)