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Aktuelle Seite: Startseite / Weltanschauung allgemein / Pastafari-Klage gescheitert

Pastafari-Klage gescheitert

14. April 2016 by Thomas Schneider

Foto: pastafari.eu
Foto: pastafari.eu

(AG WELT) Für Irritation sorgten vor zwei Jahren in der Stadt Templin (Uckermark) mehrere Hinweisschilder, die an den Ortseingängen zur „Nudelmesse Freitag 10 Uhr“ einluden.

Der Verein „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters e.V.“ mit Sitz in Templin hatte beantragt, die Schilder direkt unter den Gottesdiensthinweisen der etablierten Kirchen anzubringen.

Die religions- und kirchenkritisch agierenden „Pastafaris“ wollten öffentlichkeitswirksam am Freitag zur „Nudelmesse“ einladen, weil dieser Tag ihrer Ansicht nach der „heiligste Feiertag“ der Woche sei.

Bibelkonträres „Glaubensbekenntnis“

Im „Glaubensbekenntnis“ des Vereins heißt es unter anderem:

„Ich glaube… an Bobby Henderson, SEINEN Propheten,
empfangen durch das World Wide Web,
geboren von seiner lieben Mama,
gelitten unter Kreationisten,
genervt, gelangweilt und veralbert,
hinabgestiegen in das Reich des Fundamentalismus,
am dritten Tage aufgestanden zwischen Deppen…“

Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat nun in einem Zivilverfahren am 13. April das Aufhängen der Schilder abgelehnt.

Bereits Ende 2014 ließ das Kultusministerium die Schilder entfernen mit der Erklärung, dass es sich bei dem Verein um keine Glaubensgemeinschaft, sondern um eine Religionsparodie „ohne ernsthafte religiöse Substanz“ handele.

Nun sind die „Pastafaris“ mit ihrer Klage gegen das Land Brandenburg gescheitert.

Das „Fliegende Spaghettimonster“ agiert weltweit

Die atheistische Organisation agiert weltweit. Das „Fliegende Spaghettimonster“ ist nach eigenen Angaben die „Gottheit“ einer im Juni 2005 vom US-amerikanischen Physiker Bobby Henderson begründeten Religionsparodie. Es soll nach eigenen Angaben eine „Gegenbewegung auf das Vordringen von Kreationismus und Intelligent Design in den Schulunterricht“ sein. Immer wieder versucht die selbsternannte „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters“, sich öffentlich-rechtlich anerkennen zu lassen. Sowohl in Polen (2012) wie auch in Österreich (2014) wurde bislang ihre Anerkennung verwehrt.

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