(AG WELT) Die Jungliberale Aktion Sachsen (JuliA) mit Sitz in Dresden fordert in einer Presse-Mitteilung „eine umfassende Liberalisierung des sächsischen Bestattungswesens“.
Nach Ansicht des JuliA-Vorsitzenden Philipp Hartewig müsse „der Friedhofszwang“ abgeschafft werden. Die „zahlreichen Einschränkungen“ im Bestattungsgesetz seien „weder mit der Wahrung von Pietätsgrundsätzen, noch mit dem Verfall vermeintlich christlicher Werte zu rechtfertigen“, so Hartewig.
Bestattung auf Friedhöfen „nicht mehr zeitgemäß“
JuliA will durchsetzen, dass „die Asche Verstorbener auch auf Grundstücken der Angehörigen oder in der freien Natur verstreut werden kann. Auch sollten Raketenbestattungen, Diamantprägungen und andere alternative Bestattungsformen erlaubt werden.“
Das Festhalten an einer Bestattung auf Friedhöfen sei „nicht mehr zeitgemäß und rationell nicht zu begründen“. Auch müssten die kirchlichen Friedhofsträger „ihre Satzungen zur Grabsteingestaltung der Zeit anpassen. Humorvolle und interaktive Gestaltungen (z.B. mit Video-/Fotobildschirmen) sollten erlaubt werden, soweit der würdevolle Charakter einer Grabstätte gewahrt bleibt“, so der liberale Verein.
Ihre Forderung sieht JuliA unter dem Leitprinzip „Für uns gilt: Freiheit von Anfang bis Ende“. JuliA versteht sich als „eine Untergliederung des Bundesverbandes Junge Liberale e.V.“ (Berlin). Der Jugendverband „Junge Liberale“ ist die offizielle Jugendorganisation der Freien Demokratischen Partei (FDP) Deutschlands.
Die Arbeitsgemeinschaft Weltanschauungsfragen nimmt Stellung
Die Arbeitsgemeinschaft Weltanschauungsfragen e.V. nimmt dazu wie folgt Stellung:
Wenn die Jungliberalen von einem „Verfall vermeintlich christlicher Werte“ sprechen, so wird dieser in ihren eigenen Forderungen deutlich.
Christen glauben an die Auferstehung. Jesus Christus sagt im Johannesevangelium (11,25): „Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt.“ und (Joh 3,36): „Wer an den Sohn glaubt, wer ihm vertraut, hat ewiges Leben. Wer dem Sohn aber nicht gehorcht, wird das ewige Leben nie zu sehen bekommen, denn Gottes Zorn wird auf ihm bleiben.“ Ein Mensch, der Jesus nicht vertraut, wird das ewige Leben bei Gott nie zu sehen bekommen. Rettung vor dem ewigen Tod ist einzig und allein abhängig vom Glauben an Jesus Christus.
Jeder Mensch muss sterben. Und da er das weiß, sollte er seinen Nachkommen noch bei Lebzeiten hinterlassen, wie er einmal bestattet werden möchte. Tut er das nicht, könnte es durchaus passieren, dass er irgendwann einer Bestattungswillkür zum Opfer fällt.
Christen werden einen neuen Auferstehungsleib erhalten: „Was in die Erde gelegt wird, ist ein natürlicher Leib, was auferweckt wird, ein himmlischer Leib. Wenn es einen natürlichen Leib, einen der Seele entsprechenden Körper gibt, muss es auch einen himmlischen Leib, einen dem Geist entsprechenden Körper geben“ (1Kor 15,44).
Die Bibel, Gottes Wort, beinhaltet keine konkreten Bestattungsrichtlinien. Nimmt ein Mensch, der an Jesus Christus glaubt, ernst, sollte er über die Worte des Apostels Paulus nachdenken (1Kor 6, 19+20): „Wisst ihr denn nicht, dass euer Körper ein Tempel des Heiligen Geistes ist, der in euch wohnt und den ihr von Gott bekommen habt? Ist euch nicht klar, dass ihr euch nicht selbst gehört? Denn ihr seid für ein Lösegeld gekauft worden. Macht also Gott mit eurem Körper Ehre.“
Wenn der Körper eines an Christus Glaubenden Tempel des Heiligen Geistes ist und damit Gott gehört, wird es umso klarer, dass der Mensch nicht mit seinem Körper tun und lassen kann was er will oder was gerade zeitgemäß ist. Der Schöpfer hat den ersten Menschen aus Erde gemacht und ihm den Lebensatem eingehaucht. So wurde er ein lebendiges Wesen (1Mo 2,7). So ist es doch recht, einen Verstorbenen dahin zu legen, wovon er vom Schöpfer gemacht wurde: zurück in die Erde. Der Apostel Paulus bekräftigt dies, wenn er sagt: „Was in die Erde gelegt wird, ist ein natürlicher Leib…“
Die Feuerbestattung und andere Bestattungsmethoden haben Menschen eingeführt bzw. wollen sie einführen, um dem Auferstehungsglauben zu widersprechen und ihre bibelkonträre Weltanschauung zu proklamieren. Wenn sich Christen für eine Erdbestattung entscheiden, setzen sie ein Zeichen für ihren Glauben an Jesus Christus und an das Schöpfungsgeschehen auf den ersten Seiten der Heiligen Schrift. Weil Ungläubige nicht an den Tag des Gerichts und an die Auferstehung zur ewigen Verdammnis erinnert werden wollen, kämpfen sie für skurrile Bestattungsformen. Um das Gericht Gottes aber kommen auch sie nicht herum und werden eines Tages vor dem Richterstuhl Christi stehen (2Kor 5,10).
Auch die Grabpflege sollte schon zu Lebzeiten geregelt werden. Dabei ist von einem regelrechten Totenkult, der auch von manchen Christen betrieben wird, Abstand zu nehmen. Die Grabstätte darf ein Ort zur Trauerbewältigung sein, aber immer im Blick darauf, dass Jesus Christus das Leben ist. Die noch Lebenden können weder von einem Toten Hilfe erfahren, noch haben sie Einfluss darauf, was mit dem Verstorbenen geschehen wird. Hat der Tote an Jesus Christus geglaubt, wird er das erfahren, was ihm nach der Heiligen Schrift verheißen ist.
Aber auch Menschen, die nicht an Gott glauben, sehen in einer zunehmend liberaler werdenen Bestattungskultur den Respekt und die Ehrfurcht dem Verstorbenen gegenüber in Gefahr. Am Beispiel der FDP-Nachwuchsorganisation wird deutlich: Pietätlosigkeit kennt keine Grenzen.