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Bremen: Zeugen Jehovas gerichtlich erfolgreich

12. August 2015 by Thomas Schneider

Zeugen Jehovas Publikation "Der Wachtturm", Foto: PR
Zeugen Jehovas Publikation „Der Wachtturm“, Foto: PR

(AG WELT) Schon bald wird die Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen auch im Bundesland Bremen als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KödR) anerkannt und damit den Kirchen gleichgestellt werden.

Die „Zeugen Jehovas“ haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg gegen das Bundesland Bremen erzielt. Nach Auffassung der Karlsruher Richter verstößt Artikel 61 Satz 2 der Landesverfassung gegen das Grundgesetz. Dort heißt es:

„Anderen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften kann durch Gesetz die gleiche Rechtsstellung verliehen werden, wenn sie durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer bieten.“

Diesen Passus erklärte in dem am vergangenen Dienstag veröffentlichten Beschluss 2BvR1282/11 vom 30. Juni der Zweite Senat für ungültig, weil er gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung verstoße.

Trotz verfassungsrechtlicher Anerkennung bestehen Zweifel

In bereits 13 von 16 Bundesländern sind die „Zeugen Jehovas“ als KödR anerkannt. In Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen sind juristische Verfahren anhängig.

Trotz der Zulassung in fast allen Bundesländern bestehen bis heute begründete Zweifel an der Rechtstreue und am mangelnden Einsatz der Zeugen Jehovas für das Gemeinwohl. Sie lehnen demokratische Wahlen und die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung ab. Aussteiger berichten, dass die Organisation die Religionstreue ihrer eigenen Mitglieder regide überwache, sogenannte „Abweichler“ mit Gemeinschaftsentzug bestrafe und durch die Ablehnung von Blutransfusionen das Leben von Kindern gefährde.

Aus amerikanischer „Bibelforscherbewegung“ hervorgegangen

Die Lehre der Zeugen Jehovas sagt aus, dass die Überlebenden der Endzeit, die sie als „große Volksmenge“ bezeichnen, auf der „befriedeten Erde“ miterleben, wie sich die Erde in ein Paradies verwandeln und der Mensch in einem Prozess von der Sünde geheilt würde. Die Menschen selbst seien am Geschehen aktiv Beteiligte.

Nach Angaben der Religionsgemeinschaft haben die „Zeugen Jehovas“ bundesweit mehr als 200.000 Mitglieder und sind aus der in den USA von Charles Taze Russell gegründeten „Bibelforscherbewegung“ hervorgegangen, die Anfang des 20. Jahrhunderts auch in Deutschland aufblühte.

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Literaturempfehlungen:
Ein Wort an Jehovas Zeugen
Ich gehörte zu den 144 000
Ist die Lehre der Zeugen Jehovas biblisch?

Leser-Interaktionen

Kommentare

  1. Heinrich Kleie meint

    7. September 2015 um 10:58

    Leider verniedlicht die Bundesregierung solche Organisationen und gewährt ihnen sogar Anerkennung durch Erhebung zur Körperschaft des öffentlichen Rechts, weil sie hierfür per Gesetz nur minimale Anforderungen stellt, die nur auf die Dauerhaftigkeit des Bestehens einer Organisation allein abstellt, es sei denn sie wird militant. Damit gewährt sie ihr staatliche Unterstützung, ohne zu prüfen, ob die Organisation auch die dem Bürger durch das Grundgesetz eingeräumten Grundrechte (Schutzrechte) in ihrem Handeln gegenüber den Mitgliedern anwendet. Das ist aber das mindeste, was von einer Körperschaft öffentlichen Rechts zu verlangen ist: Einhaltung der bürgerlichr Schutzrechte gegenüber ihren Mitgliedern! Wie kann sonst eine Organisation Körperschaft öffentlichen Rechts sein, wenn diese ihre Mitglieder, die die Grundrechte für ihr Leben in Anspruch nehmen, aus ihre Gemeinschaft ausschließt und diskriminiert, z.B.bei Annahme einer Bluttransfusion, oder wählen gehen oder sich selbst zur Wahl stellen, was zu den elementaren Bestandteilen der Demokratie gehört.Ein Staat der diese Eingriffe in das Bürgerleben akzeptiert und macht sich damit m.E. mitschuldig an dem Geschick, das den betroffenen Personen dieser Organistion widerfährt. Das Gesetz muss daher die gleiche Einhaltung der Grundrechte von einer Körperschaft öffentlichen Rechts verlangen, wie sie der Staat auch einzuhalten verpflichtet ist und dies im Gesetz verankern.
    Mit freundlichen Grüßen
    Heinrich Kleie

  2. Gerold Sass meint

    19. September 2015 um 9:21

    Ist die Lehre der Zeugen Jehovas biblisch? Nein, denn wer ein Wort zur heiligen Schrift hinzufügt oder entfernt, ist der Antichrist! Entscheidende Bibelstellen (z.B. aus dem Johannesevangelium) werden von Euch verleugnet! Verschwendet Eure Zeit nicht mit Wachtturmverteilung Seelen zu verführen, denn im Himmel werdet Ihr dafür keinen Lohn erhalten.
    Mit freundlichen Grüßen
    Gerold Sass

  3. Ralko meint

    27. Oktober 2015 um 13:14

    Es ist einfach nur beschämend, wie der Staat einer lebensfeindlichen Sekte, welche dazu auch noch Irrlehren verbreiten, Rechte zuweist. Das spiegelt auch wieder, das Gottes Wort bei den wenigsten Politikern, keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielt. Schade, das immer mehr unsere Kultur den „Bach runter geht“. Wir haben zwar Religionsfreiheit und das zu Recht, aber gewollte Volksverdummung ist in jedem Fall kontraproduktiv. Menschen können sich, Gott sei dank frei entscheiden. Auch wenn die Wahrheit unbequem ist.

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