(AG WELT) Wie heute übereinstimmend mehrere Nachrichtenagenturen berichten, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg das Burka-Verbot in Frankreich für rechtens erklärt.
Frankreich darf Musliminnen verbieten, sich voll verschleiert in der Öffentlichkeit zu zeigen. Der Europäische Gerichtshof sieht darin keine Verletzung von Grundrechten.
Rechtsanwalt der Klägerung: Burka kein Zeichen von Extremismus
Eine französische Muslimin hatte gegen das Gesetz geklagt, die sich durch das Gesetz diskriminiert fühlte. Darin sehe sie ihre Grundrechte wie Religions- und Meinungsfreiheit sowie die Achtung des Privat- und Familienlebens verletzt.
Der Argumentation des Rechtsbeistandes der Klägerin, eine Burka zu tragen sei kein Zeichen von Extremismus, sondern gehöre zur Privatsphäre, folgte das Gericht nicht.
Europaweit Burka-Verbot erlaubt
Bereits seit 2011 gilt das Burka-Verbot in Frankreich, das bei Nichteinhaltung mit einer Geldstrafe von 150 Euro geahndet wird. Das Verbot der Vollverschleierung gilt ebenfalls in Belgien und seit Februar 2011 für den öffentlichen Dienst im deutschen Bundesland Hessen.
Mit dem Urteil des Straßburger Gerichtshofes ist es nunmehr Staaten in Europa erlaubt, den Ganzkörperschleier zu verbieten.