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Kreuz.net im Kreuzfeuer

Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet kreuz.net. Foto: PR

(AG WELT) Seit langem steht die Internetseite „Kreuz.net“ im Kreuzfeuer der Kritik.

Nicht nur Homosexuellenverbände und Grünenpolitiker wie Volker Beck stoßen sich an der Website mit dem Untertitel „Katholische Nachrichten“. Nach übereinstimmenden Presseberichten wird sie auch vom Verfassungsschutz beobachtet.

In einem heute geführten Telefongespräch bestätigte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auf Anfrage gegenüber AG WELT, dass man diese Internetseite „permanent im Auge“ habe und diese regelmäßig angeschaut werde. Sie weise „zum Teil strafbare Inhalte auf“, weil die „Menschenwürde herabgesetzt“ werde. Bestimmte Äußerungen tangierten, so die Verfassungsschützer, Paragraph 1 des deutschen Grundgesetzes.

Der Verfassungsschutz habe die nachrichtendienstliche Bewertung von „kreuz.net“ an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden weitergegeben. Das Problem sei, dass der Server für das Internetportal im Ausland stehe und permanent „von einem Land zum anderen“ umziehe. Da sei es für die Strafverfolgungsbehörden schwierig, etwas zu tun.

Im Zusammenhang mit dem Tod des homosexuellen Schauspielers Dirk Bach hatte die Seite „Kreuz.net“ gegen den Entertainer eine Hetzkampagne gestartet. Sie veröffentlichte einen Beitrag mit der Überschrift „Jetzt brennt er in der ewigen Homo-Hölle“. Nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde habe „die Seite Inhalte, die das Grundrecht auf Meinungsfreiheit überschreiten“. Nach eigenen Angaben engagierte sich Bach für die Gleichberechtigung von Homosexuellen und unterstützte den Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD).

Die römisch-katholischen Bischofskonferenzen in Deutschland und Österreich haben sich von „Kreuz.net“ distanziert. Bei den Staatsanwaltschaften Berlin, Köln und Frankfurt a.M. waren im Oktober Ermittlungsverfahren gegen die Betreiber der Internetplattform anhängig. Ein deutscher Verlag für Schwulen-Literatur habe, so die Süddeutsche Zeitung, 15.000 Euro Prämie für Hinweise auf die Urheber der Website ausgesetzt.

Kommentar

Gott mahnt bereits mit dem 5. Gebot: „Du sollst nicht töten.“ Im Kleinen Katechismus schreibt dazu Martin Luther:

„Was ist das? Wir sollen Gott fürchten und lieben, dass wir unserm Nächsten an seinem Leibe keinen Schaden noch Leid tun, sondern ihm helfen und fördern in allen Leibesnöten.“

Auch Homosexualität ist Leibesnot. Sie ist nicht die von Gott gewollte Schöpfung, sondern in ihrem Ausleben Sünde gegen den Schöpfer. Doch Gottes Wort verbietet es, einen Menschen mit homosexuellen Neigungen zu attackieren (töten). Denn er braucht Hilfe. Und jeder Mensch darf in großer Freiheit selbst entscheiden, ob er Hilfe vom Heiland und Retter Jesus Christus annehmen will oder nicht. Jede Rechtfertigung von Sünde aber ist genauso verwerflich wie die Verurteilung eines homosexuellen Menschen.

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