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„Homo-Ehe“: Merkel wartet auf Rechtssprechung

Was wird die Rechtssprechung zur Homo-Ehe für die Zukunft bringen? Foto: Gerd Altmann/pixelio.de

(AG WELT) Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) will die Rechtssprechung zur „Homo-Ehe“ durch das Bundesverfassungsgericht abwarten und sich im Vorfeld nicht an der heiß gelaufenen Pro- und Kontra-Debatte beteiligen, heißt es aus Regierungskreisen.

Vor einigen Wochen hatten sich 13 Bundestags-abgeordnete der CDU für die steuerliche Gleichstellung homosexueller Partnerschaften eingesetzt. In ihrer Pressemitteilung vom 6. August heißt es:

„Wir sprechen uns dafür aus, nun endlich auch die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften als unsere eigene politische Entscheidung umzusetzen… Wir wollen anerkennen, dass sich Lebenspartner mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen Rahmen für eine auf Dauer angelegte und auf gegenseitigem Vertrauen und Zuneigung gegründete Beziehung gegeben haben.“

Zu den Unterzeichnern der umstrittenen Äußerung gehören die MdB:
Ingrid Fischbach
Elisabeth Winkelmeier-Becker
Jan-Marco Luczak
Dr. Stefan Kaufmann
Nadine Schön
Sabine Weiss
Jens Spahn
Olav Gutting
Frank Heinrich
Matthias Zimmer
Marcus Weinberg
Jürgen Klimke
Dr. Rolf Koschorrek

Frank Heinrich (CDU) gehört dem Hauptvorstand der Deutschen Evangelischen Allianz an. Der 48-jährige ist direkt gewähltes Mitglied des Bundestages und arbeitet dort unter anderem im Menschenrechtsausschuss mit. Von 2002 bis 2009 leitete er die Jugendarbeit der Heilsarmee im Osten Deutschlands. Zwischenzeitlich haben sich weitere Parlamentarier wie auch Bundesfamilien-ministerin Kristina Schröder (CDU) der Position angeschlossen.

Aber es gibt auch ablehnende Haltungen zur „Homo-Ehe“, wie die vom CDU-Fraktionschef im Nordrhein-Westfälischen Landtag, Karl-Josef Laumann. Laumann hatte in der „Rheinischen Post“ gesagt:

„Ohne viele gesunde Familien gibt es letzten Endes keine gute Gesellschaft.“

Auch die CDU-Bundestagsabgeordnete Katherina Reiche hält eine Gleichstellung homosexueller Partnerschaften mit der Ehe zwischen Mann und Frau für Falsch. Gegenüber der BILD-Zeitung sagte Reiche:

„Unsere Zukunft liegt in der Hand der Familien, nicht in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften.“

Die Gesellschaft werde “nicht von kleinen Gruppen zusammengehalten, sondern von der stabilen Mitte“, wird Reiche in einem BILD-Kommentar zitiert. Zur Tatsache, dass mehr als 90 Prozent der jungen Menschen eine Familie anstrebten, fragt Reiche: “Welches Signal wollen wir an sie richten? Alles egal?” Familie sei, so die CDU-Politikerin “der Ort der Werte, Überzeugungen und Normen, die unsere Gesellschaft zusammenhält.” Ohne Familie mit Kindern gebe es keine Zukunft für Deutschland.

Der Parlamentarier und frühere bayerische Wissenschaftsminister Thomas Goppel (CSU) hatte sich gegen Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ausgesprochen, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften rechtlich weitgehend mit der Ehe gleichzustellen. Die Gleichwertigkeit von Lebensgemeinschaften habe „ihre ganz natürlichen Grenzen“, schrieb Goppel auf seiner facebook-Seite.

„Wer im Unterricht durchgängig die Ohren offen hatte, weiß, dass es Qualitätsunterschiede gibt, die sich schon in der Bestandssicherung zeigen“,

so der bayerische CSU-Abgeordnete.

Die Lesben- und Schwulen-Vertretung der Union (LSU) bezeichnet Goppel in einem Brief an die Bayerische Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) als „geistigen Brandstifter“, weil er im Blick auf die „Homo-Ehe“ von „regelfremden Lebensweisen“ gesprochen habe. Der Sprachgebrauch des Parlamentariers sei, so schreibt der LSU-Bundesgeschäftsführer Ronny Pohle, eine Anspielung auf die Nazi-Zeit. Es dürfe

„kein Widerspruch sein, christlich und konservativ zu sein und Verantwortung füreinander, auch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, zu übernehmen“,

so der Schwulen- und Lesbenvertreter. Deshalb habe er gegen Goppel bei der Augsburger Staatsanwaltschaft Anzeige erstattet.

Die Befürworter der „Homo-Ehe“ gehen davon aus, dass die Rechtssprechung zur Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften durch das Bundesverfassungsgericht zu ihren Gunsten ausgehen werde.

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