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Gerichtsurteil: Muslima muss mitschwimmen

Der Burkini, Badeanzug für Muslima Quelle: PR
Der Burkini, Badeanzug für Muslima Quelle: PR

(AG WELT) Unter dem Aktenzeichen 7 A 1590/12 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel per Gerichtsurteil verfügt, dass eine muslimische Schülerin zum Schulschwimmen mit anderen Jungen und Mädchen muss.

Ein muslimisches Mädchen hatte mit ihren Eltern gerichtlich erzwingen wollen, aus religiösen Gründen vom koedukativen Schwimmunterricht befreit zu werden.

Vor Gericht habe das Mädchen erklärt, dass ihr der islamische Glaube verbiete, sich in Badebekleidung vor Jungen und Mädchen zu zeigen. Sie wolle am Schwimmunterricht teilnehmen, aber nur, wenn es einen für Mädchen gebe, die sich richtig bekleiden und nicht nur einen Bikini tragen, so die Fünfklässlerin. Sie nehme ihre Religion ernst.

Integration wichtiger als Religionsfreiheit

Doch das Gericht entschied anders und begründete sein Urteil damit, dass bis zur Pubertät Integration wichtiger sei als Religionsfreiheit. Integration verlange von religiösen Minderheiten, dass sie sich nicht selbst ausgrenzten.

Die erste Klage hatte das Frankfurter Verwaltungsgericht abgewiesen. Bereits damals habe das Mädchen die Empfehlung des Gerichts, einen Burkini (Ganzkörperbadeanzug) zu tragen, abgelehnt. Der Anwalt der Klägerin habe das Kleidungsstück als „Plastiksack“ bezeichnet und dass die Trägerin „hässlich“ darin aussehe.

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