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Bayern: „Praxishilfen für christlich-muslimische Trauungen“

Ev.-Luth. Kirche in Bayern bietet für christlich-muslimische Trauungen besondere Gottesdienste
Ev.-Luth. Kirche in Bayern bietet für christlich-muslimische Trauungen besondere Gottesdienste

(AG WELT) Das Landeskirchenamt der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat „Praxishilfen für christlich-muslimische Trauungen“ herausgegeben.

Landesbischof Bedford-Strohm begrüßt darin die eheliche Zusammenführung von Menschen unterschiedlichen Glaubens. Im Leitartikel zur „Handreichung“ betont das Kirchernoberhaupt „das Eigeninteresse der Kirche“, sogenannte „interreligiöse Paare“ zu begleiten. Wenn diese von ihren „Glaubensgemeinschaften wenig Unterstützung“ empfingen, bestehe die Gefahr, dass sie sich von „beiden Religionen“ entfremden und ihre Kinder „religionsneutral“ erziehen. Bedford-Strohm wörtlich:

„Das kann nicht im Sinn der Kirche sein, vielmehr muss sie zeigen, dass christliche Existenz auch unter veränderten demografischen Bedingungen und im religiösen Pluralismus möglich ist, auch dann, wenn dieser Pluralismus bis in die eigene Familie hinein reicht.“

Multireligiöse Ehe zum Zeichen für eine pluralistische Gesellschaft

Sowohl seine Kirche, wie auch die Vereinigte Lutherische Kirche in Deutschland (VELKD), sei herausgefordert, „gangbare Wege auch für die Gemeindeglieder zu finden, die einen Muslim oder eine Muslimin heiraten und dabei auf die Begleitung der Kirche nicht verzichten wollen“, so der Bischof. Er wünsche sich sehr, dass es diesen Paaren gelinge, „mit ihrer Ehe zum Zeichen für eine Gesellschaft zu werden, in der Menschen unterschiedlichen religiösen Bekenntnisses in wechselseitiger Wertschätzung miteinander leben.“

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern sehe es als „ihre Aufgabe an, christlich-muslimische Paare auf ihrem Weg in die Ehe zu begleiten“. Das Kirchen-Papier gibt neben Informationen über staatliches und islamisches Eherecht und Hinweisen zur Kindererziehung auch Empfehlungen für einen Gottesdienst zur Trauung christlich-muslimischer Paare.

Kindererziehung – in welchem Glauben?

Als Voraussetzungen „für eine kirchliche Handlung anlässlich der Eheschließung“ nennt die Handreichung: eine vorherige standesamtliche Trauung, der Wille beider Partner zu einer monogamen Eheführung auf Lebenszeit, die Nichtbehinderung des evangelischen Ehegatten in der Ausübung seines Glaubens durch den muslimischen Partner, die ausdrückliche Einwilligung des Moslem zu einer kirchlichen Handlung und der Ausschluss einer Vorabsprache über nichtchristliche Kindererziehung. Sollte vor der Eheschließung keine Einigung über die Religion der Kinder erzielt werden, sollte – so die kirchliche Handreichung – anlässlich der Trauung von beiden Brautleuten eine Erklärung abgegeben werden, dass sie ihren Kindern helfen wollen,

„einen religiösen Grund zu haben, der ihrem Leben Sinn und Richtung weisen kann und ihnen erlaubt, Gottes Ruf und Gebot zu erkennen“.

Dazu gehöre das Bemühen, „den Kindern beide religiöse Traditionen mit Hilfe der Kirche und der Moschee nahe zu bringen“. Der bischöfliche Leitfaden sieht vor, die „religiöse Feier der Trauung in der Moschee“ stattfinden zu lassen, sollten sich beide Brautleute auf eine muslimische Erziehung der Kinder geeinigt haben. Da in diesem Fall kein „christlicher Gottesdienst“ vorgesehen sei, könnten aber evangelische Pfarrer „um Mitwirkung bei der Feier in der Moschee“ gebeten werden.

Traugottesdienst mit multireligiösem Gebet

Während der Trauung eines christlich-muslimischen Paares in einer „Evangelisch-Luherischen Kirche“ ist für die Gottesdiensthandlung vorgesehen, dass

„dabei muslimische Gottesdienstteilnehmer – gegebenenfalls auch ein Imam einer Moschee – Gebete und Lesungen aus ihrer religiösen Tradition vortragen.“

Dadurch werde die Feier zu einem – wie es heißt – „multireligiösen Gebet, bei dem die christlichen und die islamischen Geistlichen nur für diejenigen Gebete und Lesungen verantwortlich sind, die sie selbst vortragen, während sie beim Gebet der anderen aufmerksam und respektvoll zuhören“. Findet die Trauung in einer Moschee statt, solle darauf geachtet werden, dass alle Texte, die von muslimischer Seite vorgetragen werden, zuverlässig auch in deutscher Sprache zu hören oder wenigstens zu lesen seien. Der vorgeschriebene Text für das Eheversprechen des muslimischen Partners in der Kirche beginnt mit den Worten „Im Namen Allahs…“ und endet mit dem Versprechen „Ich will deinen Glauben respektieren und mich bemühen, ihn besser kennen zu lernen. Ich hoffe, dass wir uns als Paar gemeinsam für mehr Frieden, Liebe und Gerechtigkeit einsetzen können“.

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