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Bundestag sagt Nein zu gleichgeschlechtlicher Ehe

Foto: Gerd Altmann/dezignus.com/pixelio.de

(AG WELT) Am vergangenen Donnerstag hat der deutsche Bundestag den Antrag (17/6343) der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt, gleichgeschlechtliche Paare der Ehe zwischen Mann und Frau gleichzustellen.

In seiner Rede appellierte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Volker Beck, an die Bundesregierung:

„Heute ist der Tag, da sollte sich auch die Kanzlerin und die schwarz-gelbe Koalition endlich ein Herz nehmen und bekennen: auch in Deutschland ist die Zeit reif für schwule und lesbische Hochzeiten.“

Eine Vertreterin der SPD wies auf die „Schizophrenie“ der Ungleichbehandlung im Adoptions- und Steuerrecht für gleichgeschlechtliche Paare hin und bezeichnete die Öffnung der Ehe als „einzig logischen Schritt“.

In einer namentlichen Abstimmung votierten 260 Abgeordnete für und 309 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf, zwölf enthielten sich. Damit ist erneut der Versuch gescheitert, eine Eheschließung gleichgeschlechtlicher Paare zu legitimieren.

In namentlicher Abstimmung lehnte der Bundestag auch einen Entschließungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/10133) zur Antwort der Bundesregierung (17/8248) auf eine Große Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen zur Verfassungsmäßigkeit der bestehenden Ungleichbehandlung eingetragener Lebenspartnerschaften gegenüber Ehen (17/4112) ab. 266 Abgeordnete stimmten dafür, 309 dagegen, neun enthielten sich. Darin wurde die Bundesregierung aufgefordert, bis zum 1. September einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die eingetragene Lebenspartnerschaft in sämtlichen Rechtsbereichen der Ehe gleichstellt.

Meldungen wie die von der „taz“, wonach sich die Mehrheit der deutschen Bürger für eine Gleichstellung der Ehe zwischen Mann und Frau mit gleichgeschlechtlichen Partnertschaften ausgesprochen habe, sind zweifelhaft. Seit 12 Jahren haben Homosexuelle die Möglichkeit, eine eingetragene Lebenspartnerschaft einzugehen.

Kommentar

Homosexualität ist nicht die von Gott gewollte Schöpfung und darf deshalb auch der Ehe von Mann und Frau nicht gleichgestellt werden. Die Ablehnung des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht für die Stärkung der Ehe nach Art.6 Abs. 1 des deutschen Grundgesetzes. Der sachliche Schutzbereich der Ehe ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die „auf Dauer angelegte, in der rechtlich vorgesehenen Form geschlossene, grundsätzlich unauflösliche Lebensgemeinschaft von Mann und Frau.“ Kinder gehören ausschließlich in eine eheliche Gemeinschaft von Mann und Frau.

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