(AG WELT) Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) in Bonn hat am 14. Mai eine Broschüre mit dem Titel „Geschlechtsidentität“ herausgegeben.
In der Bestellempfehlung heißt es:
„`Weiblich`, `männlich`, `anderes`: Nach den Empfehlungen des Deutschen Ethikrates soll für Menschen mit uneindeutigem Geschlecht die Kategorie „anderes“ im Personenstandsrecht vorgesehen werden. Anfang 2011 hat das Bundesverfassungsgericht erneut Regelungen des Transsexuellengesetzes für verfassungswidrig erklärt. Diese Beispiele verweisen auf die rechtliche und politische Dimension der Geschlechtsidentität, also ob sich jemand als Frau, Mann, ein drittes Geschlecht oder zwischen den Geschlechtern fühlt.“
Lange Zeit sei die Medizin – so die bpb – davon ausgegangen, „eine stabile Geschlechtsidentität könne bei intersexuell Neugeborenen durch operative Geschlechtszuordnung und durch Erziehung im zugewiesenen Geschlecht erreicht werden.“
Viele Betroffene seien deshalb „tief traumatisiert“, weil sie in einer Gesellschaft lebten, „deren binäre Geschlechterordnung kaum Platz für `anderes`“ lasse, heißt es in der Produktbewerbung der Publikation.
Im „Ausblick“ des Mitautoren Michael Wunder heißt es:
„Bei der Frage des Umgangs mit intersexuellen Menschen ist die gesamte Gesellschaft und jeder Einzelne sozial und kulturell gefordert, dieses Anderssein zu begreifen und nicht nur zu tolerieren, sondern mitten in unserer Gesellschaft willkommen zu heißen.“
Anmerkung der Redaktion:
Jede geschlechtliche Andersartigkeit als der von Mann und Frau entspricht nicht der von Gott gewollten Schöpfung.