(AG WELT) Carmen Häcker, die ihr Vikariat in der württembergi- schen Kiche nicht fortsetzen durfte, nachdem sie einen Muslim aus Bangladesch heheiratet hatte, darf ihre Ausbildung in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) fortsetzen.
Auf „evangelisch.de“ wird dies als eine zweite Chance für die angehende Pfarrerin beschrieben. Häcker habe die Entscheidung erleichtert mit den Worten zur Kenntnis genommen:
„Ich freue mich darüber, nun eine Chance zu bekommen, mit meinem muslimischen Mann an meiner Seite, im Auftrag der Kirche das Evangelium zu verkündigen.“
Eine interreligiöse Ehe ist Pfarrern in Württemberg nicht erlaubt. weil dort das Vikariat als Vorbereitungsdienst direkt ins Pfarramt führt. Der Ehepartner muss Glied einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) sein.
Die EKBO kann in einer Einzelentscheidung des Konsistoriums die Zulassung von Theologen mit nichtchristlichen oder konfessionslosen Ehepartnern in den Pfarrdienst genehmigen. Eine Übernahme ist daran gebunden, dass das Paar kirchlich heiratet, die gemeinsamen Kinder getauft werden und der Ehepartner den Pfarrdienst unterstützt.