(AG WELT) Wie die „Goslarsche Zeitung“ schreibt, hat das Jugendschöffengericht Goslar einen „esoterik-erfahrenen“ 41jährigen Mann wegen sexueller Nötigung einer 16-jährigen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und fünf Monaten verurteilt.
Die inzwischen 17jährige Schülerin aus Bad Harzburg habe den Angeklagten, der ihr das Kartenlegen beibringen wollte, in einem Spiele-Portal im Internet kennengelernt.
Der Internet-Chat, an dem sich später auch die 40jährige Mutter der Schülerin beteiligt haben soll, habe dann zu einer Partnerschaft zwischen der Mutter und dem Esoteriker geführt. In Abwesenheit der Mutter sei die Schülerin Ende August 2010 vom Angeklagten mit dem Vorwand des Kartenlegens hypnotisiert und sexuell genötigt worden.
Nach eigenen Angaben des Mannes habe er dem Mädchen „nur ein bisschen Geborgenheit geben wollen“. Er hätte keine sexuellen Absichten gehabt, sondern nur über die sieben Hauptchakren des tantrischen Hinduismus einen besseren Energiefluss bei dem Mädchen erwirken wollen.
Zwei Tage nach der Hynose sollte die damals 16jährige zu dem Mann kommen, um mit ihm Geschlechtsverkehr zu haben. Zu den Hauptchakren (Energiezentren) im tantrischen Hinduismus zählt am Körper, von unten beginnend, das Svadhisthana (Sexualchakra). Der Ritus soll unter anderem die Psyche beeinflussen und Blockaden lösen.
Bereits 2001 hatte man den Angeklagten wegen des sexuellen Missbrauchs mehrerer Kinder im Rheinland zu einer zweijährigen Bewährungsfreiheitsstrafe verurteilt.