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Lehramt an Grundschulen mit Unterrichtsfach Islamische Religion

Foto: Gerd Altmann / pixelio.de
(AG WELT) Die Justus-Liebig-Universität (JLU) in Gießen bietet ab dem kommenden Wintersemester den Studiengang „Lehramt an Grundschulen mit Unterrichtsfach Islamische Religion“.

Das Studium „L1-islamische Religion“ bereitet nach Angaben der Universität auf den Unterricht in Grundschulen (Klassen 1-4) vor. In den Unterrichtsfächern wird die Lehrbefähigung für die Klassen 1-6 erworben.

In den Studieninformationen heißt es dazu:

„Lehrerinnen und Lehrer sollen nicht nur Wissen vermitteln, sondern haben auch einen Erziehungsauftrag.“

Neben Deutsch und Mathematik ist das Fach Islamische Religion „Pflicht!“. Das Studium endet mit der Ersten Staatsprüfung (Erstes Staatsexamen) für das Lehramt an Grundschulen.

Wie der „Gießener Anzeiger“ meldet, forderten ausländische Verbände und Eltern schon lange die Einführung von islamischem Religionsunterricht an deutschen Schulen. Auch in weiten Teilen der Politik werde dies „als wichtiger Beitrag zur Integration“ gesehen. In Hessen sei dazu eigens ein Runder Tisch einberufen worden, an dem Vertreter aus Politik und von Religionsverbänden nach der besten Lösung suchten.

Wie Wissenschaftler bereits 2008 festgestellt haben, erziehe der Islamunterricht an Berliner Schulen nicht zum Bildungsziel der „Mündigkeit“. Der Schwerpunkt liege, so die an der Erfurter Universität tätige Islamwissenschaftlerin Irka Mohr gegenüber dem Berliner Tagespiegel, auf der Verkündung des Islam.

„Islamischer Religionsunterricht“ untersteht wie jeder Religionsunterricht der staatlichen Schulaufsicht. Die Unterrichtssprache hat deutsch zu sein.

Die konfessionelle Abgrenzung der Muslime untereinander (Sunniten, Schiiten, Aleviten, Ahmadiyya), die gegenseitige ethnische Abgrenzung der Muslime (Türken, Albaner, Araber, Marokkaner, etc.) sowie der geringe bis gar nicht vorhandene Organisierungsgrad der Muslime stehen einem einheitlichen Islamunterricht entgegen.

So gibt es für die Schulaufsicht kaum Ansprechpartner für die Kultusministerien der einzelnen Bundesländer, wie es etwa beim christlichen Religionsunterricht mit der Deutschen Bischofskonferenz oder der Evangelischen Kirche in Deutschland der Fall ist.

Kritiker des islamischen Religionsunterrichts sprechen bereits von einem vorprogrammierten Scheitern dieses Bildungsmodells. Angesichts der Unvereinbarkeit von Islam und Grundgesetz stellte bereits im Jahre 2001 der bekannte Arabist und Islamwissenschaftler Tilman Nagel klar:

„Um eine solche Übereinstimmung [mit dem Grundgesetz] herbeizuführen, müssten wesentliche Partien des Korans und der Prophetenüberlieferung für nicht mehr gültig erklärt werden; insbesondere den zahlreichen Koranstellen und Prophetenworten, die zur Gewaltanwendung gegen Andersgläubige auffordern (etwa Sure 9, Vers 5 und 29) und den absoluten Geltungsanspruch des Islam verfechten, sowie den ebenfalls zahlreichen Belegen für die inferiore Stellung der Frau wäre ohne Wenn und Aber die ewige Geltung abzusprechen.“

Auch der Staatsrechtler Karl Doehring äußerte in einem Gastbeitrag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung FAZ vom 23.9.2010 „Niemand kann zwei Herren dienen“ starke Bedenken in Bezug auf die Einführung islamischen Religionsunterrichts:

– Viele Vorschriften des Korans und der Scharia sind mit den Werten des Grundgesetzes nicht vereinbar.
– Ein Imam, der die Menschenwürde des Islams lehrt, kommt notwendig in einen Widerspruch zu unserer Verfassung.
– Niemand kann zwei Herren dienen, deren Wertauffassungen sich gegenseitig ausschließen.

Die Kirchen in Deutschland hingegen engagieren sich für eine forcierte Einführung des muslimischen Religionsunterrichts. So wurde beispielsweise am 20. August vom hannoverschen Landesbischof Ralf Meister in Wunstorf bei Hannover die erste Integrierte Gesamtschule (IGS) in landeskirchlicher Trägerschaft eingeweiht. Nach einer Pressemitteilung der hannoverschen Landeskirche „ist geplant, dass die Schule zum 1. Februar 2012 islamischen Religionsunterricht anbietet.“

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