Quelle: idea.de
Bremen (idea) – Die Zeugen Jehovas wollen für ihre rechtliche Gleichstellung mit dem Kirchen im Bundesland Bremen vor dem Bundesverfassungsgericht streiten.
Für ihre Anerkennung als Körperschaft des öffentlichen Rechts hatte die religiöse Sondergemeinschaft der Bürgerschaft eine Frist bis zum 15. September gesetzt, die diese jedoch verstreichen ließ. Erst im November soll das Thema im Rechtsausschuss behandelt werden. Die Zeugen Jehovas haben nach eigenen Angaben etwa 2.000 Mitglieder in Bremen. Im gesamten Bundesgebiet sind es rund 168.000. Der Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts würde der Religionsgemeinschaft zum Beispiel eine Mitsprache im Rundfunkrat von Radio Bremen sichern. Außerdem könnten sie Kindergärten und Schulen gründen. Bremen zählt mit Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu den Bundesländern, in denen die Zeugen Jehovas noch nicht als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt sind. Den Weg dafür freigemacht hatte 2006 das Oberverwaltungsgericht in Berlin. In elf weiteren Bundesländern folgte die Zweitverleihung. In Baden-Württemberg gab es im vorigen Jahr Widerstände in Politik und Kirchen gegen eine Aufwertung der Sondergemeinschaft. Der damalige Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion und heutige Ministerpräsident Stefan Mappus bezweifelte die Verfassungstreue der Zeugen Jehovas: „Eine Glaubensgemeinschaft, die Volkswahlen ablehnt, die individuelle Freiheit gering schätzt und zum Beispiel gegen Bluttransfusionen ist, kann aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion nicht als verfassungstreu gelten.“