
von Ernst Martin Borst
Mitglieder von Gemeinden sind oft der Meinung, Ökumene wäre weit weg, sie hätten also damit nichts zu tun. Oder sie denken: Es handle sich dabei nur um Gesprächskreise der verantwortlichen Kirchenleitungen. Beide Sichtweisen sind völlig falsch! Ökumene wird ganz praktisch vor Ort gelebt. Es handelt sich dabei nicht um einzelne Gesprächskreise, sondern um reale, vertraglich geregelte Zusammenarbeit.
Ein Beispiel solcher Praxis: Die Partnerschaftsvereinbarung zwischen einer katholischen Kirchengemeinde, einer evangelischen Kirchengemeinde und einer evangelisch-freikirchlichen Gemeinde in Schonnebeck, ein Stadtteil von Essen (NRW). Unter der Überschrift „Gewachsener Weg und tragende Grundlage“ wird von den Beteiligten ausdrücklich auf diesen Vertrag hingewiesen:
„Die ökumenische Zusammenarbeit in Schonnebeck blickt auf eine lange und gewachsene Geschichte zurück. Die katholische Kirchengemeinde St. Elisabeth, die evangelische Kirchengemeinde Schonnebeck und die evangelisch-freikirchliche Gemeinde Schonnebeck verbindet seit Jahrzehnten das gemeinsame Anliegen, christliches Leben im Stadtteil sichtbar, einladend und tragfähig zu gestalten. Diese sogenannte Nachbarschaftsökumene ist kein punktuelles Projekt, sondern ein prägendes Element des kirchlichen Lebens vor Ort. Die gewachsene Zusammenarbeit wurde im Jahr 2010 durch eine ökumenische Partnerschaftsvereinbarung offiziell bekräftigt. Mit ihr haben die Leitungsgremien der beteiligten Gemeinden dem bereits bestehenden Miteinander einen verbindlichen Rahmen gegeben. Die Vereinbarung stellt die ökumenische Zusammenarbeit auf eine verlässliche Grundlage und formuliert gemeinsame Ziele, die bis heute handlungsleitend sind. Die Nachbarschaftsökumene in Schonnebeck versteht sich als ein Ort, an dem Glauben vertieft, Spiritualität geteilt und Lebensfragen gemeinsam bedacht werden. Dies schließt ausdrücklich konfessionsverbindende Paare, Familien und Gruppen ein, die hier eine geistliche Heimat finden sollen. Ebenso gehört es zum Selbstverständnis der ökumenischen Zusammenarbeit, gesellschaftliche und sozialethische Fragen aufzugreifen und sie im Licht des christlichen Glaubens zu reflektieren. Kinder und Jugendliche werden dabei von Anfang an selbstverständlich in das ökumenische Miteinander einbezogen.“
Diese Partnerschaftsvereinbarung enthält neun klar formulierte Ziele. Hier einige Auszüge daraus:
- „Wir setzen uns zum Ziel, regelmäßige ökumenische Gottesdienste durchzuführen.“
- „Wir setzen uns zum Ziel, uns gegenseitig einzuladen, insbesondere an Höhepunkten des Gemeindelebens (Festgottesdienste, Feste, Jubiläen), und ermuntern uns nicht nur zur Teilnahme, sondern auch zur Mitwirkung (durch Grußwort, Gebet, Lesung, Bericht).“
- „Wir setzen uns zum Ziel, die Gemeinden und die Mitarbeiterschaft immer wieder neu für ein verbindliches, ökumenisches Miteinander zu gewinnen, die Kontakte zwischen den Gruppen und Arbeitsbereichen durch gemeinsame Aktionen zu fördern, insbesondere ihr Zusammenwirken bei gemeinsamen Gottesdiensten und Festen.“
- „Wir setzen uns zum Ziel, durch regelmäßige gemeinsame Veranstaltungen dieses Gespräch zu fördern.“
- „Wir setzen uns zum Ziel, Formen zu entwickeln, die dem gerecht werden“.
- „Wir setzen uns zum Ziel, gegebenenfalls drängende politische oder gesellschaftliche Fragen in unseren Gemeinden durch gemeinsame Informations- und Diskussionsveranstaltungen zum Thema zu machen.“
- „Wir setzen uns zum Ziel, unser ökumenisches Anliegen in die Kindergärten und Schulen zu tragen.“
- „Wir setzen uns zum Ziel, uns gegenseitig zu informieren.“
- „Wir setzen uns zum Ziel, unserem Miteinander verbindliche Formen zu geben: Der ökumenische Arbeitskreis trifft sich in regelmäßigen Abständen. Die Pfarrer/innen unserer drei Gemeinden treffen sich in regelmäßigen Abständen.“
Damit wird deutlich: Ökumene geschieht vor Ort und bedeutet: gemeinsame Gottesdienste, Gebete, Feste, Seminare, Kinder- und Jugendarbeit und vieles mehr. In diesem konkreten Fall hat auch die evangelisch-freikirchliche Gemeinde Schonnebeck die biblischen Grundlagen aufgegeben. Sie erkennt nun schriftlich an, dass gegen die Lehren und Praktiken der katholischen Kirche nichts mehr einzuwenden sei, u.a.
- die Verehrung und Anbetung Marias;
- die Verehrung und Anbetung von unzähligen Heiligen;
- das Rosenkranzgebet;
- der Sündenerlass durch menschliche Handlungen, auch für bereits Verstorbene;
- Wallfahrten zu bestimmten „geheiligten“ Orten,
- und vieles mehr.
Dabei wird übersehen, welche Ziele1 diese ökumenische Offenheit verfolgt. Die mahnenden Worte der BIBEL werden missachtet, dabei spricht GOTT durch Sein WORT klar und deutlich:
- „Aber nicht einmal wir selbst oder ein Engel aus dem Himmel darf euch irgendetwas als Evangelium verkündigen, das dem widerspricht, was wir euch gebracht haben. Wer das tut, der soll verflucht sein! Ich sage es noch einmal: Wer euch etwas als Evangelium verkündigt, was dem widerspricht, das ihr empfangen habt, der soll verflucht sein!“ Galater 1,8+9
- „Lasst euch nicht von irgendwelchen fremden Lehren mitreißen!“ Hebräer 13,9
- „Denn es wird eine Zeit kommen, da werden sie die gesunde Lehre unerträglich finden und sich Lehrer nach ihrem Geschmack aussuchen, die ihnen nur das sagen, was sie gern hören wollen. Vor der Wahrheit werden sie dann ihre Ohren verschließen und sich stattdessen mit Legenden und Spekulationen abgeben. Doch du musst in jeder Hinsicht nüchtern bleiben! Sei bereit, Druck zu ertragen, und erfülle deinen Auftrag als Verkündiger des Evangeliums. Tu alles was zu deinem Dienst gehört!“ 2. Timotheus 4, 3-5
Das Verhalten von Gemeinden, wie es im Essener Stadtteil Schonnebeck geschieht, ist verwerflich und soll als abschreckendes Beispiel dienen. Überall in Deutschland ist es zur gängigen Praxis geworden, Verträge auf ökumenischer oder sogar interreligiöser Basis abzuschließen. Dabei spielt es keine Rolle, wie solche Verträge zustande kommen (schriftlich oder mündlich) oder wie sie betitelt werden. Für GOTT sind sie allesamt ein Greuel!
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