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Begeht die Obrigkeit Diebstahl?

von Thomas Schneider

Das biblische 8. Gebot „Du sollst nicht stehlen“ nach 2.Mose 20,15 ist absolut formuliert, also ohne Ausnahmen. All das, was jemandem gehört und ihm entzogen oder vorenthalten wird, fällt darunter.

Was gilt nach der Bibel als Eigentum? Felder, Häuser, Vieh, Geld (Sprüche 22,28; 5. Mose 19,14); der Besitz von Fremden und Feinden (2. Mose 22); das Eigentum auch von gottlosen oder feindlichen Herrschern (1. Samuel 24). Das bedeutet: Der moralische Zustand des Besitzers ändert nichts am Eigentumsrecht.

Macht, politische Autorität oder Mehrheitsbeschlüsse rechtfertigen keinen Besitzentzug. „Wehe denen, die Haus an Haus ziehen und Feld an Feld rücken, bis kein Raum mehr ist.“ (Jesaja 5,8) Die Bibel kennt Diebstahl nicht nur als aktives Wegnehmen, sondern auch als Zurückhalten (Jakobus 5,4; 5. Mose 24,14-15).

Zweck heiligt nicht die Mittel, auch nicht „für einen guten Zweck“ – für Bösartiges gleich gar nicht. So soll man nicht Böses tun, damit Gutes daraus entstehe (Römer 3,8). Selbst ein von manchen Menschen moralisch hoch bewertetes Ziel, wie beispielsweise Hilfe für andere oder Bestrafung von Schuldigen, hebt das Diebstahlsverbot nicht auf.

Auch jede Obrigkeit hat begrenzte Vollmacht (Römer 13). Sie darf nicht willkürlich nehmen, was ihr nicht gehört. Denn das ist nicht Recht, sondern Mißbrauch von Macht. Was ist also Eigentum aus biblischer Sicht? Entweder gehört es dir oder es gehört dir nicht.

Aus diesem Kontext heraus muß mit Blick auf die Obrigkeit festgehalten werden: Das „Einfrieren“ von russischem Staatsvermögen ist nichts anderes als Diebstahl. Das Kapern von Eigentum durch staatliche Obrigkeit über Steuern und Abgaben – um beispielsweise gottlose Organisationen oder gar Krieg zu finanzieren – ist Diebstahl.


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