
von Thomas Schneider
Der Begriff Pädophilie kommt aus dem Algriechischen, bedeutet παῖς (paîs) Knabe oder Kind und φιλία (philía) Freundschaft und beinhaltet das sexuelle Verlangen Erwachsener zu Kindern.
Pädophilie – also verfehlte sexuelle Neigungen und Phantasien – gelten aus medizinischer Sicht als psychische Störung. Sexueller Mißbrauch von Kindern ist in Deutschland unter Strafandrohung nach § 176 Strafgesetzbuch (StGB) verboten.
Nun hat die Mehrheit im niedersächsischen Landtag (inklusive CDU) am 18. November die Immunität der Abgeordneten Vanessa Behrendt (AfD) aufgehoben. Sie soll auf der Medienplattform X Aussagen getroffen haben, die wegen angeblicher „Volksverhetzung“ eine strafrechtliche Verfolgung rechtfertigen würden. Nun steht Behrendt im Fokus staatsanwaltlicher Ermittlungen.
Meinungsfreiheit steht auf der Kippe
In einem Kommentar von Boris Reitschuster vom 19. November heißt es dazu, daß Behrendt u.a. geschrieben habe: „Wir als AfD sagen dem Regenbogenregime den Kampf an! Niemals werden wir es zulassen, daß sich perverse Psychopathen unseren Kindern nähern.“ Selbst wenn sich die Abgeordnete „polemisch und provokativ“ ausgedrückt habe, falle auch „scharfe, verletzende, polemische Kritik … unter Meinungsfreiheit, solange sie nicht gezielt zur Gewalt oder Willkür aufruft“, so Reitschuster.
Reitschuster begründet seine Bewertung mit mehreren Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes (BVG). 1.) „Lüth‑Urteil“ von 1958: „Die Meinungsfreiheit ist für die freiheitliche Demokratie schlechthin konstituierend.“; 2.) Urteil vom 12. Mai 2009: Selbst bei „überspitzter Äußerung“ bleibt Meinungsfreiheit erhalten – soweit sie sachdienlich bleibt; 3.) Urteil vom 11. April 2024: „Der Staat hat grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten.“ Reitschuster sieht in der strafrechtlichen Verfolgung von Behrendt eine Verhöhnung der Urteile des BVG „von unserer politischen Justiz“.
Worüber viele nur im Geheimen reden
In einem auf COMPACT veröffentlichten Beitrag wird Behrendt mit folgenden Worten zitiert, die sie auf X geschrieben hat: „Die Regenbogenfahne steht für: Machenschaften pädophiler Lobbygruppen, die Gefährdung von Kindern durch LGBTQ-Propaganda, das Bedrängen von Kleinkindern mit Transsexualität, das legale ‚Kuscheln‘ und ‚Rangeln‘ fremder Männer mit Kindergartenkindern (‚Original Play‘) und die Behandlung von Geschlechtsidentitätsstörungen mit Pubertätsblockern, Hormontherapien und Transgender-OP’s. Wenn wir unsere Kinder schützen wollen, dann gibt es nur eine Partei, die das Thema wirklich an der Wurzel packt: die AfD!“
Worüber viele nur im Geheimen oder hinter vorgehaltener Hand tuscheln, spricht diese Volksvertreterin offen aus. Nun haben Pädophilen-Netzwerke dieser bekennenden Christin mit allen Mitteln den Kampf angesagt. Wenn die Zitate von Behrendt „Volksverhetzung“ sein soll, dann ist die deutsche Demokratie am Ende. Der Artikel 5 im deutschen Grundgesetz zur garantierten Meinungsfreiheit verliert mehr und mehr seine Geltung.
Christen empfehlen Buße und Umkehr
Wer psychisch sattelfest ist, sollte sich das Pädophilennetzwerk wir-sind-auch-menschen.de anschauen. Dort heißt es – für jeden öffentlich zugänglich (!) – u.a.: „Wir finden sie (Kinder) attraktiv und verlieben uns in sie, ganz so, wie sich andere Menschen zu anderen Erwachsenen hingezogen fühlen und sich in sie verlieben.“ Dann heulen sich diese Pädophilen – wie trotzige kleine Kinder – über ihre psychische Erkrankung aus und betrachten sich als politisch verfolgte Minderheit, statt nach wirklicher Hilfe zu suchen und sie in Anspruch zu nehmen.
Ein Pädophiler schreibt auf o.g. Webseite: „Ich hoffe, daß Menschen, die wie ich sind, irgendwann völlig normal in die Öffentlichkeit treten können, und genauso wie Homosexuelle oder andere Queere sich offenbaren können, und akzeptiert werden.“ – Hoffentlich nicht!!! Christen empfehlen Buße und Umkehr zu einem neuen Leben, daß allein Jesus Christus schenken kann.
Wer Kindern hilft, wird bekämpft
Wer aber stützt in Deutschland pädophile Strukturen? Abgeordnete wie Behrendt und andere von der AfD jedenfalls nicht. Fest steht: Wer zu Pädophilie schweigt – ob in Politik oder Justiz – oder gar diejenigen strafrechtlich verfolgt, die pädophile Machenschaften aufdecken wollen, muß sich fragen lassen, ob er von solchen Machenschaften etwas weiß oder gar darin verstrickt ist.
Mandatsträger, wie Behrendt, sollten von allen freiheit- und demokratieliebenden Politikern, staatlichen Ministerien und Behörden – vornean von Staatsanwälten und Richtern – volle Unterstützung bekommen. Doch das Gegenteil ist der Fall!
Die nun strafrechtlich verfolgte Abgeordnete steht für die Schwächsten der Gesellschaft ein: für die Kinder des deutschen Volkes. Sie engagiert sich vorbildlich und hat bereits in ihrem Bundesland einen großen Kinderschutzkongreß veranstaltet. Unterstützt wird sie von ihrer Fraktion und auch von Bundestagsabgeordneten wie Beatrix von Storch.
Gegen die Schöpfungsordnung Gottes
Der Fall Behrendt zeigt erneut, wie mit Arroganz und Verächtlichmachung dem Einsatz für den Schutz von Kindern vor Pädophilie und anderen sexuellen Enflüssen – die der Schöpfungsordnung Gottes vehement widersprechen – begegnet wird. Die Ideologisierung der 1968er Bewegung hat die oberen Instanzen unserer Gesellschaft erorbert. Unser Land braucht viele beherzte Politiker, wie die Landtagsabgeordnete Behrendt, die gegen die verheerende Sexualisierung unserer Kinder aufbegehren.
Zu Recht fragt Behrendt auf X, ob das Bibelzitat „Gott schuf den Menschen … als Mann und Frau“ irgendwann verboten werden wird und schreibt: „Fragt man den niedersächsischen Ministerpräsidenten, kann er nicht sagen, wie viele Geschlechter es gibt – dabei kann das ein dreijähriges Kind beantworten! Können wir diesen Leuten zutrauen, unser Land gut zu führen? Ganz sicher nicht!“
Bereits vor 20 Jahren habe ich in vielen Vorträgen – damals noch als Leiter der idea-Geschäftstelle Ost – darauf aufmerksam gemacht, daß es auch in Deutschland eine Verfolgung bibeltreuer Christen geben wird. Die Landtagsabgeordnete Behrendt ist ein signifikantes Beispiel dafür.
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