AG Welt

Strafanzeige gegen Straßenevangelisten?

von Thomas Schneider

Wie uns heute schriftlich mitgeteilt wurde, soll gegen Evangelisten der Ruhrpottmission Strafanzeige gestellt werden. Arno Rudnik teilte AG WELT folgendes mit:

„Wir haben heute in Essen in der Innenstadt am Weihnachtsmarkt gepredigt. Ohne Anmeldung. Zu zweit. Andreas und ich. Insgesamt haben wir vier Kurzpredigten gehalten. Erst nachdem Andreas seine letzte Predigt gehalten hatte, kam das Ordnungsamt auf uns zu uns fragte uns nach einer Sondernutzungsgenehmigung. Ich habe dann darauf verwiesen, daß wir uns auf Artikel 8 und Artikel 5 des Grundgesetzes berufen. Dann kam noch die Polizei dazu. Man hat erst einmal den Ausweis von uns verlangt. Und dann dauerte es ca. 30 Minuten, bis die Polizisten festgestellt hatten, daß sie nur für den Weihnachtsmarkt zuständig seien und die Sache an eine ortsgebundenen Polizei weitergeleitet werden müsse. Diese „zuständige Polizei“ kam dann auch und hat wiederum unseren Personalausweis verlangt. Ich verwies wiederum auf Artikel 5 und Artikel 8 des Grundgesetzes. Man sagte dann aber, daß wir einen Sprechverstärker eingesetzt hätten. Ich erwiderte darauf, daß dies bis zu einer bestimmten Dezibel-Lautstärke erlaubt sei. Trotz allen Argumenten sagte man uns, daß wir einen Fragebogen bekommen werden und daß eine Strafanzeige die Folge sein kann, da wir die Kundgebung hätten anmelden müssen.“

Dieses Beispiel zeigt wieder einmal sehr deutlich, bei wem mit welchem Maß in Deutschland gemessen wird. Statt Verbrechern auf der Spur zu sein und sie hinter Schloß und Riegel zu bringen, belästigt man Straßenevangelisten, die den Menschen erklären was Weihnachten ist. Wir werden die Brüder der Ruhrpottmission im Gebet begleiten. Sie leisten einen sehr wertvollen Dienst im Reich Gottes.

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