
von AG WELT
AG WELT liegt eine schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tommy Tabor von der AfD vor, die er am 9. September an das Berliner Abgeordnetenhaus gerichtet hat. Darin geht es um „Änderungen des Geschlechtseintrags nach dem Selbstbestimmungsgesetz“.
In der Antwort der Staatssekretärin für Digitalisierung und Verwaltungsmodernisierung / CDO, Martina Klement, heißt es: „Seit dem Inkrafttreten des SBGG am 1. November 2024 haben in Berlin insgesamt 2.407 Personen eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtseintrags nach § 2 SBGG abgegeben.“
Eine „detaillierte Aufschlüsselung nach den Kategorien“, wer von wo wohin gewechselt ist, sei „aufgrund technischer Einschränkungen … nicht revisionssicher möglich“. Die Erfassung werde manuell bundesweit erfasst. In Tabellen werden die Geschlechtswechsler in folgende Kategorien aufgeschlüsselt:
- „männlich“ zu „weiblich“ oder umgekehrt
- „männlich“ oder „weiblich“ zu „divers“
- „männlich“ oder „weiblich“ zu „keine Eintragung“
- „divers“ zu „männlich“ oder „weiblich“
- „divers“ zu „keine Eintragung“
- „keine Eintragung zu „männlich“ oder „weiblich“
- „keine Eintragung“ zu „divers“
Nach Gottes Schöpfung gibt es nur „männlich“ und „weiblich“. Darüber hinaus gibt es keine anderen Geschlechter. Wer meint, er müsse sich ein anderes Geschlecht zulegen, muss wissen, dass er gegen Gottes Schöpfungsordnung verstößt und sich eines Tages für seine egoistische Selbstbestimmung vor seinem Schöpfer verantworten muss.
In der Antwort des Staatssekretariats heißt es: „Insgesamt wurden bei 31 Personen unter 14 Jahren Änderungen vorgenommen (davon 1 unter 5 Jahren, 30 ab 5 Jahren).“ Das bedeutet, dass die Eltern dieser Kinder ihrer Pflicht zur Erziehung nach der Schöpfungsordnung Gottes nicht nachgekommen sind. Auch diese Eltern werden eines Tages vor ihrem Schöpfer stehen und gefragt werden, warum sie sich nicht schützend vor ihre Kinder gestellt oder ihnen gar die weltliche Geschlechter-Ideologie in die Köpfe und Seelen geplanzt haben.
Der Gesetzgeber, der Staat, hat erst diese Möglichkeit zur Selbstbestimmung des Geschlechts geschaffen und damit Gott seines Eigentums beraubt. Denn jeder Mensch, ob er an Gott glaubt oder nicht, ist Gottes Eigentum. Und nicht selten folgen nach einer Änderung des Geschlechtseintrags auch die Empfehlung von Pubertätsblockern, der Einsatz gegengeschlechtlicher Hormone, bis hin zu operativen Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung, die nicht mehr rückgängig zu machen ist.
Doch was viele der Geschlechterverdreher noch nicht wissen: Diese gottfeindliche Ideologie ist zum Scheitern verurteilt! Die Rechtsprechung Gottes steht über jeder weltlichen Rechtsprechung. Und Gott sei Dank, dass es auf dieser von Ich-Menschen verwahrlosten Erde noch einzelne Flecken gibt, wo man Gott mehr gehorcht als Menschen. So hat erst Ende September dieses Jahres die Slowakei verfassungsmäßig bekräftigt, dass es nur „männlich“ und „weiblich“, also weder Geschlechter dazwischen noch darüber hinaus gibt. Bereits im April 2025 erklärte das ungarische Parlament, dass „ein Mensch entweder männlich oder weiblich ist“.
Was viele derer, die sich bereits selbst verrannt haben oder von anderen in die Irre geführt wurden, auch noch nicht wissen: Die staatsfinanzierte LGBTTIQ+-Ideologie führt Menschen in die Irre. Aber diese Menschen haben – wenn sie es wollen – die Chance zur Umkehr aus ihrem verkorksten Leben, wenn sie Buße für ihre Verfehlungen tun und sich von Jesus Christus Vergebung und ein neues Leben schenken lassen. Das ist – im Gegensatz zur Agenda jeder teuflischen Ideologie – Gnade und Barmherzigkeit zugleich!