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Das Nein des Friedrich Merz zur Würde des Menschen vor der Geburt und seine Folgen

Modell eines ungeborenen Kindes. Foto: AG WELT

von Thomas Schneider

Die Rechtsanwältin und Mitglied des Deutschen Bundestages Beatrix von Storch fragte am 9. Juli den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, Friedrich Merz, folgendes: „Ich frage Sie, ob Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, Frau Brosius-Gersdorf zu wählen, für die die Würde eines Menschen nicht gilt, wenn er nicht geboren ist?“

Die bereits vom Wahlausschuss des Bundestages nominierte Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht Frauke Brosius-Gersdorf hatte gesagt – so von Storch: „dass einem Kind, das neun Monate alt ist, zwei Minuten vor der Geburt keine Menschenwürde zukommt.“

Von Storch fragte dann wiederholt Merz: „Können Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren diese Frau zu wählen, wissend, dass vermutlich diese Dame in Kürze über die Abschaffung des (§) 218 abstimmen wird?“

Merz antwortet: „Auf Ihre hier gestellte Frage ist meine ganz einfache Antwort: ‚Ja.‘

Dieses „Ja“ des deutschen Bundeskanzlers ist ein klares „Nein“ zur Würde des Menschen vor der Geburt und wird fatale Folgen haben. Eine für Merz „ganz einfache Antwort“. Er fällt damit nicht nur das verheerende Gerichtsurteil Gottes über sich selbst und über heuchlerische und schweigende Mitglieder der C-Parteien, sondern lässt damit Gottes Gericht über das gesamte deutsche Volk heraufziehen.

Hat der Bundeskanzler den Auftrag vom Teufel persönlich erhalten, dem ungeborenen Menschen seiner Würde zu berauben und letztlich die Ermordnung des von Gott geschaffenen Lebens zu billigen und zu fördern? Oder ist es pure menschliche Gewissenlosigkeit? Der Schwur des Bundeskanzlers, „Schaden vom deutschen Volk abzuwenden – und zum deutschen Volk gehören auch alle gezeugten und noch nicht geborenen Menschen – ist die wohl mit Abstand größte Lüge, die bei Merz vor Gott und den Menschen über die Lippen gekommen ist. Wer diesem Mann noch glaubt, der glaubt auch dem Teufel!

Merz weiß noch nicht einmal, dass ungeborene Kinder grundsätzlich erbberechtigt sind, wenn sie zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits gezeugt, aber noch nicht geboren sind. Das regelt § 1923 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): „Ein bereits gezeugtes, aber noch nicht geborenes Kind gilt als vor dem Erbfall geboren.“ Das ungeborene Kind wird so behandelt, als ob es bereits geboren war! Auch jedes noch ungeborene Kind ist Eigentum Gottes und steht unter seinem Schutz. Wer es antastet, der vergeht sich nicht nur am Leben eines Menschen, sondern an Gott!

Es gab Zeiten, da wurden Erbnachfolger ermordet, um deren Machteinfluss zu stoppen. Hat Merz Angst, das deutsche Volk könnte über nachwachsende Generationen aus seinem geistigen Tiefschlaf erwachen und mit lauter Stimme in das Lied von Johann Walter aus dem Jahr 1561 einstimmen?

Wach auf, wach auf, du deutsches Land!
Du hast genug geschlafen,
bedenk, was Gott an dich gewandt,
wozu er dich erschaffen.
Bedenk, was Gott dir hat gesandt
und dir vertraut sein höchstes Pfand,
drum magst du wohl aufwachen!

Wenn sich das deutsche Volk auf seine Wurzeln besinnt, haben Merz & Co ausgespielt; aber eben nur dann, wenn die Menschen Gott als den wahren Regenten über Himmel und Erde anerkennen und endlich damit aufhören, lebensfeindliche Lobbyisten und deren Götzen und Ideologien anzubeten.

Mit der Bewertung, dass dem ungeborenen Leben keine Menschenwürde zukäme, wurde eine neue Stufe der Eskalation im hybriden Krieg der Neuzeit eingeläutet. Die Kirchen ziehen mit oder schweigen und sind damit ebenfalls Handlanger des Todes. Einer weiteren Entchristlichung unseres deutschen Vaterlandes kann nur Einhalt geboten werden, wenn Menschen endlich damit anfangen, sich dem teuflischen Treiben zu widersetzen. Und es muss dort beginnen, wo Buße und Umkehr besonders schmerzhaft – aber notwendig sind: in Ehen und Familien! Denn weder Merz noch Brosius-Gersdorf entscheiden darüber, ob ein noch ungeborener Mensch das Licht der Welt erblicken darf – sondern Männer und Frauen, die das Leben gezeugt haben.

Morgen, am 11. Juli, wird der Bundestag – ohne Aussprache und in geheimer Abstimmung- neue Richter für das Bundesverfassungsgericht wählen. Die Stimmen von CDU/CSU werden entscheidend sein – für oder gegen das ungeborene Leben. Bevölkerungsaustausch und Islamisierung (mit vielen kinderreichen Familien!) sind in vollem Gange und Abtreibungsbefürworter laufen Sturm. All das kann – weil der immer wieder geschürte Schuldkult nicht mehr zu greifen scheint – nur ein Ziel haben: Die Abschaffung des deutschen Volkes. Aber wenn die Menschen nicht endlich Buße tun und aufstehen gegen Gotteslästerung und Ungerechtigkeit, dann schafft sich das deutsche Volk selber ab.

Am Ende aber entscheidet Gott in seiner Allmacht und Souveränität, wohin die Reise geht – für Deutschland, für Merz und Brosius-Gersdorf, aber auch für jeden Menschen, der sich für oder gegen Gott, für oder gegen das von Gott geschaffene Leben entscheidet. Gott bewahre uns vor dem Bösen!

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