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Bundesverfassungsgericht ohne Verfassung, dafür bald mit volksfeindlicher Besetzung?

Bundes(verfassungs)gericht in Karlsruhe, Foto: AG WELT

von Thomas Schneider

Das deutsche Grundgesetz wurde 1949 unter Besatzungsbedingungen geschaffen, es galt primär für die Bundesrepublik (Westdeutschland) – also nicht für ganz Deutschland. Mit der Wiedervereinigung hätte sich das deutsche Volk eine rechtsgültige Verfassung geben müssen! Doch mit Lobgesängen auf ewigen Wohlstand besoffen gemacht und von vermeintlicher Freiheit völlig verblendet, ließen sich die Ostdeutschen auf einen Kuhhandel ein, der sich Jahre später als Irrweg abzeichnete. – Wahrlich kein Ruhmesblatt für Deutschland! Status quo: Das deutsche Grundgesetz ist keine dem Völkerrecht entsprechende Verfassung. Demnach gibt es auch kein Bundesverfassungsgericht (BVerfG), sondern lediglich ein Staatsorgan, das weder parteiunabhängig noch in Verantwortung vor dem deutschen Volk Entscheidungen trifft.

Insbesondere seit der rechtswidrigen Grenzöffnung im Jahr 2015, durch Geheiß der damaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel, erlebt unser Land eine totale Bankrotterklärung auf allen Ebenen – von der Verwerfung der deutschen Sprache bis hin zum Kniefall vor dem Islam, von der brachialen Zerstörung der deutschen Familie bis hin zum Kollaps der deutschen Wirtschaft. Das deutsche Volk hat über Jahre hinweg im Wohlstandsrausch volksfeindlichen Ideologien Raum gegeben, die der kulturellen und ethnischen Identität der Deutschen den Todesstoß verpassen wollen.

Nun sollen vom Deutschen Bundestag zwei Frauen – beide sind Jura-Professoren – in ein Bundesverfassungsgericht (ohne Verfassung) gewählt werden, die nicht dem Volk, sondern einer volks- und demokratiefeindlichen Agenda dienen. Die eine Frau, Ann-Katrin Kaufhold, hat sich durch Befürwortung von Enteignungen und Förderung der sog „Klimarettung“ einen Namen gemacht. Sehr viel schlimmer gebärdet sich die andere Frau: Frauke Brosius-Gersdorf. Sie sieht nicht nur keine grundgesetzlichen Einwände gegen eine allgemeine Impfpflicht und hält gendergerechte Sprache, ein mögliches AfD-Verbot und das Kopftuch islamischer Referendarinnen für verfassungskonform, sondern befürwortet auch die Legalisierung der Ermordung von Kindern im Mutterleib. Ihrer Ansicht nach sollte Abtreibung von den Krankenkassen als medizinische Leistung bezahlt werden und nicht mehr als Unrecht gelten. Brosius-Gersdorf bekannte ihre ideologische Ansicht vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages, wonach es aus ihrer Sicht gute Gründe dafür gäbe, „dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“. Damit zeigt sie sehr deutlich, wessen Geistes Kind sie ist.

Gestern hat nun der Wahlausschuss des Bundestages diese beiden – von der SPD vorgeschlagenen – Frauen für frei werdende Richterposten beim BVerfG mit der nötigen Zweidrittelmehrheit nominiert. Am 11. Juli soll nun im Plenum des Bundestages endgültig über die Vorschläge abgestimmt werden. Auch dort ist eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Sollten beide Frauen in das höchste deutsche Gericht gewählt werden, wird ein weiterer Meilenstein zur Delegetimierung der Volksherrschaft gesetzt. Vielleicht kapieren es dann einige Leute mehr: Längst geht die Macht nicht mehr vom Volk aus, sondern von Mächtigen und Gewaltigen, die sich erdreisten Menschen zu beherrschen und ihnen vorzuschreiben, was Recht und was Unrecht ist.

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