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Württemberg: Kirchengesetz zur Trauung Gleichgeschlechtlicher in Vorbereitung

(AG WELT) Nun hat auch der Landesbischof der Evangelischen Kirche in Württemberg, Ernst-Wilhelm Gohl, in der „Debatte um das Eheverständnis“ auf der Herbsttagung der Landessynode in diesem Jahr angekündigt, dass eine Arbeitsgruppe bis zur Sommersynode 2025 einen Gesetzentwurf vorlegen soll, der – wie es auf Youtube heißt – „die vollwertige Trauung gleichgeschlechtlicher Paare ermöglichen soll“. Die Veröffentlichungen sind auf der Internetseite der Württembergischen Landessynode nachzulesen.

Der Damm zum Schutz der von Gott gestifteten Ehe und Familie ist in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) längst gebrochen. Eine schweigende Mehrheit hat das so gewollt. Sowohl die Durchpeitscher als auch die schweigsamen Befürworter der Segnung und Trauung Gleichgeschlechtlicher werden eines Tages – vielleicht ist das ja schon bald – vor Gottes Gericht stehen müssen.

Fakt ist: Der Bekenntnisnotstand (Status confessionis) ist nicht erst mit der großen Verfehlung der Württembergischen Kirche angebrochen. Über Jahrzehnte haben – bis auf ganz wenige Ausnahmen – die Pfarrer in den Landeskirchen geschwiegen oder bei Androhung disziplinarischer Maßnahmen und der großen Angst, ihre Pensionsansprüche zu verlieren, ihr (wie Martin Luther sagen würde) Maul gehalten.

Immer noch halten bibeltreue, bekennende Christen ihre Kirchenmitgliedschaft aufrecht – zumeist, um sich einmal von einem Mann im Talar beerdigen zu lassen. Ob diese Leute glauben, dass ihnen erst dann ein Platz im Himmel sicher ist? Wer diese religiösen Institutionen (Kirchen kann man sie nicht mehr nennen) weiter mit Kirchensteuer und Spenden krampfhaft am Leben erhält, beteiligt sich an einer Großoffensive gegen Gott. Vielen scheint das gar nicht bewusst zu sein.

Wie steht es derzeit in den 20 Landeskirchen der EKD um die Durchführung der Segnung/Trauung gleichgeschlechtlicher Menschen? Hier ein Überblick:

ŸEvangelische Landeskirche in Baden (öffentlicher Segnungsgottesdienst als kirchliche Amtshandlung und damit der kirchlichen Trauung gleichgestellt)

ŸEvangelische Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)

ŸEvangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig (öffentlicher Segnungsgottesdienst)

ŸBremische Evangelische Kirche (kein Beschluss der Kirchenleitung, Einzelgemeinden haben Entscheidungsfreiheit für Segnungsgottesdienst)

ŸEvangelisch-Lutherische Landeskirche Hannovers (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)

ŸEvangelische Kirche in Hessen und Nassau (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)

ŸEvangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (öffentlicher Segnungsgottesdienst, Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)

ŸLippische Landeskirche (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)

ŸEvangelische Kirche in Mitteldeutschland (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)

ŸEvangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland (öffentlicher Segnungsgottesdienst als Amtshandlung)

ŸEvangelisch-Lutherische Kirche in Oldenburg (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)

ŸEvangelische Kirche der Pfalz (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)

ŸEvangelisch-reformierte Kirche (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)

ŸEvangelische Kirche im Rheinland (öffentlicher Segnungsgottesdienst als kirchliche Amtshandlung und damit der kirchlichen Trauung gleichgestellt)

ŸEvangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens (nach Handreichung „Segnung von Paaren in eingetragener Lebenspartnerschaft“)

ŸEvangelische Kirche von Westfalen (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)

ŸEvangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Trauung gleichgeschlechtlicher Paare)

ŸEvangelische Landeskirche in Württemberg (öffentlicher Segnungsgottesdienst; Gesetzvorlage zur Trauung gleichgeschlechtlicher Paare in Vorbereitung)

ŸEvangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe (öffentlicher Segnungsgottesdienst)

ŸEvangelische Landeskirche Anhalts (öffentlicher Segnungsgottesdienst)

[Keine Garantie auf Vollständigkeit und Aktualität)

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