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Organspende – Organraub

Eberhard Kleina, Pfr. i.R. – Foto: privat

von Eberhard Kleina

Seit Jahr und Tag wird in der Öffentlichkeit, in Politik und Medien, bisweilen sogar auf Plakatwänden, intensiv für eine Organspende geworben. Tenor ist: Ein gutes Werk tun, Leben retten über den eigenen Tod hinaus. Die Spende sei eine soziale Verpflichtung. Auch die Kirchen haben immer betont, Organspende sei eine Tat der Nächstenliebe. Wer nicht spenden will, dem macht man damit unterschwellig ein schlechtes Gewissen. Neu ist das Thema Organspende also nicht, aber gegenwärtig erfährt es eine zunehmende und sehr bedenkliche Aktualität. Denn weil die Zahl der potentiellen Organspender seit Jahrzehnten in Deutschland konstant niedrig ist, hat der Bundesrat nun eine Gesetzesinitiative auf den Weg gebracht, die unter der Bezeichnung „Widerspruchslösung“ läuft. Die Zahl der Organspender und damit die der gespendeten Organe soll signifikant erhöht werden.

Im Jahr 1967 gelang in Südafrika dem Herzchirurgen Dr. Christiaan Barnard die erste Herztransplantation in der Geschichte der Menschheit. Eine Riesensensation und zugleich eine Hoffnung für viele herzkranke Patienten, die auf ein Spenderherz hofften. Bald waren weitere Transplantationen möglich (Lunge, Leber  u.a.). Und weil alles, was dem Menschen möglich ist, auch gemacht wird, explodierte bald dieser neue Zweig der Medizin.

Damit  trat  aber ein sehr ernstes Problem auf: Soweit es sich um ein paariges Organ (etwa Niere) handelt, muß man nicht auf den Tod eines Spenders warten. Denn man kann auch mit nur einer Niere leben. Das geht aber bei Herz-, Lungen- und anderen Transplantationen nicht. Voraussetzung ist, daß der Spender tot ist. Die Organe eines Toten aber sind nicht zur Übertragung auf eine lebende Person zu gebrauchen. Der Organspender muß also noch leben, wenn seine Organe entnommen werden. Ein Dilemma.

Seit Jahrtausenden gilt ein Mensch als tot, wenn kein Herzschlag mehr festzustellen und der Kreislauf zum Erliegen gekommen ist, die Atmung aussetzt, der Körper sich abkühlt, sich Totenflecke bilden und die Leichenstarre eintritt. Dieses Kriterium war und ist für die Transplantation von Spenderorganen nicht zu gebrauchen. Da man aber einen Menschen nicht töten darf, um seine Organe zwecks Übertragung auf eine andere Person zu entnehmen,  dennoch aber die neuen medizinischen Möglichkeiten angewendet werden sollten, suchte man das unlösbare Dilemma durch eine neue Definition des Todeszeitpunktes aufzulösen: Man setzte den Hirntod als neues Todeskriterium fest.

1968, ein Jahr nach der ersten Herztransplantation, hat die sog.  „Harvad-Kommission“ dann auch bestimmt, daß derjenige als tot gilt, dessen Hirnfunktionen irreversibel (unumkehrbar) zum Erliegen gekommen sind. Das Herz schlägt zwar noch, der Kreislauf funktioniert, selbst das Hirn wird durchblutet, aber so schwer geschädigt, daß es nicht mehr funktionsfähig ist. Man spricht vom „lebenden Leichnam“, der aber nur dank maschineller Beatmung, Kreislaufunterstützung und verschiedener Medikamente am Leben gehalten wird. Bis 1968 – bis zur Einführung des Hirntod-Kriteriums – galten solche Patienten noch als Koma-Patienten, die künstlich ernährt, gepflegt, und betreut wurden. Angehörige solcher Patienten haben immer wieder berichtet, daß der Patient durchaus auf äußere Reize (Stimmen, Musik, Berührung u.a.) reagiert. Der Richter und Lehrbeauftragte für Medizinrecht, Prof. Dr. Rainer Beckmann, stellte schon 2012 fest:  „Der lebendige Leib ist das körperliche Zeichen des Vorhandenseins der Seele. Patienten mit ausgefallener Hirnfunktion sind dem Tode nahe, aber nicht tot.“ (Zitat nach Stimme und Gegenstimme, Nr. 31/2012)

Jetzt aber wurden solche Kranken als Tote definiert, was bald auch in geltendes Recht gefaßt wurde. Das Hirntod-Kriterium ist allerdings – so muß man es deutlich sagen – ein juristisches Gefälligkeits-Konstrukt, um die Transplantations-Mediziner vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung zu befreien.  Denn der Organspender lebt bis zu dem Zeitpunkt, wenn auch schwer geschädigt, aber er ist nicht tot. Das geschieht erst mit der Entnahme seiner von ihm freiwillig und schriftlich zur Verfügung gestellten Organe. D.h. er stirbt unter der Hand der Transplantationsmediziner auf dem OP-Tisch, wie gesagt, dem Tod nahe, aber eben nicht tot. Es dürfte ein qualvoller Tod sein, wenn man annehmen kann, daß der Patient noch auf äußere Reize reagiert.  

Der Gesetzgeber will nun noch einen Schritt über das Hirntod-Kriterium hinausgehen, um mehr Spender-Organe zu bekommen. Es soll jetzt zusätzlich der Herz-Kreislauf-Stillstand als Todeskriterium gelten. Zu bedenken ist dabei, daß oftmals bei Herzstillstand durchaus erfolgreich eine Wiederbelebung erfolgt. Es sollen – so ist es angedacht – Menschen, die man wiederbeleben könnte, schon zur Organspende freigegeben werden können. Es sei denn, sie haben vorher widersprochen, daher „Widerspruchslösung“. In Belgien, Luxemburg, Lettland, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Ungarn haben die Angehörigen kein Widerspruchsrecht.

Bisher können in Deutschland nur Spender-Organe entnommen werden, wenn der Spender sich vorher ausdrücklich dazu bereit erklärt hat. Mit der angedachten Widerspruchslösung gilt in Zukunft automatisch jeder Bürger als Organspender, auch wenn er über dieses Thema hinweggegangen ist oder sich zu Lebzeiten nicht darum gekümmert hat zu widersprechen. Befürworter der Widerspruchslösung argumentieren: Jeder kann doch schriftlich festlegen, wenn er seine Organe nicht hergeben will.

Ja, richtig, aber viele werden nicht daran denken. Man kann davon ausgehen, daß die meisten Bürger schlichtweg vergessen bzw. verdrängen zu widersprechen, da Sterben und Tod weithin Tabu-Themen sind. Man will sich damit nicht auseinandersetzen. Viele nun, die keine Organspender sein wollen, aber das nicht schriftlich festgelegt haben, könnten damit aus der Sicht des Staates eben doch Organspender werden, wenn sie einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten haben. Sie werden dann – wenn man ihre Organe braucht – zwar wiederbelebt, aber nicht mit dem Ziel, sie vollends wieder ins Leben zurückzuholen, sondern nur soweit, um den Kreislauf zu stabilisieren, damit die Organe nicht irreversibel geschädigt werden, was schon nach ca. 30 Minuten der Fall ist. Sie geben somit ihre Organe her, was sie nicht gewollt hatten. Etwas unfreiwillig herzugeben, gilt aber nach allgemein anerkannter Auffassung als Raub. Kritiker sprechen gar vom Menschen als einem wandelnden Ersatzteillager für Regierung und Pharmaindustrie. Hat der Staat nicht eine Fürsorge-Verpflichtung für seine Bürger? Müßte er den Bürger nicht vor so einem Fall schützen?

Kommt der Herz-Kreislauf-Stillstand als neues und erweitertes Todeskriterium, werden mit Sicherheit mehr Spenderorgane zur Verfügung stehen. Die Zahl der sehr teuren Transplantationen wird sich erhöhen, ebenso die Einnahme der teuren Immunsuppressiva, die der Empfänger eines fremden Organs lebenslang wegen der Abstoßungsreaktion seines Körpers einnehmen muß. Daß damit die jetzt schon milliardenschwere Organspende-Industrie noch weitere satte Gewinne einfährt, sei nur am Rande erwähnt. Nach der geplant falschen Corona-Pandemie (siehe R.K.I.-Protokolle) mit all ihren verheerenden Folgen soll jetzt auch noch die Neufestsetzung des Todeszeitpunktes kommen. Haben Staat und Medizin nicht schon genug Vertrauenskapital verspielt? Für mich als Christ ist nun wichtig, wie ich mich zur Organspende generell positionieren soll. Das Stichwort taucht zwar nicht in der Bibel auf, man kann dem Wort Gottes aber deutliche ethische Maßstäbe entnehmen:

Was bleibt zu tun? Wer nicht Organspender sein will, muß unbedingt eine schriftliche Erklärung abgeben, zur Vorsicht nach einer gewissen Zeitspanne durch erneute Unterschrift mit Datum aktualisieren und möglichst immer bei sich haben (Brieftasche). Am besten auch seine Familie und seinen Bekanntenkreis über seine Haltung informieren. Man kann außerdem Petitionen unterschreiben, seinen Bundestagsabgeordneten kontaktieren und – nicht zu vergessen – den allmächtigen Gott im Gebet anrufen, daß diese Widerspruchslösung gar nicht erst Gesetz wird.

Wichtig ist auch, die Lage von Organempfängern zu bedenken. Man hat schon gehört, daß manch einer später schwer an dem Gedanken zu tragen hat, mit dem Organ eines anderen, der nun tot ist, selbst weiterzuleben dürfen. Für ein paar Jahre wird durch ein neues Organ dem Empfänger das Leben  verlängert. Doch auch mit einem Spender-Organ muß man irgendwann sterben. Ist es nicht die bessere Option, sich vielleicht ganz neu den Glauben an die Zusage Jesu schenken zu lassen: „Ich bin die Auferstehung und das Leben, wer an mich glaubt, der wird leben, auch wenn er stirbt. Und wer da lebt und glaubt an mich, der wird nimmermehr sterben.“ (Joh. 11,25)

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Hinweis: Ein Organspendeausweis (bei dem Sie ankreuzen müssen, was Sie wollen und was nicht!) kann HIER ausgefüllt, ausgedruckt oder auch bestellt werden. Dieser sollte stets zusammen mit dem Personalausweis mitgeführt werden.

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