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Gibt es ein Recht auf Abtreibung?

Kein Kind ist unzumutbar – Warum man Kinder – auch vor ihrer Geburt – nicht töten darf

Wie ist die gesellschaftliche Situation?

Hundertprozentig wirksame Verhütung gibt es nicht. Sexuelle Aktivität führt deshalb zu Schwangerschaften. Diese sind häufig zu dem Zeitpunkt nicht erwünscht. Ein Kind stört das Konzept der „sexuellen Selbstbestimmung.“

Abtreibungsbefürworter versprechen eine Lösung:

Die legalisierte Abtreibung
– in alleiniger Entscheidungshoheit der Frau
– durch ärztliche Ausführung ohne wesentliche Risiken
– durch Gesetzgebung ohne Strafandrohung
– durch staatlich gesicherte Finanzierung.

Durch entsprechende Gesetzesänderungen seit bald 50 Jahren und mindestens 8 Mio. durchgeführter Abtreibungen hat sich im öffentlichen Bewusstsein verankert:

– Abtreibung gehört zum Leben dazu.
– Abtreibung ist eine medizinische Dienstleistung.
– Frauen haben bei Bedarf einen Anspruch darauf.
– Kein Kindsvater hat ein Mitspracherecht.

Abtreibungsbefürworter feiern dies als historischen Sieg in der Befreiung der Frauen von unerwünschter Mutterschaft und als humanen Fortschritt zur Sicherung der Frauengesundheit im Schutz vor früheren illegalen, oft tödlichen Abtreibungen.

Die Gesetzeslage

Die §§ 218ff StGB und das Schwangerschaftskonfliktgesetz stellen den Schwangerschaftsabbruch generell unter Strafe und betonen das Lebensrecht und die Schutzwürdigkeit des gezeugten Kindes. Gleichzeitig jedoch betonen sie das Selbstbestimmungsrecht der Frau als höherwertiges Rechtsgut. Die Beratungsregelung ermöglicht eine bedingungslose Abtreibung bis zur 12. Woche. Mithilfe des weitgefassten Konstruktes „ärztlich erkannte Unzumutbarkeit“ der Fortführung der Schwangerschaft (früher „medizinische oder vitale Indikation“) ist die vorgeburtliche Tötung eines Kindes bis zum Ende der Schwangerschaft „nicht rechtswidrig“.

Zur Sicherstellung der Unabhängigkeit der Frau werden die meisten Abtreibungen ohne Berücksichtigung des Partnereinkommens aus Steuern finanziert. Folgebehandlungen belasten die Krankenkassen. Es gibt Ärzte, die sich nahezu ausschließlich über Abtreibungen finanzieren. Sie müssen nicht einmal Gynäkologen sein.

Unter diesen Rahmenbedingungen finden seit Jahren folgende (unvollständig gemeldeten) ca. 100.000 Abtreibungen statt:

ca. 97% nach Beratungsregelung
ca. 3% nach Zumutbarkeit
ca. 20 Eingriffe nach rechtswidriger Tat (Vergewaltigung)

Aus „Pro Choice“ – Sicht (Befürworter der Wahlfreiheit) ist jegliche gesetzliche Regelung einschließlich der Beratung überflüssig, da Frauen selbstbestimmt und ohne Beeinflussung eine Entscheidung zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft treffen können. Unter Führung von „Pro familia“ kämpfen sie deshalb für eine ersatzlose Streichung und völlige Freigabe der Abtreibung.

Aus „Pro Life“ – Sicht (Befürworter des bedingungslosen Lebensrechts) müssen die gegenwärtigen Gesetze und die daraus entwickelte mangelhafte Beratung grundlegend reformiert werden. Der Gesetzgeber (seit Jahrzehnten alle im Bundestag vertretenen Parteien) verweigert seine vom Bundesverfassungsgericht bereits 1995 auferlegte „Nachbesserungspflicht“. Das vom Grundgesetz in Art. 2,2 garantierte Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit muss wieder uneingeschränkt auch für ungeborene Menschen gelten.

Folgen für die Kinder

100.000 Kinder sterben vor ihrer Geburt. Die Fortführung einer begonnenen Schwangerschaft hat sich zu einer „Option“ verändert. Keine Generation vor uns hat so klar gewusst, dass mit der Zeugung ein neuer Mensch mit einem einmaligen unverwechselbaren Genom entstanden ist. Es gibt keinen wissenschaftlich begründbaren späteren Zeitpunkt der „Menschwerdung/Beseelung“. Ungeborene Menschen bekommen einen Sonderstatus: Ihnen wird das Recht auf Leben aufgrund von Körpergröße und Entwicklungsstand durch andere Menschen abgesprochen. Diese Erwachsenen haben jedoch den genau gleichen Weg der Entwicklung (vor und nach ihrer Geburt) durchlaufen – nur eben ungestört und nicht willentlich beendet. Jeder Abgetriebene ist „Einer von uns“, der die größte denkbare Diskriminierung erfährt.

Folgen für die Mütter

Sie stehen oft unter Druck, haben mangelnde Unterstützung und glauben so, den (vermeintlich besseren) Zustand vor der Schwangerschaft wiederherstellen zu können. Dies ist weder physisch noch psychisch möglich. Der Eingriff einer Abtreibung ist, egal ob chirurgisch oder medikamentös durchgeführt, eine schwerwiegende Manipulation des weiblichen Körpers. Leibliche und seelische Folgen sind häufig, werden aber konsequent verharmlost oder sogar negiert. Aufgrund der in Anspruch genommenen „Wahlfreiheit“ bleiben traumatisierte Frauen mit entsprechenden Problemen anschließend weitgehend sich selbst überlassen. Ein späterer Kinderwunsch lässt sich oft nicht mehr realisieren. Partnerschaften zerbrechen mehrheitlich.

Folgen für die Väter und für die Geschwister

Männer leiden zunehmend unter ihrer Haltung, die entweder den Abbruch forderte oder sich durch gleichgültige Passivität auszeichnete. Am dramatischsten ist jedoch das Gefühl der absoluten Bedeutungslosigkeit im „Entscheidungsprozess“ vor einer Abtreibung. Sie haben rechtlich keinerlei Möglichkeit, das Leben ihres Kindes zu verteidigen. Wenn Geschwister sich als „überlebende“ Kinder begreifen, kann das Vertrauensverhältnis zu ihren Eltern eine grundlegende Störung mit tiefgreifenden Folgen erfahren.

Folgen für die Ärzte

Ärzten (Hebammen, Pflegekräften, Anästhesisten) wird die Durchführung von Abtreibungen als Teil ihrer Berufsausübung abverlangt. Im Gegensatz zu ihrem Berufsethos werden Ausnahmen vom Tötungsverbot zugelassen. Aus Angst z.B. um ihre Facharztausbildung, Zulassung zur Hebammenausbildung, Mobbing durch Kollegen wird gegen die eigene Gewissensbindung gehandelt. Auf EU-Ebene gibt es bereits regelmäßige Versuche, die Gewissensfreiheit einzuschränken, um eine flächendeckende Abtreibungsversorgung aufrechterhalten zu können.

Folgen für die Gesellschaft

Wenn über Jahrzehnte jedes Jahr eine Großstadt an Kindern fehlt, hat dies gravierende gesamtgesellschaftliche Konsequenzen. Diese sind jedoch nicht das Thema des Lebensrechts, sie zeugen höchstens von dem nicht nachhaltigen und kurzsichtigen Verhalten der Bevölkerung. Wenn ein Land seine Bevölkerungszahl freiwillig, aber ohne Abtreibung dezimiert, ist das eine Entscheidung, deren negative Folgen Ökonomen und Demografen mehr als ausreichend vorausberechnen können. Wenn jedoch die kleinsten Menschen ohne jegliche Lobby an ihrem Recht auf Leben gehindert werden – ohne Schutz durch ihre eigenen Eltern und Familie, ohne Schutzgarantie des Staates, sogar mit dem Segen des Sozialstaates und Duldung oder sogar Mitwirkung von Kirchen, ohne einen Aufschrei der Lebenden – dann handelt es sich um eine Menschenrechtsverletzung gigantischen Ausmaßes, die eine zukünftige Generation ebenso verurteilen wird wie wir in der Gegenwart Verfehlungen vergangener Epochen.

Fazit:

Wenn die maximale Gewaltanwendung (Mitwirkung beim Töten) zur Gewissensentscheidung einer Frau bzw. des ausführenden Arztes erklärt wird, dann hat der Rechtsstaat kapituliert.

Darum:

Nur mit einem einfachen, strafbewehrten Verbot der Mitwirkung bei einer Abtreibung wird der Staat seiner Verpflichtung wieder gerecht, das Leben seiner jüngsten Bürger zu schützen. Nur so können Schwangere, Kindsväter und das medizinische Personal in der Beachtung ihrer vom Gewissen gesetzten Grenzen unterstützt werden. Denn: Das Recht prägt das Bewusstsein. Jede Fehlinformation über den Beginn des menschlichen Lebens, Falschbeschreibung dessen, was bei einer Abtreibung geschieht, jede Verharmlosung der Abtreibungsfolgen muss entgegengetreten werden. Die Schwangerenberatung muss wieder ihrem Namen gerecht werden. Organisationen, die dies aus ideologischen Gründen nicht wollen, ist jede finanzielle Förderung zu entziehen und der Zugang zu Bildungseinrichtungen zu verwehren.

+
Die humane Antwort auf Zweifel, sein zukünftiges Leben mit einem Kind gestalten zu können, kann nur die Beseitigung der Probleme sein, nicht die des Kindes. Dies erfordert ein gesamtgesellschaftliches Umsteuern in Partnerschaften, Erziehung, Sexualpädagogik, Familienunterstützungspolitik, Ausbildungsförderung und Erziehungszeitermöglichung.

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Kein Kind ist unzumutbar.

Warnung: Der Satz „Jedes Kind hat das Recht, erwünscht zu sein“ klingt gut und hat doch eine gefährliche Nebenwirkung: „Wenn ein Kind nicht erwünscht ist, dann wäre es doch besser, es würde nicht geboren werden.“ Diese Ansicht ist weit verbreitet und verstärkt sich entsprechend, wenn „erwünscht“ präziser benannt wird wie: „nicht jetzt geplant war, das dritte/vierte Kind ist, nicht gesund genug ist, nicht die richtige Chromosomenzahl hat, nicht Junge, sondern Mädchen ist, zu viel entstanden ist im Labor, den Gen-Test nicht bestanden hat, die falsche Hautfarbe oder die zu jungen Eltern hat…

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Wenn ein Kind Probleme bereitet, müssen die Probleme beseitigt werden, nicht das Kind.

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Jedes gezeugte Kind hat das Recht weiterzuleben. Denn es ist „Einer von uns“.

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Nie wieder unwertes Leben. Ich bin Mensch. Du bist Mensch. Wir sind Menschen.

Einzelaspekte

Feminismus

Frauenrechtlerinnen haben das „Recht“ auf Abtreibung erkämpft und glauben es verteidigen zu müssen. Doch schon längst hat sich dieses vermeintliche Recht gegen ihr eigenes Geschlecht verkehrt. Nicht nur in China oder Indien, auch bereits in der westlichen Welt, werden bevorzugt Jungen am Leben gelassen. In Fernost ist das Geschlechter-Gleichgewicht schon mit unabsehbaren Folgen in 100 Millionen-Höhe aus dem Ruder gelaufen. Die zu Recht im Verhältnis zu Männern erkämpfte Gleichberechtigung (gleicher Lohn, gleiches Wahlrecht usw.) ist etwas völlig anderes als ein vermeintliches Recht auf Abtreibung. Denn hier geht es nicht um die Verwirklichung gleicher Lebensbedingungen für alle, sondern die Verhinderung von Leben der eigenen Nachkommen. Abtreibung ist geradezu ein kontra-emanzipatorischer Akt.

Sexuelle Selbstbestimmung

Was hat Abtreibung mit sexueller Selbstbestimmung zu tun? Absolut nichts. Sexuelle Selbstbestimmung kann ausüben, wer am Leben und sexuell aktiv ist. Wenn ein neuer Mensch entstanden ist (was existentiell im Körper seiner Mutter geschieht), leben für neun Monate zwei Menschen auf engstem Raum. Beide wollen und sollen überleben. Wie die Mutter über ihre Sexualität bestimmt, interessiert das Kind vermutlich nicht. Seine Erfordernisse sind schlicht Ernährung, ein geschützter Raum, getragen zu werden, bis es von allen gesehen werden kann.

Die Forderung nach Legalisierung der Leihmutterschaft, auch bei uns bereits in Wahlprogrammen enthalten, ist der neueste Höhepunkt der begrifflichen Verwirrung. Mehr Fremdbestimmung und Ausbeutung geht nicht.

Mittelalter

Zu Recht werden die gefährlichen Selbstversuche oder „Engelmacherinnen“ angeprangert. Den Weg in die legale Abtreibung jedoch als Förderung der Frauengesundheit zu propagieren, verkehrt die Realität: Denn die früher illegalen Abtreibungen werden nun nicht einfach, wie behauptet, „sicher“ durchgeführt, sondern die Anzahl der durchgeführten Abtreibungen hat sich tatsächlich verzigfacht, wodurch alleine die Anzahl der Komplikationen sich insgesamt kaum verringert haben dürfte.

Wenn man die körperlichen und vor allem seelischen Spätfolgen einbezieht, hat sich mit Sicherheit das weltweite Leid von Frauen im Kontext einer Abtreibung massiv vermehrt. Die WHO nennt als Todesursache Nr. 1 auf der Welt seit vielen Jahren: über 50 Millionen Abtreibungen. „Es gibt kein gutes Töten“ gilt auch hier: Wenn sich sogar die reichen Nationen ihres Nachwuchses auf diesem Weg entledigen, dann haben wir uns keineswegs vom „finsteren Mittelalter“ entfernt.

Nachverhütung

Abtreibung wird als notwendiges Korrektiv bei fehlgeschlagener Verhütung propagiert. Hier wird besonders deutlich, dass die ethische Frage nach Leben und Recht völlig verdrängt wird. Zur Aufrechterhaltung eines bestimmten Lebensstils wird die Abtreibung als ein weiteres, sicher nicht Mittel der ersten Wahl, aber doch unabwendbares Erfordernis des modernen Lebens ohne geklärte Beziehungen vor Aufnahme der sexuellen Aktivität akzeptiert.

Es ist sehr oft nicht die Abwendung materieller Not, sondern die Aufrechterhaltung der beruflichen Tätigkeit das höherwertige Lebensziel als Rechtfertigung für eine Abtreibung. Ebenso der verzweifelte Versuch, eine unsichere Partnerschaft zu retten – was mehrheitlich nicht gelingt.

Behinderung

Wenn schon gesunde Kinder keine Chance haben weiterzuleben, wie viel mehr haben sich die Überlebenschancen möglicherweise beeinträchtigter Kinder verschlechtert. Die rasant zunehmende genetische Ausforschung durch einfache Bluttests der Schwangeren (NIPD) bei natürlicher Zeugung, als auch durch PID im Wege der künstlichen Befruchtung, erweckt die falsche Hoffnung auf das perfekte Kind, erhöht den Rechtfertigungsdruck auf Paare, die dennoch ein behindertes Kind bekommen, weil sie dem Angebot einer Abtreibung nicht nachgegeben haben. Auch wird völlig übersehen, dass weit über 90 Prozent aller Behinderungen nach der Geburt im Laufe des Lebens auftreten. Die Argumentation, möglichst frühzeitig späteres Leid vermeiden zu helfen, öffnet in gefährlicher Weise das Tor für die sich ebenfalls anbahnende Euthanasie.

Eugenik

Abtreibung aus eugenischen Gründen ist aus dem Wortlaut des Abtreibungsrechts (nur in Deutschland) verschwunden – zu deutlich sind die Anklänge an die Praxis des Nazireiches. Der Sachverhalt findet jedoch unverändert und mit zunehmender Präzision statt. Da es unter das Diskriminierungsverbot fallen würde, ein Kind nur abzutreiben, weil es (möglicherweise oder sicher) eine Beeinträchtigung hat oder haben wird, bietet das Konstrukt der „Unzumutbarkeit“ den Ausweg, diese Kindstötungen als ethisch gerechtfertigt erscheinen zu lassen. Dieser durch nichts zu überbietenden Heuchelei fallen tausende Kinder durch eine grausame, auch das Personal extrem belastende, Spätabtreibung zum Opfer. Bei aller Schwere ist es jedoch für Eltern der humanere Weg, die Entwicklung der Schwangerschaft abzuwarten und auch das versterbende Kind auf seinem möglicherweise nur kurzen Lebensweg zu begleiten und betrauern zu dürfen.

Vergewaltigung

Die meisten Menschen gestehen einer durch Vergewaltigung Schwangeren eine Abtreibung zu (so genannte kriminologische Indikation). Es handelt sich im langjährigen Mittel um ca. 20 Fälle pro Jahr in Deutschland. Auch wenn es sich sicher um die schwierigste Frage in diesem Komplex handelt (ähnlich nur noch der Schwangerschaft sehr junger Mädchen), gilt das Lebensrecht des gezeugten Kindes in gleicher Weise. Hier kann man keine Abstriche sachlich begründen. Einzig die Zumutbarkeit für die Frau besiegelt das Schicksal des Kindes.

Es gibt immer wieder Frauen, die bezeugen, als Ergebnis einer Vergewaltigung geboren zu sein und ihrer Mutter dankbar für die Möglichkeit zu leben sind. Ebenso bezeugen Frauen, diese Kinder trotzdem annehmen und lieben zu können. Abtreibung ist eine traumatische Erfahrung, die der ebenfalls traumatischen Opfererfahrung hinzugefügt wird. Niemand kann behaupten, dass diese doppelte Traumatisierung „leichter“ zu verarbeiten sei als eine ausgetragene Schwangerschaft. Der einzige Profiteur ist der (in der Regel bekannte) Täter, der von den Folgen seiner Tat zu Lasten der Frau und unter Inkaufnahme des toten Ungeborenen befreit wird.

Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, vergewaltigten schwangeren Frauen das beste denkbare Opferschutzprogramm zukommen zu lassen, wenn sie dem unschuldigen Kind, dem sonst zweiten Opfer des Verbrechens, das Leben ermöglichen und sie in aller Form zu ehren, wenn sie sich entschließen, das Kind zur Pflege oder Adoption freizugeben. Es ist nicht möglich, diese eine Ausnahme für eine gerechtfertigte Abtreibung zuzulassen, denn es würden sich unweigerlich weitere Ausnahmetatbestände anschließen – so wie es die heutige Realität beweist (Kinder von Prostituierten, Kinder von Kindern, Kinder von Beeinträchtigten, Kinder von Kranken, Kinder aus Inzest usw.)

Politische Einstellung

Sich für das Lebensrecht ungeborener (und zunehmend auch geborener) Menschen einzusetzen, hat nichts zu tun mit einer bestimmten politischen Einstellung. Die Sichtweise anderer Politikfelder wie Wirtschafts-, Energie-, Umwelt-, Sicherheits-, Innen- oder Außenpolitik bleibt völlig unberührt und klassische Links/Rechts-Schemata und sonstige politischen Farbenlehren sind irrelevant. Wer hinsichtlich der Vermeidung und schließlich Überwindung von Abtreibung (und Vorbeugung von Euthanasie) deutliche Veränderungen in der Gesundheits-, Familien-, Sozial- und Bildungspolitik sowie im Strafrecht erwartet und für dringend notwendig hält, findet in den meisten zur Zeit politikbestimmenden Parteien kaum Rückhalt und erkennbaren politischen Willen zur Veränderung. Es ist also durchaus zu vermuten, dass Menschen, denen diese fortwährenden Menschenrechtsverletzungen als die verheerendsten der Gegenwart wichtiger als viele andere gesellschaftliche Fragen sind, sich in ihrem Wahlverhalten entsprechend orientieren werden.

Religiosität

Das Eintreten für das Basisrecht aller Grundrechte ist unabhängig von Konfession und Religion. Allgemeinwissen aus der Biologie und einfache Schlussfolgerungen aus der Rechtswissenschaft reichen bereits völlig aus, um jedem gezeugten Kind das gleiche Recht auf die pure Existenz zuzuerkennen wie jedem von uns Lebenden.

Die Praxis der Gegenwart zeigt, dass sich überwiegend Christen aller Konfessionen in dieser Weise engagieren. Die von außen manchmal herangetragenen Vorwürfe (Antifeminismus, Fundamentalismus, Homophobie, Populismus, Nationalismus, Rassismus) gehen vollkommen am Thema des Lebensrechts vorbei und sind als Ablenkungsmanöver der Pro Choice – Kräfte in unserer Gesellschaft leicht zu erkennen.

Christen sollten sich nicht einschüchtern lassen in ihrem Einsatz für die Schwächsten: „Tu deinen Mund auf für die Stummen!“ (Sprüche 31, Vers 8). Sie haben der Gesellschaft die Botschaft auszurichten, dass Gott der Schöpfer eines jedes Menschen ist: „Deine Augen sahen mich, als ich noch nicht bereitet war… Du hast mich gebildet im Mutterleibe… Ich danke dir, dass ich wunderbar gemacht bin“. (aus Psalm 139)


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Der Autor, Gerhard Steier, war viele Jahre Geschäftsführer der christlichen Lebensrechtsvereinigung KALEB (Kooperative Arbeit Leben Ehrfürchtig Bewahren)

Hilfe im Schwangerschaftskonflikt:
www.kaleb.de
24h-Notruf vitaL: 0800 36 999 63
www.hilfreiche-adressen.de


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