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Kirchlicher Weltanschauungsbeauftragter kritisiert evangelistische Verkündigung

Wie würde Jesus heute evangelisieren? Foto: Thomas Schneider/agwelt
Wie würde Jesus heute evangelisieren? Foto: Thomas Schneider/agwelt

(AG WELT) In der Ausgabe 3/2015 der Zeitschrift „Confessio“, kritisiert der Beauftragte für Weltanschauungs- und Sektenfragen in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, Harald Lamprecht, die evangelistische Verkündigung vom Evangelisationsteam in Sachsen.

Lamprecht bezieht sich in seinen Ausführungen auf ein Seelsorgegespräch mit „Herrn F.“ und schreibt: „Die in der Jugendarbeit (der Gemeinde dieses jungen Mannes, Anm.d.R.) gepflegte missionarische Ausrichtung und damit zusammenhängende theologische Schwerpunktsetzungen“ hätten ihn „in eine schwere Krise“ gestürzt und ihn dadurch am Glauben zweifeln lassen.

Die Jugendarbeit in der Gemeinde des „Herrn F.“ sei, so der Sektenbeauftragte, in enger Zusammenarbeit mit dem Evangelisationsteam Sachsen orgnisiert gewesen. Sowohl die „innere Struktur dieses ‚Impulses'“, wie auch Jugendgottesdienste, Evangelisationen und Veranstaltungen seien „in der Regel dem gleichen Schema in der Verkündigung“ gefolgt. Dann beschreibt Lamprecht aus seiner Sicht dieses „Schema“ in vier Punkten:

1. Gott gibt es wirklich. Das ist schön, denn er liebt auch dich. 2. Es gibt aber ein ernsthaftes Problem: Wir sind von Gott getrennt durch die Sünde. 3. Gott hat aber einen Rückweg eröffnet. Er hat sich selbst hingegeben und auch deine Schuld am Kreuz getragen. 4. Du stehst nun vor der Entscheidung, dieses Geschenk Gottes im Glauben anzunehmen oder es zurückzuweisen und verloren zu gehen.“

Für Lamprecht sind aber nur die ersten drei Punkte „theologisch nachvollziehbar“. Im Punkt 4 sieht er ein Problem, weil seiner Ansicht nach „nicht mehr die Liebe und Zuwendung Gottes im Zentraum der Verkündigung“ stehe, sondern „die Angst vor Verworfenheit und Hölle geschürt“ werde. Seiner Ansicht nach belege der Fall des „Herrn F.“ „eindrücklich“, dass die Wirkung leicht in das Gegenteil umschlagen könne.

Im Vorspann seines Kommentars schreibt Lamprecht zur Verkündigung des Evangelisationsteams:

„Alles läuft darauf hinaus, dass innerhalb von 20 Minuten eine Entscheidungssituation aufgebaut wird. Sie mündet in die Frage, auf welcher Seite in dem kosmischen Drama du stehen willst: Licht oder Finsternis? Himmel oder Hölle? Gerettet oder verdammt? Es liegt an dir. Willst du mit Jesus leben, dann komm vor zur Bühne und stell dich unter das Kreuz – so das übliche Vorgehen.“

Der Kirchenbeautragte kritisiert in der Verkündigung des Evangelisationsteams „die Trennung der Menschheit in die ‚Erlösten‘ (Christen) auf der einen und die verworfenen Nichtchristen aller Couleur auf der anderen Seite“. Aus diesem Grund hätte „Herr F.“ sein „ursprüngliches Gottvertrauen“ verloren. Es sei in „Angst und Sorge darum, auf der richtigen Seite zu stehen und vor Gericht und Hölle bestehen zu können“ umgewandelt worden. „Sein anfänglich unbeschwertes Zusammenleben mit Gott“ sei durch die „Zielstellung, gerettet werden zu müssen und andere zu retten“ ersetzt worden.

Lamprecht gesteht ein, dass die Sorge des „Herrn F.“ weniger ihn selber betrifft, sondern mehr die Sorge um seine Familie, seine Mutter, seine Freundin und spätere Ehefrau, „die allesamt keine Christen waren.“ „Herr F.“ hätte einen „zunehmenden inneren Druck“ gespürt, „sich zwingend um deren Bekehrung bemühen zu müssen.“ Das Motiv dazu hätte der junge Mann nicht darin gefunden, von „der Liebe Gottes“ ergriffen zu werden, sondern „der ewigen Hölle zu entgehen“. Je mehr er sich um seine Familienmitglieder bemühte, desto stärker hätte er „seelischen Druck“ verspürt. So habe er sich unter dem Einfluss solcher Predigten zu einem „fanatisierten zwanghaften Ideologen“ verwandelt, „der für Außenstehende eher Zweifel am Nutzen von Religion entstehen lässt.“

Der Weltanschauungsbeauftragte ist davon überzeugt, dass „das missionarisch gemeinte Schema von der unerlösten Welt da draußen und der glücklichen geretteten Schar der Christen drinnen“ nur dann funktioniere, „wenn alle Beteiligten und deren soziales Umfeld schon Christen“ seien. Komme ein Mensch von außen zu einer solchen Evangelisationsveranstaltung dazu, könne es für ihn „schwere Probleme“ geben. Die Lehre, allein gerettet zu sein, habe ihn (wie „Herr F.“ es wohl formuliert haben soll) „in den Wahnsinn“ getrieben. Seine Frau habe er mit der Hölle gedroht, „wenn sie nicht Jesus als ihren Retter annehme.“ Nach der Geburt des ersten Kindes sei um die Sorge, wie er es zum christlichen Glauben erziehen könne, der „psychische Zusammenbruch“ gekommen. Er habe den Druck in sich gespürt, die ganze Welt retten zu müssen. Lamprecht schreibt: „Panikattacken und Angstanfälle“ seien die Folge gewesen. Erst ein Umzug nach Leipzig und der „Kontakt zu Psychologen“ und anderen Pfarrern, die ihm „eine andere Sichtweise“ zum christlichen Glauben vermittelten, hätten ihn aus der Krise herausgeführt.

Für Lamprecht zeigt sich zwar im Fall des „Herrn F.“ „eine individuelle psychische Überreaktion“. Dennoch fordert er in seinem „Fazit“:

„Wenn es der evangelischen Kirche ernst ist, dass sie offen und einladend auch für Menschen sein will, die (noch) keine Christen sind, dann sollte dringend überlegt werden, wie solche Schicksale vermieden werden können. Der grundsätzliche Verzicht auf Drohungen in der Mission gehört elementar mit dazu.“

Ist die Kritik des Weltanschauungsbeauftragten berechtigt?

Zur Erinnerung noch einmal der von Lamprecht angeführte Punkt 4:

„Du stehst nun vor der Entscheidung, dieses Geschenk Gottes im Glauben anzunehmen oder es zurückzuweisen und verloren zu gehen.“

Dafür, dass dieser Punkt der Verkündigung für den Beauftragten der sächsischen Landeskirche theologisch nicht nachvollziehbar ist, kann es mehrere Gründe haben:

1. Die Auffassung, dass ein ewiges „Verworfensein“ nicht in unsere Zeit passt.

2. Der Glaube, ein Mensch könne sich auch nach seinem irdischen Tod noch für oder gegen Gott entscheiden.

3. Der große menschliche Schmerz, damit leben zu müssen, wenn sich nächste Familienangehörige und Freunde für ein Leben ohne Jesus Christus entscheiden und sein Rettungsangebot ablehnen.

Aus den genannten oder anderen menschlichen Beweggründen heraus die Notwendigkeit zur Entscheidung für oder gegen ein Leben mit Jesus Christus einfach wegzudiskutieren, führt den Menschen auf einen Irrweg und wiegt ihn in vermeintlicher Sicherheit. Der von Lamprecht erwähnte Punkt 4 gehört zweifelsfrei zur Verkündigung.

Im Grundsatz geht es um die Frage, ob für einen Christen die biblische Botschaft das wahre vom Geist Gottes gewirkte Wort Gottes ist oder nicht. Wer die Botschaft der Bibel als „Drohung“ empfindet, hat ihren geistlichen Sinn weder für das Leben auf dieser Erde noch für das Leben in der Ewigkeit Gottes verstanden.

Erkennt ein Mensch durch das Hören oder Lesen des unfehlbaren Gotteswortes seinen verlorenen Zustand und das damit verbundene Urteil ewiger Verdammnis, tut dann Buße und nimmt Gottes Vergebung an, wird er einen Weg beschreiten, der ihm im festen Glauben an Jesus Christus das Heil bringt. Danach wird er frohen Herzens diese rettende Botschaft in aller Klarheit anderen Menschen weitersagen.

Welcher Christ möchte nicht, dass auch seine Mitmenschen – die er doch von Herzen liebt – den Weg, die Wahrheit und das Leben finden, die doch einzig und allein in Jesus Christus ihr unerschütterliches Fundament haben? Doch die Entscheidung für ein Leben mit oder ohne Gott muss jeder Mensch für sich allein treffen. So wird auch jeder Mensch einmal allein vor dem Richterstuhl Christi stehen und Rechenschaft über sein persönliches Leben ablegen.

Aus dem Fall des „Herrn F.“ ableiten zu wollen, die Verkündigung der biblischen Botschaft durch Brüder des Evangelisationsteams habe dem jungen Mann Schaden zugefügt, ist ein schwerer Vorwurf. Erfahrungsgemäß bewerten psychisch labile Menschen Worte, die sie persönlich angesprochen haben, meist ganz anders als Menschen mit einer stabilen Psyche. Lamprecht selbst hat in seiner Bewertung diese Tatsache mit den Worten „individuelle psychische Überreaktion“ angesprochen.

Leider geht aus dem „Confessio“-Bericht nicht hervor, ob der Seelsorger (in diesem Fall wohl Lamprecht selbst) mit „Herrn F.“ gebetet und mit ihm gemeinsam die Sorgenlast an Jesus Christus abgegeben hat. Wenn nicht Jesus, wer sonst, kann einen Menschen von Angst, Not, Bedrängnis und sogar Krankheit befreien und liebe Angehörige und Freunde durch den Heiligen Geist zum Glauben an die biblische Botschaft und zur Umkehr führen?!

„Und es soll geschehen: wer den Namen des Herrn anrufen wird, der soll gerettet werden.“ – Apostelgeschichte 2,21

„Der Herr aber fügte täglich zur Gemeinde hinzu, die gerettet wurden.“ – Apostelgeschichte 2,47

„So gibt es nun keine Verdammnis für die, die in Christus Jesus sind.“ – Römer 8,1

„Denn der Sünde Sold ist der Tod; die Gabe Gottes aber ist das ewige Leben in Christus Jesus, unserm Herrn.“ – Römer 6,23

„Denn wenn man von Herzen glaubt, so wird man gerecht; und wenn man mit dem Munde bekennt, so wird man gerettet.“ – Römer 10,10

„Denn »wer den Namen des Herrn anrufen wird, soll gerettet werden« (Joel 3,5).“ – Römer 10,13

„Ich will euch aber zeigen, vor wem ihr euch fürchten sollt: Fürchtet euch vor dem, der, nachdem er getötet hat, auch Macht hat, in die Hölle zu werfen. Ja, ich sage euch, vor dem fürchtet euch.“ – Lukas 12,5

„Wer an den Sohn glaubt, der wird nicht gerichtet; wer aber nicht glaubt, der ist schon gerichtet, denn er glaubt nicht an den Namen des eingeborenen Sohnes Gottes.“ – Johannes 3,18

„Denn wir sind für Gott ein Wohlgeruch Christi unter denen, die gerettet werden, und unter denen, die verloren werden: diesen ein Geruch des Todes zum Tode, jenen aber ein Geruch des Lebens zum Leben.“ – 2.Korinther 2,15-16

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Die Zeitschrift „Confessio“ wird vom Evangelischen Bund Sachsen und der Arbeitsstelle Weltanschauungs- und Sektenfragen herausgegeben. Beide sind Einrichtungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens.

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