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Gericht stoppt Werbung für Esoterik-Produkt

Foto: Martin Berk/pixelio.de

(AG WELT) Wie das „Handesblatt“ heute mitteilt, hat das Oberlandesgericht Karlsruhe am vergangenen Donnerstag die Werbung eines Esoterik-Anbieters für angeblich „strahlenabwehrende Silikonpads“ verboten.

Ein Verein, der sich für lauteren Wettbewerb engagiere, habe vor Gericht erwirkt, dass der Anbieter seine Werbeaussagen revidieren müsse. Die Polster sollen, so die Werbeaussage, vor Elektrosmog schützen. Dies sei irreführend, weil der Verbraucher durch diese Werbung den Eindruck gewinne, dass allein durch das Tragen der Pads die positiven Wirkungen erzielt werden könnten. Zudem bewege sich das Angebot im sensiblen Bereich der Gesundheit. So würde empfohlen, die Pads einfach auf den Körper zu legen oder in die Hosentasche zu stecken, um schädliche Strahlung abzuwehren. Pads in größeren Abmessungen sollen, so die Werbung des Unternehmens, beispielsweise auch den ph-Wert von Speisen und Getränken positiv beeinflussen.

Im Gerichtsurteil des 4. Karlsruher Zivilsenats (Az. 4 U 163/12) heißt es: „Die Werbeaussagen genügen nicht den strengen Anforderungen, die an die Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit gesundheitsbezogener Werbung zu stellen sind.“

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