Das Jugendbuch „Krabat“ ist Teil des Lehrplans für den Deutschunterricht der siebten Klasse an nordrhein-westfälischen Schulen. Damit war auch der Besuch des Kinofilms für alle Schüler verpflichtend.
Die Eltern des Schülers sind Zeugen Jehovas und hatten beim Schulleiter beantragt, ihr Kind von der Teilnahme an der Filmschau zu befreien. Der Schulleiter lehnte den Antrag ab. Die Eltern gingen vor Gericht.
Das OVG Münster entschied nun, dass der Schulleiter den Antrag der Eltern hätte nicht ablehnen dürfen, weil sie überzeugend dargestellt hätten, dass ihnen ihre Religion Berührungspunkte mit Spiritismus und schwarzer Magie verbiete.
Ein erneutes Rechtsmittel zur Überprüfung des gerichtlichen Urteils ließ das Gericht nicht zu. Dem Land Nordrhein-Westfalen (NRW) bliebe nur die Erzwingung einer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.
Ob in der betreffenden Schulklasse auch Kinder von bekennenden Christen sind, die gleichfalls einen Antrag zur Freistellung ihrer Kinder aus Glaubensüberzeugung hätten stellen können, ist nicht bekannt.
Mit dem Buch bzw. dem Film „Krabat“ lernen Schüler, dass die Anwendung von Magie Probleme löse, vermeintlich guten Zwecken diene, Leben und Arbeit erleichtere, übernatürliche Kräfte verleihe, Menschen die Fähigkeit zum ewigen Leben gebe und ein Leben ohne Magie miserabel sei. Sie verschaffe Reichtum, Macht und Anerkennung.
Mit „Krabat“ werden die wichtigsten magischen Praktiken und Symbole vermittelt, u.a. das magische Reisen, Astralprojektion, Gedankenlesen, Zauberformeln oder Liebeszauber (Beziehungszwang). Der Lehrstoff soll bei Schülern Sympathien für Magie entwickeln und sie mit geheimen Wissenschaften vertraut zu machen.