(AG WELT) Am vergangenen Montag hat Rüdiger Weida alias „Bruder Spaghettus“, ein Vertreter der atheistisch geprägten Satire- oder Pastafari-Religion, in einem FOCUS-Online-Interview seine Verwunderung darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Führerscheinstelle ein Foto zum Antrag entgegennahm, das ihn mit einem Piratentuch auf dem Kopf abbildete.
Nach deutschem Recht sind Kopfbedeckungen auf Personaldokumenten nicht erlaubt. Ausnahmen seien nach Informationen der Bundesdruckerei
„aus religiösen Gründen zulässig“.
In diesem Fall gelte:
„das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein. Es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen.“
Weida sei sehr erstaunt gewesen, als sein Widerstand, mit dem er beim Behördengang gerechnet hatte, „ins Leere lief“. Der deutsche Beamte habe ein wenig erstaunt aber doch sachlich gesagt: „Ach Sie sind auch so einer“ und nahm die Unterlagen zur Ausstellung des Führerscheins entgegen.
Mitte Juli hatte der Österreicher Werbefachmann Niko Alm die zuständigen Behörden dazu gebracht, ihm einen Führerschein auszustellen, auf dessen Foto er mit einem Nudelsieb auf dem Kopf abgebildet ist. Dem wollte der deutsche Pastafari Weida nicht nachstehen.
Den skelettierten Piratenfisch auf seinem Tuch verstehe Weida, so Focus Online, als „Allegorie auf den Christenfisch“.
Die Kampagne, die nun scheinbar auch von deutschen Behörden befördert wird, richtet sich gegen Christen. Die Autorin des Focus-Beitrages, Ursula Quass, schreibt: „Die Pastafaris schrecken auch sonst nicht davor zurück, Christen auf die Füße zu treten.“
Weida bringt im Interview sein Anliegen auf den Punkt:
„Weiterhin möchte ich Sie darauf hinweisen, dass der Staat sich nicht in Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften einmischen darf. Er, in Vertretung also seine Beamten, haben nicht die Logik oder Glaubwürdigkeit von Glaubenswahrheiten zu prüfen, sondern diese zu akzeptieren.“
Offen bleibt dabei die Frage, ob deutsche Behörden auf einem vom Staat ausgestellten Schriftstück, dessen Missbrauch ohnehin unter Strafe steht, Platz für die Dokumentation einer Spaßreligion einzuräumen haben.