AG Welt e.V.

Raelianer-Sekte bemüht Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Rael (Claude Vorilhon) - Quelle: real.org
Rael (Claude Vorilhon) - Quelle: real.org
(AG WELT) Darüber, ob das vor zehn Jahren in der Schweiz ausgesprochene Verbot einer Plakataktion der Raelianer-UFO-Sekte ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit war, muss nun eine Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entscheiden.

Immer wieder sorgen die Raelianer für Schlagzeilen. Sie glauben, dass alle Menschen Klonprodukte der außerirdischen Elohim sind und den Auftrag haben, ebenfalls Klone herzustellen. Mediale Aufmerksamkeit erlangte die UFO-Sekte mit dem angeblich geklonten Baby Eve am 27. Dezember 2002. Auch für die ein Jahr später angekündigten Klon-Babys gibt es bis heute keinen unabhängigen Beweis. Das Hauptziel dieser religiösen Gruppierung ist, mit dem Klonen von Menschen die Unsterblichkeit der eigenen Mitglieder zu erreichen.

Im Jahr 2001 wurde der Glaubensgemeinschaft von Schweizer Behörden verboten, in der Stadt Neuenburg öffentlich Plakate aufzustellen, weil die Organisation gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstoße.

Die Rechtsgültigkeit des Verbots bestätigte 2005 ein Schweizer Bundesgericht mit der Begründung, dass auf den Plakaten in großen fetten Buchstaben die Internetadresse der Raelianer aufgedruckt war. Der Onlineauftritt beinhaltete die Werbung für das Unternehmen Clonaid, das sich mit Menschenklonen beschäftigt. Das Klonen von Menschen aber ist verboten. Zudem warf das Gericht dem Sektengründer Raël vor, er rufe in seinen Büchern zum Geschlechtsverkehr mit Kindern auf. Zudem setze er sich für eine Geniokratie ein, eine Weltherrschaft von Genies, die über die restliche Menschheit herrschen soll.

Nach einer Meldung der Presseagentur kipa (Schweiz) muss nun die höchste Instanz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte auf Antrag der Raelianer darüber entscheiden, ob ein Verbot einer Plakataktion der Sekte in der Schweiz ein Verstoß gegen die Meinungsfreiheit war.

Der Gründer der Glaubensgemeinschaft, Raël (mit bürgerlichem Namen Claude Vorilhon) habe eigenen Angaben zufolge 1973 auf einem Berg in Südfrankreich Kontakt zu einem Außerirdischen erhalten. Über ihn hätte er auch erfahren, dass er der Halbbruder von Jesus sei. Schätzungen zufolge hat die Raelianer-Sekte mehrere zehntausend Anhänger.

Die mobile Version verlassen